Der Bundesgerichtshof hat mehrfach deutlich gemacht, dass er Online-Sportwetten im Deutschland ohne die erforderliche Lizenz für verboten hält. „Konsequenz ist, dass die Spieler ihre Verluste aus verbotenen Sportwetten im Internet zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der diesen Rückzahlungsanspruch schon für zahlreiche Spieler durchgesetzt hat.
Der BGH hat zwar in einem Verfahren zu Rückzahlungsansprüchen bei verbotenen Online-Sportwetten im Juli 2024 den EuGH eingeschaltet und noch kein Urteil gesprochen. Dennoch hat er auch hier deutlich gemacht, dass er die Auffassung vertritt, dass die abgeschlossenen Wettverträge nichtig sind und die Spieler ihre Verluste zurückfordern können. Der EuGH soll aber klären, ob dies auch gilt, wenn der Anbieter der Glücksspiele eine Lizenz beantragt hatte, diese aber aufgrund eines europarechtswidrigen Vergabeverfahrens nicht erteilt werden konnte.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger über eine Webseite des Anbieters Tipico zwischen 2013 und 2020 an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei rund 4.000 Euro verloren. Da Tipico erst am 9. Oktober 2020 die erforderliche Lizenz für das Angebot von Online-Sportwetten in Deutschland erhalten hat, fordert der Kläger die Rückzahlung seiner Verluste.
Der BGH bestätigte im Prinzip den Rückzahlungsanspruch. Allerdings hatte Tipico schon früher einen Lizenzantrag erstellt. Da das Vergabeverfahren nicht europäischen Recht entsprach, konnten allerdings keine Genehmigungen erteilt werden. Die Erlaubnis erhielt Tipico dann erst im Oktober 2020. Daher soll nun zunächst der EuGH entscheiden, ob das Verbot von Online-Sportwetten auch unter diesen Umständen berechtigt war.
Gleichzeitig machte der BGH keinen Hehl daraus, dass er Online-Sportwetten ohne die erforderliche Lizenz für nichtig hält. Denn die Spieler könnten nicht für die Versäumnisse des Staates verantwortlich gemacht werden. Die Gründe für das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag, nämlich Verbraucherschutz, Betrugsvorbeugung oder Schutz der Spieler vor ruinösem Verhalten, bestünden auch dann, wenn das Vergabeverfahren gegen europäisches Recht verstoßen habe. „Der BGH stellt weniger den Rückzahlungsanspruch der Spieler in Frage, sondern will sich eher durch eine EuGH-Entscheidung absichern“, so Rechtsanwalt Cocron. Der EuGH hat schon früher entschieden, dass nationale Glücksspielverbote zulässig sind, wenn sie Zielen des Gemeinwohls dienen.
Zudem verwies der BGH auch auf seinen Hinweisbeschluss vom 22. März 2024. Hier hatte er in aller Ausführlichkeit deutlich gemacht, dass er Online-Glücksspiele ohne die erforderliche Lizenz für illegal hält. Dabei wies er auch darauf hin, dass die Vergabe der Lizenzen auch an Auflagen geknüpft sei, wie bspw. die Einhaltung eines monatlichen Einzahlungslimits zum Schutz der Spieler. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen wäre ohnehin keine Lizenz erteilt worden.
Über solche Verstöße hatte der BGH im Juli 2024 aber nicht zu entscheiden. „Es zeigt aber, dass die Rückzahlungsansprüche auch aus anderen Gründen als einer fehlenden Lizenz gerechtfertigt sein können“, so Rechtsanwalt Cocron.