Urteil zu Online Sportwetten: Schufa-G Abfrage reicht bei Limiterhöhungen nicht zur Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit aus

München, Berlin, den 21.03.2025. Das Landgericht Lüneburg hat entschieden, dass die Schufa-G Abfrage nicht geeignet ist, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Spielers festzustellen. Eine Schuldenfreiheit gibt keine Aussage darüber, ob die überprüfte Person wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzt. So können auch Personen mit geringem Einkommen Schuldenfreiheit vorweisen, obwohl sie nicht wirtschaftlich leistungsfähig sind. Eine alleinige Schufa-Abfrage erfüllt die Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 nicht.

Schadenersatzanspruch aufgrund der Verletzung von Nebenpflichten

Das Landgericht sieht in der Verpflichtung des Spielers, sich selbst eine Limitierung der Einsätze aufzuerlegen, eine Pflichtverletzung des Anbieters. Diese besteht in der Duldung der Überschreitung der Selbstlimitierung des Spielers. Denn es entspricht nicht dem Sinn der Schutzvorschriften des Glücksspielstaatsvertrages, wenn suchgefährdete Personen sich selbst Limits setzen.

Vergleich zwischen GGL und Anbietern ohne Einfluss auf zivilrechtliche Ansprüche


Ein geheimer gerichtlicher Vergleich von 2022 zwischen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und Glücksspielbetreibern erlaubte es den Anbietern, anstelle von Einkommensnachweisen eine Schufa-G-Abfrage als Vermögensnachweis zu akzeptieren. Dieser Vergleich zwischen der GGL und den Glücksspielbetreibern betrifft jedoch nur das „Aufsichtsrecht“, hat aber keine Auswirkung auf die zivilrechtlichen Ansprüche der Spieler, da in Deutschland das Prinzip der Gewaltenteilung gilt und nur die Gerichte eine Rechtmäßigkeit der Schufa-G Abfrage prüfen dürfen. Spieler haben deshalb zivilrechtliche Ansprüche gegen die Glücksspielanbieter bei Schufa-G Abfrage.

Wie Sie sich als Spieler schützen können

Im Rahmen von Limitverletzungen reicht ein Hinweis des Glücksspielsanbieters auf die positive Schufa-G Abfrage nicht aus, um die Liquidität des Spielers festzustellen. Deshalb sollte alle Kommunikation und alle Transaktionen mit dem Anbieter bei einer alleinigen Schufa-G Abfrage dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.

Unterstützung durch die Kanzlei Cocron

Die Kanzlei Cocron GmbH & Co. KG vertritt geschädigte Spieler, die aufgrund unzureichender Prüfung durch eine Schufa-G Abfrage der finanziellen Leistungsfähigkeit Verluste erlitten haben. Rechtsanwalt István Cocron und sein Team setzen sich für die Rückforderung von Verlusten und die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche ein.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden nur zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage verwendet.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament: Wer vorschnell fordert, riskiert sein späteres Erbe

    Viele Familien in Deutschland regeln ihre Vermögensnachfolge mithilfe eines Berliner Testaments. Auf den ersten Blick wirkt dieses Modell gerecht: Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, während die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile erben. Was jedoch häufig übersehen wird: Wer bereits nach dem ersten Todesfall seinen Pflichtteil verlangt, kann dadurch unter Umständen…

    Weiterlesen
    09/04/2026
  • Ein Miterbe blockiert den Hausverkauf – die Teilungsversteigerung als rechtlicher Ausweg

    Ein geerbtes Haus, das keiner der Erben selbst nutzen möchte und das nicht verkauft werden kann, weil ein Miterbe seine Zustimmung verweigert: Diese Situation tritt in deutschen Erbfällen häufiger auf, als viele denken. Sobald mehrere Personen gemeinsam erben – etwa Geschwister nach dem Tod der Eltern –, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Für wesentliche Entscheidungen ist…

    Weiterlesen
    09/04/2026
  • Online-Casino-Verluste zurückholen: Warum 2026 für viele Spieler entscheidend ist

    Wer in der Vergangenheit bei einem Online-Casino oder einem Sportwettenanbieter Geld verloren hat, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen vollständig zurückfordern – allerdings läuft die Zeit ab. Das Oberlandesgericht Köln hat im Januar 2026 erneut bestätigt: Anbieter wie Tipico, die ohne deutsche Lizenz Online-Glücksspiele anbieten, sind verpflichtet, verlorene Einsätze vollständig zu erstatten. In dem entschiedenen Fall…

    Weiterlesen
    09/04/2026

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo
Wirtschafts Woche Logo
Handelsblatt Logo
Frankfurter Allgemeine Logo
BernerZeitungBZ Logo
Zeit Online Logo