Verstoß gegen Einzahlungslimit – Rückforderung von Verlusten aus Online-Sportwetten 

Ohne die erforderliche Lizenz waren und sind Online-Sportwetten in Deutschland verboten. Die Konsequenz aus illegalen Sportwetten ist, dass die Spieler ihre Verluste zurückfordern können. Die fehlende Genehmigung ist aber nicht der einzige Grund, warum Wettanbieter zur Rückzahlung des Verlusts verpflichtet sein können. Auch ein Verstoß gegen das monatliche Einzahlungslimit kann nach Einschätzung des Kammergerichts Berlin den Rückzahlungsanspruch begründen.

Die Vergabe der Lizenzen ist an Bedingungen geknüpft, an die sich die Anbieter der Online-Glücksspiele, inklusive Sportwetten halten müssen. Dazu gehört u.a., dass sie dafür sorgen müssen, dass ein Spieler sein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro nicht übersteigen kann“, sagt Rechtsanwalt István Cocron. So soll verhindert werden, dass ein Spieler sprichwörtlich Haus und Hof verzockt.

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 22. März 2024 deutlich gemacht, dass Glücksspielanbieter, die sich nicht an diese Auflagen halten, ohnehin keine Lizenz für ihr Angebot in Deutschland erhalten hätten. Diese höchstrichterliche Ansicht wird vom Kammergericht Berlin geteilt. Wie das Gericht in einem Schreiben mitteilte, geht es davon aus, dass Klagen von Spielern auf Rückzahlung ihrer Verluste entscheidungsreif sind, wenn der Anbieter gegen sog. materielles Glücksspielrecht verstoßen hat. „Liegt z.B. ein Verstoß gegen das Einzahlungslimit vor, ist nach Ansicht des KG Berlin davon auszugehen, dass die abgeschlossenen Verträge nichtig sind und die Spieler ihre Verluste zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Cocron.

Das KG Berlin sah sich zu dieser Stellungnahme veranlasst, nachdem der BGH am 25. Juli 2024 den EuGH eingeschaltethatte, um zu klären, ob ein Spieler Anspruch auf Erstattung seiner Verluste aus Online-Sportwetten hat. Das hat jedoch den Hintergrund, dass der Wettanbieter bereits eine Lizenz beantragt hatte, die nicht erteilt werden konnte, weil das damalige Vergabeverfahren gegen europäisches Rechts verstoßen hatte. Der BGH hat dabei aber auch seine Position bekräftigt, dass es Online-Glücksspiele ohne die erforderliche Lizenz für illegal hält. Rechtsanwalt Cocron: „Diese Auffassung möchte er im Grunde genommen vom EuGH absichern lassen. Über die Einhaltung des Einzahlungslimits muss der BGH in diesem Fall nicht entscheiden.“  

Tatschlich ist es immer wieder vorgekommen, dass Glücksspielanbieter gegen materielles Glücksspielrecht verstoßen haben. „Spieler sollten daher nicht auf eine Entscheidung des BGH warten, sondern ihre Rückzahlungsansprüche jetzt geltend machen, zumal sie auch verjähren können“, so Rechtsanwalt Cocron.

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