Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland dient u.a. dazu, die Spieler vor ruinösem Verhalten zu schützen. Daher ist der Erhalt einer Konzession für das Veranstalten von Glückssielen im Internet an Bedingungen geknüpft. Die Anbieter müssen u.a. die Einhaltung eines monatlichen Einzahlungslimits in Höhe von 1.000 Euro gewährleisten. Schon der BGH hat deutlich gemacht, dass Online-Glücksspeile nicht genehmigungsfähig sind, wenn gegen das Einzahlungslimit oder andere Vorgaben verstoßen wird. Das OLG Koblenz hat sich mit Beschluss vom 25.04.2024 derAuffassung des BGH angeschlossen und deutlich gemacht, dass es die Berufung des Sportwettenanbieters Tipico gegen ein Urteil des Landgerichts Mainz zurückweisen wird. Das Landgericht hatte entschieden, dass Tipico einem Spieler seine Verluste in Höhe von rund 367.000 Euro ersetzen muss.
Erst seit dem 1. Juli 2021 können die Anbieter von Online-Glücksspielen in Deutschland eine Lizenz beantragen. Zuvor waren die Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten. „Wurde gegen dieses Verbot verstoßen, sind die Verträge mit den Spielern nichtig, so dass diese ihre Verluste zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.
Online-Sportwetten fallen zwar auch unter das Verbot. Allerdings hatten die Veranstalter hier schon vor dem 1. Juli 2021 die Möglichkeit eine Erlaubnis zu beantragen. Da das damalige Vergabeverfahren aber gegen europäisches Recht verstieß, konnten die Genehmigungen zunächst nicht erteilt werden. Die ersten Konzessionen wurden erst im Herbst 2020 vergeben.
Anbieter von Online-Sportwetten wehren sich daher gegen Rückzahlungsansprüche der Spieler mit der Begründung, dass sie die Lizenz bei einem unionsrechtskonformen Vergabeverfahren erhalten hätten. „Damit machen sie es sich aber zu leicht“, so Rechtsanwalt Cocron. Schon der BGH hat mit seinem Beschluss vom 22. März 2024 deutlich gemacht, dass die Vergabe der Lizenzen an Bedingungen wie u.a. die Einhaltung eines Einzahlungslimits geknüpft war und bei Verstößen gegen das Limit oder andere Vorgaben die Lizenz nicht erteilt worden wäre. Rechtsanwalt Cocron: „Das bedeutet, dass der Rückzahlungsanspruch der Spieler bei Verstößen gegen die Lizenzbedingungen besteht.“
Das OLG Koblenz machte in seinem Beschluss deutlich, dass es sich der Auffassung des BGH anschließt und die Berufung des Sportwettenanbieters Tipico gegen ein Urteil des Landgerichts Mainz zurückweisen wird. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte das LG Mainz entschieden, dass Tipico dem Kläger seine Verluste in Höhe von rund 367.000 Euro zurückzahlen muss.
Zur Begründung führte das OLG Koblenz aus, dass Tipico zwar eine Lizenz beantragt hatte, dass Sportwetten-Angebot aber wohl ohnehin nicht erlaubnisfähig gewesen wäre, weil der Einsatz der Spieler nicht auf ein Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro begrenzt war. Schon aus der Höhe des Verlusts ergebe sich, dass die Beklagte Verträge mit dem Kläger abgeschlossen hat, die das monatliche Einzahlungslimit weit überstiegen haben.
Tipico habe zwar im September 2020 die Konzession erhalten. Dennoch habe der Kläger auch Anspruch auf die Rückzahlung seiner im Oktober und November 2021 entstandenen Verluste, da das Einzahlungslimit nicht eingehalten wurde, so das OLG Koblenz. Auch mit der erteilten Genehmigung waren nur Sportwetten zulässig, die den gesetzlichen Vorgaben entsprachen und z.B. das Einzahlungslimit eingehalten haben.
„Die Entscheidung zeigt, dass Spieler nach wie gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Sportwetten zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.
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