OLG Stuttgart bestätigt: Verstöße gegen Einsatzlimits bei Online-Sportwetten führen zur Rückerstattungsansprüchen – Spieler können Verluste zurückfordern

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit seinem aktuellen Urteil eine für Online-Sportwetten wichtige Entscheidung getroffen. Ein Spieler konnte seine Verluste in Höhe von mehr als € 10.000,00 zurückfordern, weil der Anbieter von Online-Sporwtetten die gesetzlichen Einsatz- und Einzahlungslimits überschritten hatte. Das Urteil macht deutlich, dass Spielerinnen und Spieler ihr Geld zurückfordern können, wenn Anbieter gegen die strengen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) verstoßen.

Überschreitung der Limits: Warum das Urteil richtungsweisend ist

Der Glücksspielstaatsvertrag schreibt vor, dass Wettanbieter ihren Kundinnen und Kunden einen Höchsteinsatz von 1.000 Euro pro Monat erlauben dürfen. Im entschiedenen Fall überschritt der Kläger dieses Limit deutlich.

Das OLG Stuttgart stellte klar, dass solche Limitüberschreitungen einen Verstoß gegen § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV darstellen und die Wettverträge damit nichtig sind. Dies bedeutet, dass die Spielerinnen und Spieler ihre Einsätze zurückfordern können, wenn sich die Anbieter nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Das Gericht bestätigte damit die bereits ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 22.03.2024 – I ZR 88/23), wonach ein Verstoß gegen Einsatzlimits zur Rückforderung von Verlusten führt.

Warum ist das Urteil für betroffene Spielerinnen und Spieler so relevant?

1. Rückforderung möglich: Wer durch einen Verstoß gegen Einsatz- oder Einzahlungslimits Geld verloren hat, kann dieses rechtlich zurückfordern.

2. Starke Rechtsgrundlage für künftige Klagen: Das Urteil des OLG Stuttgart stellt klar, dass die Nichteinhaltung von Limits zur Unwirksamkeit von Wettverträgen führt.

3. Verjährung beginnt erst mit Kenntnis der Rechtswidrigkeit: Viele Betroffene können ihre Verluste auch jetzt noch einklagen, da die Verjährung erst mit Kenntnis der Rechtswidrigkeit beginnt.

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