11.12.2024

OLG Hamm: Testamentserrichtung auf mehreren losen Blättern

Amtliche Leitsätze:

​1. Ein privatschriftliches Testament kann wirksam auf mehreren losen Blättern errichtet werden, wenn sich die Einheitlichkeit der Willenserklärung aus der Gesamturkunde ergibt.

​2. Der erforderliche innere Zusammenhang kann jedoch nicht allein durch die gemeinsame Aufbewahrung mit anderen Urkunden (z.B. einer Abschrift eines notariellen Testaments) hergestellt werden.

OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2012 – I-15 W 420/11

Zum Hintergrund:

Gemäß §§ 2247 Abs. 1, 3 BGB ist für die Wirksamkeit eines eigenhändigen Testaments die Unterschrift des Erblassers erforderlich. Wesentlich für die Unterschrift ist, dass sie den Text abschließt, auf den sie sich bezieht. Eine „Oberschrift“ genügt also nicht.

Bei einem mehrseitigen Schriftstück genügt die Unterschrift auf dem letzten Blatt, sofern die Zusammengehörigkeit der einzelnen Blätter erkennbar ist. Die Zusammengehörigkeit kann sich z. B. aus einem fortlaufenden Text oder einer Seitenangabe ergeben.

Die bloße Verbindung von Einlageblättern in einem Ringbuch mit einem Öffnungsmechanismus reicht dagegen nicht aus. “Fehlt der innere Zusammenhang zwischen den einzelnen losen Blättern und ist nur eines von ihnen unterschrieben, so gilt nur dieses Blatt als gültiges Testament. Die übrigen nicht unterschriebenen Blätter stellen kein gültiges Testament dar” erläutert Rechtsanwalt István Cocron.

Anmerkungen

​1. Wenn jedes Blatt des Testaments unterschrieben ist, kann jedes Blatt als eigenständiges Testament angesehen werden. Dies könnte die Frage aufwerfen, ob ein späteres Testament ein früheres widerruft.

​2. An den „inneren Zusammenhang“ sind aus Gründen der Fälschungssicherheit hohe Anforderungen zu stellen.

​3. Ergänzt der Erblasser das Testament auf demselben Blatt, so muss auch diese Ergänzung durch Unterschrift abgeschlossen werden.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • Pflege durch Kinder – wird das beim Erbe berücksichtigt?

    Pflegt ein Kind seine Mutter oder seinen Vater über einen längeren Zeitraum zu Hause, entsteht im Erbfall häufig Streit: Steht dem pflegenden Kind ein größerer Anteil zu – und gehen die Geschwister womöglich leer aus? Genau für diese Situation enthält § 2057a BGB eine spezielle Regelung. Was bedeutet Ausgleichung bei Pflegeleistungen? Sind mehrere Kinder Miterben,…

    Weiterlesen
    21.01.2026
  • Teilungsversteigerung verhindern oder hinauszögern – diese Anträge verschaffen Zeit

    Können sich Miteigentümer nicht einigen (etwa nach Trennung/Scheidung oder innerhalb einer Erbengemeinschaft), wird die Teilungsversteigerung häufig als Druckmittel eingesetzt. Wichtig ist eine sachliche Einschätzung: In den meisten Fällen lässt sich eine Versteigerung nur durch eine Einigung endgültig abwenden (z. B. Übernahme, Auszahlung oder Verkauf am freien Markt). Häufig besteht jedoch die Möglichkeit, das Verfahren zu…

    Weiterlesen
    12.01.2026
  • Illegales Glücksspiel: Wie Spieler ihre Verluste zivilrechtlich zurückfordern könnenTeil 2 der Leitfaden-Serie für Betroffene von illegalem Online-Glücksspiel

    Viele Nutzer von Online-Casinos oder Sportwetten sind zunächst schockiert, wenn sie durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erfahren, dass der genutzte Anbieter über keine deutsche Lizenz verfügte und das Spielen damit rechtlich unzulässig war. Häufig entsteht das Gefühl, vollständig gescheitert zu sein – ohne Kontrolle über die eigene Lage und ohne Aussicht darauf, zumindest einen Teil…

    Weiterlesen
    01.01.2026

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo
Wirtschafts Woche Logo
Handelsblatt Logo
Frankfurter Allgemeine Logo
BernerZeitungBZ Logo
Zeit Online Logo