Gericht bejaht Rückzahlungspflicht bei Verstoß gegen Einzahlungslimit bei Online-Glücksspiel

Berlin/Osnabrück, April 2025 – Das Landgericht Osnabrück hat am 10. März 2025 einem Spieler Recht gegeben, der Verluste aus Online-Sportwetten zurückforderte. Das Gericht stellte klar, dass der beklagte Anbieter gegen wesentliche Spielerschutzvorschriften des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV) verstoßen hat – insbesondere gegen das geltende monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro.

Worum ging es? Überschreitung der 1.000-Euro-Grenze.

Der GlüStV sieht vor, dass Spielerinnen und Spieler grundsätzlich nicht mehr als 1.000 Euro pro Monat bei Online-Anbietern einzahlen dürfen. Zwar kann diese Grenze unter bestimmten Voraussetzungen auf 10.000 bzw. 30.000 Euro angehoben werden, doch muss der Anbieter dafür die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spielers sorgfältig prüfen.

Im konkreten Fall hatte der Anbieter jedoch keinen belastbaren Einkommensnachweis verlangt, sondern sich lediglich auf eine SCHUFA-Abfrage verlassen. Das Landgericht stellte klar: Dies reicht nicht aus, um eine rechtlich zulässige Limitanpassung zu rechtfertigen.

Rechtsanwalt István Cocron: Anbieter tragen klare Verantwortung

István Cocron, Rechtsanwalt der auf Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei Cocron GmbH & Co. KG, ordnet das Urteil ein:

 „Die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück unterstreicht, dass Online-Anbieter die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfmechanismen nicht umgehen dürfen. Eine einfache SCHUFA-Abfrage genügt keinesfalls den Anforderungen für eine Erhöhung des Einzahlungslimits.“

Cocron ergänzt:

Wer über das Limit hinaus Geld verloren hat, ohne dass eine ordentliche Prüfung seiner Finanzen stattgefunden hat, hat gute Chancen, das verlorene Geld zurückzubekommen“.

Prozesskostenfinanzierung kein Hindernis für Rückforderung

Bemerkenswert: Das Gericht sah in der Einschaltung eines Prozesskostenfinanzierers keinen Grund, die Klage als unzulässig anzusehen. Damit war die Rückforderung in vollem Umfang durchsetzbar – ein positives Signal für viele Spieler, die sich eine Klage sonst vielleicht nicht leisten könnten.

Fazit: Spielerschutz ernst genommen – Rückforderungen bei Limitüberschreitungen möglich.

Das Urteil stärkt die Position der Glücksspielkundinnen und -kunden: Wer zur Einzahlung über das gesetzliche Einzahlungslimit hinaus verleitet wurde, kann sich wehren – solange keine ordnungsgemäße Prüfung der finanziellen Verhältnisse stattgefunden hat.

Rechtsanwalt István Cocron unterstützt Mandantinnen und Mandanten bundesweit bei der Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen gegenüber Online-Glücksspielanbietern. Die erfahrene Kanzlei ist spezialisiert auf Fälle im Online-Glücksspielrecht, Verbraucherschutz sowie prozessfinanzierte Verfahren.

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