Die Rechtsanwaltskanzlei Cocron GmbH & Co. KG mit Standorten in Berlin und München hat für eine Mandantin erfolgreich die Rückzahlung von Kryptowährungen im Wert von mehr als 30.000 Euro durchgesetzt. Die Erstattung erfolgte durch den Anbieter Wirex, nachdem unsere Kanzlei gerichtliche Schritte eingeleitet hatte – ein Urteil war nicht mehr erforderlich.
Der Fall: Konto blockiert – Zugriff auf Bitcoin verweigert
Unsere Mandantin hatte über die deutschsprachige Website von Wirex ein Kundenkonto eröffnet und dort in mehreren Transaktionen Bitcoin eingezahlt. Obwohl Wirex mit angeblicher Regulierung, Transparenz und Sicherheit wirbt, verfügt das Unternehmen über keine behördliche Zulassung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Kurz nach der Einzahlung wurde das Konto gesperrt. Trotz mehrfacher Kontaktversuche über den Kundensupport blieb der Zugang dauerhaft verwehrt – eine Auszahlung erfolgte nicht.
Juristisches Vorgehen zeigt Wirkung: Wirex lenkt nach Klage ein
Nach gründlicher rechtlicher Prüfung reichte die Kanzlei Cocron Klage beim zuständigen Gericht ein. Gegenstand war die Rückgabe der eingezahlten Bitcoins bzw. des entsprechenden Geldwerts – gestützt u.a. auf die unerlaubte Erbringung erlaubnispflichtiger Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG sowie auf zivilrechtliche Herausgabeansprüche.
Noch während des laufenden Verfahrens reagierte Wirex und veranlasste die vollständige Rückzahlung. Unsere Mandantin erhielt dadurch ihr gesamtes Kryptowährungsvermögen zurück.
RA István Cocron: „Verbraucher haben klare Rechte“
„Dieser Fall zeigt deutlich, dass sich geschädigte Verbraucher auch gegen ausländische Krypto-Plattformen erfolgreich zur Wehr setzen können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, Gründer der Cocron Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG.
„Plattformen wie Wirex sprechen gezielt deutsche Nutzer an, verfügen aber oft über keine rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit im Inland.“
Kanzlei Cocron – Ihre Partner im Krypto-Recht
Die Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG ist spezialisiert auf Online-Finanzdienstleistungen und Kryptowährungsrecht. Wir vertreten bundesweit Mandantinnen und Mandanten, deren Krypto-Vermögen gesperrt wurde oder die unrechtmäßig keine Auszahlung erhalten haben.
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