Fragst Du Dich, ob es besser ist, Dein Vermögen noch zu Lebzeiten zu verschenken oder es nach Deinem Tod zu vererben? Eine Schenkung ermöglicht es den Beschenkten, sich persönlich bei Dir zu bedanken, und vermeidet mögliche Spannungen innerhalb der Familie. Zudem kann die frühzeitige Vermögensübertragung steuerliche Vorteile bieten. Allerdings sollte eine vorweggenommene Erbfolge gut durchdacht sein, da sie sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt.
Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge?
Die vorweggenommene Erbfolge ist nicht explizit im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert, wird jedoch bei der Hofübergabe in der Landwirtschaft erwähnt. Juristisch versteht man darunter die Übertragung von Vermögenswerten vom zukünftigen Erblasser auf die künftigen Erben, häufig in Form von Schenkungen. Dabei können wesentliche Vermögenswerte wie Immobilien übertragen werden. „Es ist wichtig zu wissen, dass solche Schenkungen die gesetzliche Erbfolge nicht automatisch ändern – dies erfordert besondere Regelungen wie einen Erbverzicht“ erklärt Rechtsanwalt István Cocron.
Schenkung und Erbverzicht kombinieren
Oft wird im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Erbverzicht vereinbart. Das bedeutet, dass das beschenkte Kind seinen Erbteil bereits zu Lebzeiten erhält und nach dem Tod des Schenkers von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Ein solcher Verzicht muss durch einen notariellen Vertrag geregelt werden.
Pflichtteilsregelungen und Schenkung
Auch bei einer vorweggenommenen Erbfolge können Pflichtteilsansprüche eine Rolle spielen. Ein enterbtes Kind hat dennoch Anspruch auf den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Schenkungen zu Lebzeiten werden dabei nur berücksichtigt, wenn der Erblasser dies ausdrücklich festlegt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte klar geregelt sein, wie sich Schenkungen auf Erb- und Pflichtteilsansprüche auswirken.
Wann ist eine vorweggenommene Erbfolge sinnvoll?
•Verantwortung abgeben: Wenn Du Dich nicht mehr um eine Immobilie kümmern kannst oder möchtest, kann die Übertragung auf die nächste Generation sinnvoll sein.
•Familienfrieden sichern: Eine frühzeitige Verteilung des Vermögens kann Erbstreitigkeiten vermeiden, da alle Beteiligten wissen, wer was erhält.
•Individuelle Unterstützung: Du kannst Kinder gezielt unterstützen, beispielsweise beim Kauf eines Hauses oder der Gründung eines Unternehmens.
•Pflichtteil reduzieren: Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgen, können Pflichtteilsansprüche reduzieren.
•Erbschaftsteuer sparen: Durch eine langfristige Schenkungsstrategie lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen, z. B. alle zehn Jahre.
Wichtige Vorkehrungen bei der Vermögensübertragung
•Finanzielle Absicherung: Behalte eine Reserve, um flexibel und unabhängig zu bleiben, insbesondere für Pflegekosten.
•Schutz vor Gläubigern: Verhindere durch vertragliche Regelungen, dass geschenktes Vermögen bei finanziellen Problemen Deines Kindes in falsche Hände gerät.
•Gleichbehandlung der Erben: Kläre, wie Schenkungen auf den Erb- oder Pflichtteil angerechnet werden.
Vertragliche Regelungen
•Rückfallklauseln: Solche Klauseln ermöglichen eine Rückübertragung, etwa bei Insolvenz des Beschenkten oder Verkauf des geschenkten Vermögens ohne Zustimmung des Schenkers.
•Pflichtteilsanrechnung: Im Schenkungsvertrag kann festgelegt werden, dass die Zuwendung auf den Pflichtteil angerechnet wird.
•Rentenzahlungen: Eine Schenkung kann mit einer monatlichen Rente verbunden werden, um den Lebensunterhalt des Schenkers zu sichern.
Fazit
„Die vorweggenommene Erbfolge bietet viele Vorteile, wie steuerliche Ersparnisse und die Vermeidung von Erbstreitigkeiten. Sie erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und klare vertragliche Regelungen, um potenzielle Nachteile zu minimieren“ so Rechtsanwalt Cocron. Notare und Rechtsanwälte können Dich dabei unterstützen, die besten Entscheidungen für Deine individuelle Situation zu treffen.