31.10.2024

Vor- und Nachteile der Testamentsvollstreckung

In der juristischen Praxis zeigt sich oft, dass durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers zahlreiche Konflikte unter Erben hätten vermieden werden können. Ein Erblasser kann durch die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers im Testament den Ablauf der Erbfolge präzise steuern und Streitigkeiten vorbeugen.

Ob die Vorteile oder Nachteile der Testamentsvollstreckung im konkreten Fall überwiegen, hängt von der jeweiligen Situation ab und sollte daher gut abgewogen werden. Die grundsätzlichen Vor- und Nachteile lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

1. Vorteile der Testamentsvollstreckung

Ein wesentlicher Vorteil ist die Möglichkeit, den eigenen Willen auch über den Tod hinaus durchzusetzen. So kann der Erblasser beispielsweise die Teilung des Erbes für bis zu 30 Jahre aufschieben und dabei die Aufsicht einem Testamentsvollstrecker überlassen. Zudem sichert die Testamentsvollstreckung die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen, sodass Begünstigte nicht vom guten Willen der Erben abhängen oder juristisch gegen diese vorgehen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Innerhalb einer Erbengemeinschaft, die aufgelöst werden muss, ermöglicht ein neutraler Testamentsvollstrecker eine geordnete Erbauseinandersetzung, die er selbstständig durchführt, ohne dass die Erben beteiligt sind. „Auch wenn also mehrere Erben existieren oder sich einige im Ausland aufhalten, vereinfacht die Testamentsvollstreckung die Nachlassverwaltung erheblich“ erläutert Rechtsanwalt István Cocron.

Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann den Nachlass zudem vor geschäftlich unerfahrenen oder gar unzuverlässigen Erben schützen. In solchen Fällen verwaltet der Testamentsvollstrecker das Erbe und gegebenenfalls auch die daraus resultierenden Erträge anstelle der Erben. Besonders bei Unternehmensnachfolgen ist dies hilfreich, wenn der vorgesehene Nachfolger zunächst noch eine Übergangszeit, etwa zur Beendigung einer Ausbildung, benötigt.

Durch einen Testamentsvollstrecker können zudem gerichtliche Eingriffe, etwa durch das Vormundschaftsgericht bei minderjährigen Erben, sowie langwierige Genehmigungsverfahren bei bestimmten Nachlassverfügungen vermieden werden. Ein Testamentsvollstrecker schützt unter Umständen auch vor Gläubigern, indem er den Zugriff auf das Erbe einschränkt.

2. Nachteile der Testamentsvollstreckung

Allerdings hat die Testamentsvollstreckung auch ihre Schattenseiten. Ein Honoraranspruch des Testamentsvollstreckers ist üblich und kann zwischen 1 % und 3 % des Reinnachlasses betragen. Ist die Testamentsvollstreckung auf lange Sicht angelegt, kann die Machtfülle des Testamentsvollstreckers für Erben zudem eine spürbare Einschränkung darstellen.

Da der Testamentsvollstrecker den Nachlass eigenverantwortlich verwaltet und dabei sogar neue Verbindlichkeiten eingehen kann, sind die Erben hinsichtlich der Verwaltung und Verfügung über den Nachlass stark eingeschränkt. Erben erhalten lediglich ein Nachlassverzeichnis gemäß sowie eine jährliche Rechnungslegung. Sie haben zwar einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung, doch ist dieser Begriff rechtlich schwammig und schwer nachzuweisen, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Verwaltung bestehen.

Ferner steht der Testamentsvollstrecker weitgehend frei von gerichtlicher Kontrolle; Erben sind bei schlechter Verwaltung auf Schadenersatzforderungen angewiesen und können nur im Rahmen des Zivilrechts gegen den Testamentsvollstrecker vorgehen. Unter Umständen ist eine Dauervollstreckung für Erben so nachteilig, dass es ratsam sein kann, die Erbschaft auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil zu beanspruchen.

Zudem tritt das Amt des Testamentsvollstreckers erst mit dessen Annahme in Kraft. „Bis zur Annahme können Wochen oder Monate ohne verfügbare Person vergehen, da die Erben in dieser Zeit nicht handeln dürfen. Dies lässt sich allerdings durch eine Vollmacht umgehen“ so Rechtsanwalt Cocron.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • Limitüberschreitung und Schufa-Prüfung: LG Marburg verurteilt Online-Wettanbieter zur Rückzahlung

    Das Landgericht Marburg hat ein wegweisendes Urteil im Online-Glücksspiel gefällt und damit die Rechte der Verbraucher gestärkt. In einem Verfahren, das von der Kanzlei Cocron geführt wurde, wurde ein namhafter Online-Sportwettenanbieter wegen Missachtung des gesetzlichen Einzahlungslimits zur Erstattung von über 20.000 Euro verurteilt. Hintergrund: Einzahlungslimit als Schutzinstrument Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) gilt…

    Weiterlesen
    26.09.2025
  • Testament erstellen: Acht Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten

    Ein Testament stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Fehlt eine solche Verfügung, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft – oft mit Ergebnissen, die nicht dem Willen des Erblassers entsprechen. Damit Ihr letzter Wille rechtlich wirksam bleibt, sollten Sie auf folgende Punkte achten: Fazit: Wer rechtzeitig vorsorgt, erspart seinen Angehörigen Streit…

    Weiterlesen
    26.09.2025
  • Online-Coaching widerrufen: Verbraucherrechte gestärkt – Rückzahlung durch Urteil

    Das Urteil ist nach Rücknahme der Berufung endgültig.Unter „Coachees“ versteht man Kunden von Online-Coachings, also Personen, die digitale Coaching-Pakete wie „Business-Aufbau“, „Mindset“ oder „Digital Reselling“ gebucht haben. Die Kernaussagen: Das Landgericht Landshut hat entschieden:Ein Vertrag über ein Online-Coaching kann wirksam widerrufen werden.Das Urteil ist rechtskräftig, da die Berufung zurückgezogen wurde.Konsequenz: Bereits geleistete Zahlungen müssen erstattet…

    Weiterlesen
    26.09.2025

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo