Ein weiterer Angeklagter im Bereich Online-Glücksspiel ist vor Gericht vollständig freigesprochen worden. In Zusammenarbeit mit René Scheier erreichte István Cocron einen erneuten Erfolg für einen Mandanten, der zuvor bei einem illegal agierenden Anbieter gespielt hatte.
Dem Spieler war die Beteiligung an unerlaubtem Online-Glücksspiel vorgeworfen worden.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe er gegen § 285 StGB verstoßen. Die Strafbarkeit leitete die Anklagebehörde daraus ab, dass sich die fehlende Erlaubnis des Anbieters aus der sogenannten Whitelist der Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ergeben habe, die der Spieler eigenständig hätte überprüfen müssen. Noch vor der eigentlichen Anklage war zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet worden – ein Vorwurf, der in ähnlichen Fällen vermehrt erhoben wird.
Darüber hinaus beantragte die Staatsanwaltschaft die Einziehung der erzielten Zwischengewinne in Höhe von über 25.000 Euro. Grundlage waren die Regelungen zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung gemäß §§ 73 ff. StGB, die darauf abzielen, aus Straftaten erlangte Vermögensvorteile abzuschöpfen.
Gericht verneint Strafbarkeit
Im Anschluss an die Hauptverhandlung entschied das zuständige Strafgericht eindeutig:
Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Die Entscheidung unterstreicht erneut die Bedeutung einer konsequenten strafrechtlichen Verteidigung in Verfahren wegen Online-Glücksspiels.
Nach zahlreichen Verfahrenseinstellungen zugunsten von Mandanten ist dies bereits der zweite aufeinanderfolgende Freispruch, der durch die Kooperation von Cocron und Scheier erzielt wurde. „Parallel zum Strafverfahren prüfen wir stets auch zivilrechtliche Schritte zur Rückforderung der Verluste“, erläutert Rechtsanwalt Cocron.
Die Cocron Rechtsanwalts GmbH & Co. KG mit Standorten in Berlin und München vertritt gemeinsam mit Rechtsanwalt Scheier bundesweit Mandanten sowohl in Strafverfahren als auch bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
Verhaltensempfehlungen für Betroffene
Wer eine Vorladung oder Anklage wegen Online-Glücksspiels erhält, sollte strukturiert und ruhig handeln:
– Ohne anwaltliche Beratung keine Angaben machen.
– Vom Schweigerecht konsequent Gebrauch machen.
– Keine eigenen schriftlichen Stellungnahmen verfassen.
– Frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einschalten.
– Über den Verteidiger Akteneinsicht beantragen.
– Nach Akteneinsicht Beweise und Sachverhalt prüfen.
– Eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln.
– Parallel mögliche Rückforderungsansprüche prüfen lassen.
Der aktuelle Freispruch zeigt deutlich, wie entscheidend eine frühzeitige und durchdachte Verteidigung sein kann.















