11.02.2025

Ungültiges Testament: OLG München bestätigt strenge Formvorschriften

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München zeigt, wie entscheidend die Formvorschriften für ein Testament sind. In einem Fall, in dem ein Briefumschlag mit handschriftlichen Notizen und Symbolen als letztwillige Verfügung dienen sollte, entschied das Gericht, dass die Formvorschriften des § 2247 BGB nicht eingehalten wurden. Damit war das Testament unwirksam.

Warum ist die Form eines Testaments so wichtig?

Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Das Gericht stellte klar, dass handschriftliche Anmerkungen in Kombination mit Symbolen, Pfeilen oder Aufklebern nicht ausreichen, um die Echtheit einer Verfügung von Todes wegen sicherzustellen. Die Entscheidung bestätigt die strenge Handhabung der gesetzlichen Anforderungen.

Was war das Problem im konkreten Fall?

Die Erblasserin hatte auf einem Briefumschlag handschriftliche Notizen hinterlassen, in denen unter anderem eine Person genannt wurde. Zudem war ein Pfeil auf einen Adressaufkleber mit dem Namen des vermeintlichen Erben gerichtet. Das OLG München stellte jedoch fest, dass der Pfeil als Symbol keine eigenhändige Schrift darstellt und der Adressaufkleber nicht den Anforderungen des § 2247 BGB genügt. Außerdem fehlte eine klare Unterschrift, die die Verfügung abschließen müsste.

Rechtsanwalt Cocron: „Formfehler machen ein Testament schnell ungültig“

„Wer seinen letzten Willen eindeutig festhalten will, sollte auf eine klare, handschriftliche Form achten. Das Urteil des OLG München zeigt, dass kleinste Formfehler dazu führen können, dass ein Testament unwirksam ist“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron.

Was können Erblasser und Erben daraus lernen?

Dieses Urteil macht deutlich, dass ein Testament eindeutig verfasst sein muss. Unklare Formulierungen oder Mischformen aus Schrift und Symbolen bergen das Risiko der Unwirksamkeit. Wer sich unsicher ist, sollte eine notarielle Beglaubigung in Betracht ziehen oder sich juristisch beraten lassen. Mehr Informationen: www.ra-cocron.de

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