Die Möglichkeit, Verluste aus Sportwetten zurückzufordern, sorgt für immer mehr Aufmerksamkeit. Während es noch kein finales Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gibt, bietet der Hinweisbeschluss vom 22.03.2024 (I ZR 88/23) klare Leitlinien und stärkt die Position der Verbraucher. Doch welche Chancen haben Betroffene wirklich?
Die Rechtslage: Rückforderung bei Verstößen Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt den Markt für Online-Glücksspiele und Sportwetten in Deutschland klar. Anbieter benötigen seit 01.07.2021 eine staatliche Lizenz, um ihre Dienstleistungen legal anbieten zu dürfen. „Verstöße gegen Vorschriften wie das Einzahlungslimit oder den Ausschluss gesperrter Spieler können dazu führen, dass geschlossene Wettverträge nichtig sind. Laut dem BGH könnte dies dazu führen, dass Kunden ihre Verluste zurückfordern können“, erläutert Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei Cocron(www.ra-cocron.de).
Voraussetzungen für eine Rückforderung:
1. Keine gültige Lizenz: Der Anbieter darf im fraglichen Zeitraum keine deutsche Lizenz besessen haben. Auch Anbieter mit einer Lizenz können haftbar sein, wenn sie gegen zwingende Auflagen wie das Einzahlungslimit, oder Cash-Outs verstoßen haben.
2. Unkenntnis der Illegalität: Kunden dürfen sich nicht bewusst auf illegale Angebote eingelassen haben. Die professionellen Auftritte vieler Plattformen und der Verweis auf europäische Lizenzen lassen in den meisten Fällen annehmen, dass Kunden die Illegalität nicht erkennen konnten.
Warum ist der BGH-Beschluss wichtig? Der BGH hat in seinem Beschluss deutlich gemacht, dass Verstöße gegen § 4 GlüStV 2012, wie das Überschreiten des Höchsteinsatzes oder die Nutzung unzulässiger Funktionen (z. B. Cash-Out), zur Nichtigkeit der Verträge führen können. Für die Betroffenen heißt das, dass selbst erhebliche Verluste aus illegalen Sportwetten zurückgefordert werden können. Zudem sieht der Glücksspielstaatsvertrag in § 1 vor, den Spielerschutz zu stärken und Suchtverhalten zu bekämpfen, was die Rückforderung zusätzlich rechtfertigt.
Praktische Hinweise: „Betroffene sollten ihre Transaktionsunterlagen sichern und prüfen lassen, ob Ansprüche bestehen. Da die Verjährungsfrist bei maximal zehn Jahren liegt, können Verluste bis 2014 zurückgefordert werden“, so Rechtsanwalt Cocron.