Das Landgericht München hatte eine Veranstalterin von Online-Glücksspielen dazu verurteilt, einem Spieler seine erlittenen Verluste zurückzuzahlen, da sie nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um in Deutschland Glücksspiele im Internet anbieten zu dürfen. Die Berufung der beklagten Glücksspielanbieterin gegen das Urteil blieb ohne Erfolg. Das OLG München wies die Berufung mit Beschluss vom 14. Dezember 2023 zurück.
In Deutschland waren Online-Glücksspiele bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten. Zahlreiche Veranstalter machten ihre Online-Glücksspiele dennoch auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Verträge nichtig, so dass die Spieler ihren Verlust zurückfordern können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron.
Diesen Rückzahlungsanspruch hat auch das Landgericht München in dem vorliegenden Fall bestätigt. Hier hatte der Spieler über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei innerhalb von acht Monaten rund 30.000 Euro verspielt.
Über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte die Beklagte nicht. Dass sie in ihren Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen hatte, dass die Teilnahme am Wohnort des Spielers verboten sein könnte, reichte dem LG München nicht aus. Daraus könne nicht geschlossen werden, dass der Spieler das Glücksspiel-Verbot kannte.
Der Beklagten müsse das Verbot hingegen bekannt gewesen sein . Da sie gegen das Verbot verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Verträge nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste, entschied das LG München. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil wies das OLG München wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurück.
Die Entscheidung zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuholen. Das gilt auch für Verluste, die nach der Lockerung des Verbots zum 1. Juli 2021 angefallen sind. „Verfügt der Glücksspielanbieter nicht über die notwendige Genehmigung, waren und sind Online-Glücksspiele in Deutschland verboten“, so Rechtsanwalt Cocron.