25/06/2025

Kryptowerte sind längst kein Randthema mehr.

Digitale Vermögenswerte wie Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen haben sich in der Finanzwelt etabliert. Immer mehr Menschen investieren bewusst in diese Anlageklasse. Entsprechend wächst auch das Interesse an der Frage, wie sich Kryptowerte im Erbfall sinnvoll weitergeben lassen. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann unnötige Konflikte und Verluste vermeiden.

1. Kryptowährungen gehören zum Nachlass.

Aus rechtlicher Sicht zählen digitale Assets zum vererbbaren Vermögen. Sie sind Teil des Nachlasses und unterliegen denselben gesetzlichen Bestimmungen wie klassische Anlageformen, zum Beispiel Sparkonten oder Aktien.

Das heißt konkret: Erben haben Anspruch auf Herausgabe der Kryptowerte, sofern sie durch Erbfolge oder Testament dazu berechtigt sind.

Die eigentliche Herausforderung liegt im Zugang.

2. Die eigentliche Herausforderung liegt im Zugang

Während die rechtliche Einordnung meist klar ist, bereitet die praktische Umsetzung oft Schwierigkeiten. Kryptowerte werden in Wallets verwaltet, die nur mit Zugangsdaten wie Private Keys oder Seed Phrases erreichbar sind.

Ohne Zugang ist kein Zugriff möglich.

Sind diese Daten nicht vorhanden oder nicht auffindbar, gehen die Kryptowährungen de facto verloren. Daher ist es essenziell, dass Erblasser:

  • ihre Kryptobestände klar dokumentieren und
  • die Speicherorte der Zugangsinformationen sicher hinterlegen und
  • festlegen, wer im Todesfall darauf zugreifen darf.

Nachlassregelung erfordert mehr als ein Standard-Testament

3. Eine Nachlassregelung erfordert mehr als ein Standard-Testament.

Ein gewöhnliches Testament greift bei digitalen Vermögenswerten oft zu kurz. Ergänzend sollten konkrete Anweisungen zur Verwaltung und Weitergabe von Kryptowerten formuliert werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • detaillierte Beschreibung der Assets (z. B. Wallets, Exchanges),
  • sichere Speicherung oder Übergabe der Zugangsdaten und
  • Schutz vor Missbrauch durch Verschlüsselung und
  • eindeutige Bestimmung der Erben unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.

4. Erbschaftsteuer gilt auch für Kryptowährungen.

Wie andere Vermögenswerte unterliegen auch digitale Assets der Erbschaftsteuer, sofern sie Teil des Nachlasses sind. Maßgeblich ist der Marktwert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Aufgrund der hohen Volatilität kann es hier zu Streitfragen kommen. Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist empfehlenswert, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

5. Frühzeitige Planung schützt das digitale Erbe

Wer Kryptowährungen besitzt, sollte sich frühzeitig Gedanken über die Nachlassregelung machen. Eine durchdachte Vorsorge – idealerweise mit Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Erb- und Steuerrecht – stellt sicher, dass digitale Werte nicht verloren gehen, sondern in der Familie bleiben.

Die Kanzlei Cocron GmbH & Co. KG berät bundesweit zur Nachfolgeplanung bei Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden nur zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage verwendet.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • Geld zurück bei Online-Sportwetten? Generalanwalt am EuGH stärkt Spielerrechte (C-530/24 Tipico)

    EuGH-Generalanwalt stärkt in Schlussanträgen im Tipico-Verfahren Spielerrechte: Online-Wettanbieter, die über keine deutsche Lizenz verfügen, durften in Deutschland ihre Leistungen nicht anbieten. Spieler könnten demnach Verluste zurückfordern. Im Beitrag erläutern wir die rechtlichen Hintergründe und erklären Betroffenen, was jetzt zu tun ist.

    Weiterlesen
    29/04/2026
  • Darf ein Patient seinen Arzt als Erben einsetzen?

    Ein langjähriges Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient kann über das rein Medizinische hinauswachsen. Dankbarkeit, persönliche Nähe und das Bedürfnis nach Gegenseitigkeit können dazu führen, dass ein Patient seinen Arzt in seinem Testament oder in einem Erbvertrag bedenken möchte. Doch stellt sich hier die Frage: Verstößt ein solcher Erbvertrag gegen das Berufsrecht oder gegen die guten…

    Weiterlesen
    16/04/2026
  • Online-Casino: OLG Brandenburg – Spieler erhält Rückzahlung trotz Mitverschuldenseinwand des Anbieters

    Sie haben über Jahre hinweg bei einem Online-Casino ohne deutsche Lizenz gespielt und möchten Ihre Verluste zurückfordern? Anbieter reagieren in solchen Fällen häufig mit einem scheinbar schlüssigen Argument: „Sie haben selbst gegen das Glücksspielrecht verstoßen. Nach § 817 Absatz 2 BGB besteht daher kein Rückforderungsanspruch.“ Dieses Argument greift jedoch nicht. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in…

    Weiterlesen
    16/04/2026

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo
Wirtschafts Woche Logo
Handelsblatt Logo
Frankfurter Allgemeine Logo
BernerZeitungBZ Logo
Zeit Online Logo