Illegales Tracking – bis zu 10.000 € Entschädigung möglich
Berlin/München, 21. Juli 2025 – Der Technologiekonzern Meta (ehemals Facebook Inc.), Betreiber von Facebook und Instagram, steht erneut wegen Datenschutzverstößen im Fokus. Hintergrund sind Vorwürfe, wonach Meta persönliche Informationen von Nutzerinnen und Nutzern sammelt – selbst dann, wenn diese nicht eingeloggt sind und ihr Tracking im Browser unterbunden haben. Zahlreiche Gerichte sehen darin einen klaren Verstoß gegen die DSGVO, was Rückerstattungsansprüche von bis zu 10.000 € rechtfertigen kann
Meta-Tracking: Wie Nutzerdaten verdeckt gespeichert werden
Mit Hilfe von Meta-eigenen Tools wie dem „Meta Pixel“ und der „Conversion API“ werden Besucher von Websites identifiziert und deren Daten – darunter IP-Adressen, Geräteinformationen, Surfverhalten und Interessen – aufgezeichnet und Facebook- bzw. Instagram-Profilen zugeordnet. Oftmals geschieht dies ohne gültige Einwilligung.
Selbst beim Aufruf bekannter Plattformen wie Spiegel.de, Airbnb, Parship oder Wahl-O-Mat kann das Tracking aktiviert sein – ohne dass die Nutzer informiert werden. Damit verletzt Meta grundlegende Prinzipien der DSGVO, etwa die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung.
Gerichte urteilen gegen Meta – Zahlreiche Klagen erfolgreich
In mehr als 500 Fällen haben deutsche Amts- und Landgerichte Meta bereits zu Schadensersatzzahlungen zwischen 1.000 € und 10.000 € sowie zur Löschung unrechtmäßig erhobener Daten verurteilt. Beispiele:
- LG Ellwangen: 10.000 € Schadenersatz (Az. 2 O 222/24, 19.02.2025)
- LG Augsburg: 5.000 € Schadenersatz (Az. 082 O 262/24, 28.03.2025)
- LG Hamburg: 3.000 € Schadenersatz (Az. 325 O 22/24, 17.04.2025)
Zwar sind viele Urteile noch nicht endgültig, doch Datenschutz-Experten erwarten, dass höhere Instanzen die Position der Nutzer weiter festigen.
Was Sie jetzt tun können
Wer Facebook oder Instagram verwendet hat oder über Webseiten Dritter (z. B. Onlineshops oder Newsportale) mit Meta-Tracking in Kontakt kam, könnte Anspruch auf Entschädigung haben – selbst ohne eigenes Profil.
Die Kanzlei Cocron berät Betroffene umfassend bei:
- Geltendmachung von Schadenersatz
- Löschanträgen nach Art. 17 DSGVO
- Prüfung illegaler Tracking-Vorgänge
Rechtsanwalt Istvan Cocron erklärt:
„Viele wissen gar nicht, dass ihre Daten beim Surfen ohne ihr Wissen mitgelesen werden. Wer sich wehrt, schützt nicht nur sich – sondern hilft mit, den Datenschutz insgesamt zu stärken.“














