Zweitlotterien im Internet zählen zu den Online-Glücksspielen und sind dementsprechend erlaubnispflichtig. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. November 2023 entschieden. „In der Praxis bedeutet das, dass Spieler, die bei Zweitlotterien im Internet Geld verzockt haben, ihre Verluste zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt hat“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.
Bei Zweitlotterien kann im Internet auf den Ausgang staatlicher Lotterien getippt werden. Anbieter staatlicher Lotterien sahen darin einen Verstoß gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland und hatten mit ihrer Klage am OLG Düsseldorf Erfolg. Die Revision gegen das Urteil wies der BGH zurück.
In Deutschland waren Online-Glücksspiele bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Ab dem 1. Juli 2021 konnten die Glücksspielanbieter zwar eine Lizenz in Deutschland beantragen, doch davon hätten die beklagten Veranstalter der Zweitlotterien keinen Gebrauch gemacht, so der BGH. Schon deshalb sei ihr Verhalten unlauter. Ohne gültige Lizenz seien Online-Glücksspiele in Deutschland auch nach dem 30. Juni2021 verboten, machten die Karlsruher Richter deutlich. „Konsequenz ist, dass die abgeschlossenen Verträge nichtig sind und die Spieler ihre Verluste zurückfordern können, wenn der Glücksspielanbieter nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt“, so Rechtsanwalt Cocron.
Ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt diene u.a. dem Schutz der Spieler. Dieses Ziel würde gefährdet, wenn nicht mehr das Vorliegen einer Erlaubnis für das Glücksspielangebot geprüft werde, sondern nur das Vorliegen der materiell-rechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen. Die Unlauterkeit knüpfe an das Fehlen einer erforderlichen Genehmigung an, machte der BGH klar.
Rechtsanwalt Cocron: „Die Entscheidung des BGH zeigt deutlich, dass Online-Glücksspiele inkl. Zweitlotterien in Deutschland nur zulässig sind, wenn der Veranstalter über die erforderliche Lizenz verfügt. Ist das nicht der Fall, können die Spieler ihre Verluste zurückfordern, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 30. Juni 2021 angefallen sind. Zudem können sich auch die Anbieter legaler Glücksspiele gegen die Anbieter verbotener Online-Glücksspiele wehren.“