11.11.2024

Bestattungskosten

„Nichts ist umsonst, nicht einmal der Tod“, so besagt es ein Sprichwort. Tatsächlich können Bestattungen hohe Kosten verursachen. Selbst eine „schlichte Beerdigung“ kostet bis zu 4.000 Euro, während die durchschnittlichen Bestattungskosten etwa 5.000 Euro betragen. Auch Beträge von 10.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Die Kosten unterscheiden sich je nach Art der Bestattung, Ausgestaltung und Region. Dabei fallen insbesondere folgende Kostenpunkte an: 

• Gebühren für den Bestattungsunternehmer

• kommunale Abgaben (Grabnutzungsgebühren und Bestattungsgebühren)

• Kosten für die Pflege des Grabes.

Zusätzlich entstehen oft private Ausgaben für Trauerkleidung, Todesanzeigen, Blumenschmuck und Kränze sowie für die Bewirtung der Trauergäste.

Übernahme der Bestattungskosten durch die Erben

Nach dem Gesetz sind die Erben verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen, unabhängig davon, wer die Organisation der Beerdigung übernimmt. Selbst wenn nicht erbende Angehörige die Bestattung veranlassen, bleibt die Zahlungspflicht bei den Erben. Die Kosten werden in erster Linie aus dem Nachlass des Verstorbenen beglichen. Im Testament kann der Erblasser festlegen, dass ein Miterbe oder Vermächtnisnehmer für die Bestattungskosten aufkommt. 

Lehnen alle Erben das Erbe ab, wird so getan, als hätten sie es nie erhalten, und sie haften daher auch nicht für die Bestattungskosten. Wenn ein Dritter, beispielsweise ein Angehöriger des Verstorbenen, einen Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen abschließt, ohne Erbe zu sein, haftet dieser Dritte persönlich gegenüber dem Bestattungsunternehmen. „In diesem Fall haben die Erben keine direkte Zahlungspflicht gegenüber dem Bestattungsunternehmer. Jedoch kann der Dritte die Erstattung oder Übernahme der Kosten von den Erben verlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron.

Übernahme der Bestattungskosten durch Unterhaltsverpflichtete

Grundsätzlich muss der Erbe die Bestattungskosten tragen. Wenn der Erbe zahlungsunfähig ist oder kein Erbe vorhanden ist, übernehmen die Unterhaltsverpflichteten (wie Eltern oder Kinder des Verstorbenen) die Kosten, ebenso Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, auch bei einer Trennung. 

Der Unterhaltsverpflichtete muss jedoch nur dann die Bestattungskosten tragen, wenn er finanziell dazu in der Lage ist. Der Anspruch kann entfallen, falls der Verstorbene seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Zahlungspflichtigen schwer vernachlässigt hat. „Hat ein Unterhaltsverpflichteter die Kosten übernommen, obwohl eigentlich der Erbe zahlungspflichtig gewesen wäre, kann er sich die Aufwendungen vom Erben zurückholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • Pflege durch Kinder – wird das beim Erbe berücksichtigt?

    Pflegt ein Kind seine Mutter oder seinen Vater über einen längeren Zeitraum zu Hause, entsteht im Erbfall häufig Streit: Steht dem pflegenden Kind ein größerer Anteil zu – und gehen die Geschwister womöglich leer aus? Genau für diese Situation enthält § 2057a BGB eine spezielle Regelung. Was bedeutet Ausgleichung bei Pflegeleistungen? Sind mehrere Kinder Miterben,…

    Weiterlesen
    21.01.2026
  • Teilungsversteigerung verhindern oder hinauszögern – diese Anträge verschaffen Zeit

    Können sich Miteigentümer nicht einigen (etwa nach Trennung/Scheidung oder innerhalb einer Erbengemeinschaft), wird die Teilungsversteigerung häufig als Druckmittel eingesetzt. Wichtig ist eine sachliche Einschätzung: In den meisten Fällen lässt sich eine Versteigerung nur durch eine Einigung endgültig abwenden (z. B. Übernahme, Auszahlung oder Verkauf am freien Markt). Häufig besteht jedoch die Möglichkeit, das Verfahren zu…

    Weiterlesen
    12.01.2026
  • Illegales Glücksspiel: Wie Spieler ihre Verluste zivilrechtlich zurückfordern könnenTeil 2 der Leitfaden-Serie für Betroffene von illegalem Online-Glücksspiel

    Viele Nutzer von Online-Casinos oder Sportwetten sind zunächst schockiert, wenn sie durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erfahren, dass der genutzte Anbieter über keine deutsche Lizenz verfügte und das Spielen damit rechtlich unzulässig war. Häufig entsteht das Gefühl, vollständig gescheitert zu sein – ohne Kontrolle über die eigene Lage und ohne Aussicht darauf, zumindest einen Teil…

    Weiterlesen
    01.01.2026

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo
Wirtschafts Woche Logo
Handelsblatt Logo
Frankfurter Allgemeine Logo
BernerZeitungBZ Logo
Zeit Online Logo