Erbt ein behindertes Kind, kann das Vermögen auf Sozialleistungen angerechnet werden, sodass es dem Kind nicht wirklich zugutekommt. Mit einem Behindertentestament lässt sich dies vermeiden.
Wie ein Behindertentestament das Vermögen schützt
Eltern von behinderten Kindern möchten sicherstellen, dass ihr Kind auch nach ihrem Tod gut versorgt ist. Ein Behindertentestament ermöglicht es, das Kind finanziell abzusichern, ohne dass es seinen Anspruch auf staatliche Unterstützung verliert. So bleibt das geerbte Vermögen geschützt und wird optimal genutzt.
Wichtige Aspekte des Behindertentestaments
•Testamentsvollstreckung: Um das Vermögen vor dem Zugriff des Staates zu schützen, sollte eine lebenslange Testamentsvollstreckung im Testament angeordnet werden. Ein Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen und sorgt dafür, dass es dem Kind zugutekommt.
•Vor- und Nacherbschaft: Diese Regelung stellt sicher, dass nach dem Tod des Kindes niemand für die Sozialhilfekosten aufkommen muss, die während der Betreuung des Kindes entstanden sind.
•Kind nicht enterben: Ein Kind zu enterben, um den Anspruch auf Sozialhilfe zu erhalten, ist keine Lösung. In diesem Fall hat das Kind immer noch Anspruch auf seinen Pflichtteil, der vom Sozialhilfeträger beansprucht werden kann.
•Fachkundige Beratung: Die Erstellung eines Behindertentestaments erfordert Expertenwissen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Notar beraten.
Sozialleistungen und Erbschaft
Menschen mit Behinderung sind oft auf staatliche Unterstützung wie Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege angewiesen. Ob diese Leistungen gewährt werden, hängt vom Einkommen und Vermögen ab. „Erbschaften können dazu führen, dass Sozialleistungen gekürzt oder ausgesetzt werden, bis das Vermögen auf das sogenannte Schonvermögen reduziert ist“ erklärt Rechtsanwalt István Cocron.
Erbschaft mindert Sozialleistungen
Erbt eine Person mit Behinderung ein großes Vermögen, muss dieses zunächst für die Deckung von Kosten wie Sozialhilfe aufgebraucht werden. Es bleibt wenig Geld für persönliche Bedürfnisse wie besondere Therapien, Freizeitgestaltung oder zusätzliche medizinische Leistungen übrig. Ein Behindertentestament verhindert diese Problematik.
Vor- und Nacherbschaft: Eine zentrale Regelung
Durch die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft im Testament kann der Erblasser bestimmen, wer das Vermögen in welcher Reihenfolge nutzen darf. Der behinderte Mensch wird als Vorerbe eingesetzt, ein weiteres Kind oder ein Verein kann als Nacherbe benannt werden. Diese Konstruktion schützt das Vermögen vor sozialhilferechtlicher Erbenhaftung, da der Nacherbe direkt den Erblasser beerbt.
Einschränkungen und Befreiungen des Vorerben
Ein nicht befreiter Vorerbe darf nicht ohne Weiteres über das geerbte Vermögen verfügen, um den Nachlass für den Nacherben zu sichern. Der Erblasser kann jedoch im Testament festlegen, dass der Vorerbe von bestimmten Beschränkungen befreit wird. Ob dies sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Viele Experten empfehlen, den Vorerben nicht zu befreien und stattdessen einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.
Testamentsvollstrecker als Schlüsselrolle
Ein Testamentsvollstrecker verwaltet das geerbte Vermögen und schützt es vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers. Diese Aufgabe kann zunächst ein Elternteil übernehmen. Es sollte jedoch auch ein Ersatztestamentsvollstrecker benannt werden, der die Verwaltung übernimmt, falls der ursprüngliche Testamentsvollstrecker ausfällt.
Verwaltungsanordnungen im Testament
Damit der behinderte Erbe von der Erbschaft profitieren kann, sollte der Testamentsvollstrecker klare Anweisungen erhalten. Dies kann durch Verwaltungsanordnungen im Testament geregelt werden. Beispielsweise kann festgelegt werden, dass Geld für persönliche Bedürfnisse wie Urlaube, medizinische Behandlungen oder spezielle Anschaffungen bereitgestellt wird.
Fazit
Ein Behindertentestament bietet die Möglichkeit, das Vermögen eines behinderten Kindes zu schützen und gleichzeitig dessen Anspruch auf Sozialleistungen zu erhalten. „Durch die Kombination von Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung und klaren Verwaltungsanordnungen wird sichergestellt, dass das Vermögen sinnvoll genutzt wird“ so Rechtsanwalt Cocron. Lassen Sie sich bei der Erstellung eines Behindertentestaments unbedingt von einem Experten beraten, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.