03/02/2025

KuCoin unter Druck: Klage wegen fehlender Lizenz und verweigerter Rückzahlungen

Immer wieder sorgen unregulierte Kryptobörsen für Probleme bei Anlegern. In einem aktuellen Gerichtsverfahren fordert ein Kläger die Rückgabe seiner Kryptowährungen von der Handelsplattform KuCoin. Die Klage stützt sich auf den Vorwurf, dass KuCoin keine Lizenz in Deutschland besitzt und sich unrechtmäßig weigert, dem Kläger seine digitalen Vermögenswerte zurückzuerstatten.

Unlizenzierte Kryptobörse – ein rechtliches Risiko

KuCoin gehört zu den weltweit führenden Kryptobörsen, ist jedoch in Deutschland nicht durch die BaFin lizenziert. Dennoch operiert die Plattform mit einem deutschsprachigen Angebot und ermöglicht es Anlegern, Kryptowährungen zu kaufen, zu handeln und zu verwahren. Rechtsexperten warnen davor, unlizenzierte Plattformen zu nutzen, da Verbraucher im Streitfall Schwierigkeiten haben, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Token verloren – wer trägt die Verantwortung?

Der Kläger hatte 253.900 CRO-Token auf die Plattform überwiesen. Durch einen Fehler wurde die Übertragung über eine falsche Blockchain abgewickelt, wodurch der Kläger keinen Zugriff mehr auf seine Token hatte. Obwohl KuCointechnisch in der Lage wäre, diese wiederherzustellen, verweigert das Unternehmen jede Unterstützung. Nun klagt der Geschädigte auf Rückgabe der Token oder auf eine finanzielle Entschädigung.

Gesetzliche Lage: Erlaubnispflicht für Finanzdienstleister

Laut § 32 KWG ist eine Lizenz erforderlich, wenn ein Unternehmen Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Unternehmen, die ohne Erlaubnis agieren, verstoßen gegen geltendes Recht. Der Kläger macht geltend, dass KuCoindurch seine Dienstleistungen als Finanzdienstleister einzustufen ist und daher einer Lizenzpflicht unterliegt.

Rechtsanwalt Cocron: „Verbraucher müssen sich wehren können“

„Dieser Fall zeigt, dass Verbraucherrechte auch im Kryptobereich geschützt werden müssen. Anbieter ohne Lizenz handeln rechtswidrig und können zur Verantwortung gezogen werden“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

Was können Betroffene tun?

Kryptowährungsbesitzer, die Verluste durch nicht lizenzierte Plattformen erlitten haben, sollten prüfen lassen, ob eine Rückforderung möglich ist. Die Entscheidung in diesem Verfahren könnte weitreichende Folgen haben und Investoren bessere rechtliche Absicherung bieten.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden nur zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage verwendet.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • Darf ein Patient seinen Arzt als Erben einsetzen?

    Ein langjähriges Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient kann über das rein Medizinische hinauswachsen. Dankbarkeit, persönliche Nähe und das Bedürfnis nach Gegenseitigkeit können dazu führen, dass ein Patient seinen Arzt in seinem Testament oder in einem Erbvertrag bedenken möchte. Doch stellt sich hier die Frage: Verstößt ein solcher Erbvertrag gegen das Berufsrecht oder gegen die guten…

    Weiterlesen
    16/04/2026
  • Online-Casino: OLG Brandenburg – Spieler erhält Rückzahlung trotz Mitverschuldenseinwand des Anbieters

    Sie haben über Jahre hinweg bei einem Online-Casino ohne deutsche Lizenz gespielt und möchten Ihre Verluste zurückfordern? Anbieter reagieren in solchen Fällen häufig mit einem scheinbar schlüssigen Argument: „Sie haben selbst gegen das Glücksspielrecht verstoßen. Nach § 817 Absatz 2 BGB besteht daher kein Rückforderungsanspruch.“ Dieses Argument greift jedoch nicht. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in…

    Weiterlesen
    16/04/2026
  • EuGH-Urteil stärkt Spielerrechte: Online-Casino-Verluste jetzt rückforderbar (C-440/23)

    EuGH-Urteil stärkt Spielerrechte: Verluste aus Online-Casinos können zurückgefordert werden, wenn Anbieter ohne deutsche Lizenz tätig waren. Hier erfahren Sie alles zum Urteil und den Chancen, die sich nun für Spieler ergeben.

    Weiterlesen
    16/04/2026

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo
Wirtschafts Woche Logo
Handelsblatt Logo
Frankfurter Allgemeine Logo
BernerZeitungBZ Logo
Zeit Online Logo