Arzt verzockt 2 Millionen Euro – bet-at-home muss Verlust ersetzen

Dass Online-Glücksspiele ein hohes Suchtpotenzial in sich tragen, bestätigt ein Fall aus Österreich. Hier hatte ein Arzt über die Webseite des Glücksspielanbieters bet-at-home an Glücksspielen im Internet teilgenommen und dabei im Laufe der Zeit über zwei Millionen Euro verloren. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Österreich (OGH) dürften ihm gleich mehrere schwere Steine vom Herzen gefallen sein. Denn der OGH hat entschieden, dass er Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste zzgl. Zinsen hat – unterm Strich ca. 2,7 Millionen Euro.

Der Fall machte in Österreich Schlagzeilen und zeigt die Suchtgefahr, die insbesondere bei Online-Glücksspielen besteht, deutlich auf. Da in Österreich genauso wie in Deutschland das Veranstalten von Online-Glücksspielen ohne die erforderliche Lizenz verboten ist, klagte der Arzt gegen bet-at-home auf die Rückzahlung seiner Verluste. Dies begründete er damit, dass der maltesische Glücksspielanbieter nicht über die in Österreich notwendige Lizenz für sein Angebot verfügte. 

Die Klage trug er bis vor den Obersten Gerichtshof und hatte am Ende Erfolg. Der OGH folgte der Argumentation des Klägers, dass Glücksspiele ohne die erforderliche Genehmigung verboten sind. Da die Beklagte nicht über die notwendige Erlaubnis verfügte, seien die abgeschlossenen Verträge nichtig und der Kläger habe daher Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste, so das Gericht.

Das Besondere ist, dass der OGH deutlich machte, dass auch die bet-at-home Internet Ltd. als Betreiberin der Webseite und nicht nur die Veranstalterin der Online-Glücksspiele in der Haftung steht. Veranstalterin war die bet-at-home.com Entertainment Ltd. Da diese inzwischen Konkurs angemeldet hat, hatte der Arzt seine Klage auf die Betreiberin der Webseite ausgeweitet und recht bekommen. 

Ohne Webseite sind Glücksspiele im Internet nur schwer möglich. Daher sei auch der Betreiber der Internetseite unmittelbar an Online-Glücksspielen beteiligt und stehe somit auch in der Haftung, machte der OGH klar. „Damit ist höchstrichterlich entschieden, dass bei verbotenen Online-Glücksspielen auch der Betreiber der Webseite haftet und im Zweifelsfall die Verluste der Spieler zurückzahlen muss“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Rückzahlungsansprüche durchgesetzt hat.

Grundsätzlich gilt in Deutschland wie in Österreich, dass Online-Glücksspiele im Internet verboten sind und Spieler ihre Verluste aus illegalen Glücksspielen im Internet zurückfordern können.

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