14.12.2024

Wann wird der Pflichtteilsanspruch fällig?

Der Pflichtteilsanspruch wird sofort mit dem Tod des Erblassers fällig. Ab diesem Zeitpunkt ist er vererblich und übertragbar. Der Pflichtteilsberechtigte kann sowohl die Zahlung des Pflichtteils als auch die Erteilung der erforderlichen Auskünfte sofort verlangen. Er braucht die Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Miterben nicht abzuwarten. Verzögert der Erbe die Auskunftserteilung oder die Auszahlung des Pflichtteils, kann der Pflichtteilsberechtigte Verzugszinsen geltend machen.

Besteht der Nachlass überwiegend aus Immobilien oder einem Unternehmen, kann der Erbe gezwungen sein, diese Vermögenswerte zu veräußern, um den Pflichtteilsanspruch zu erfüllen.“In Ausnahmefällen kann der Erbe jedoch eine Stundung des Pflichtteils verlangen, wenn die sofortige Erfüllung aufgrund der Art der Nachlassgegenstände eine unzumutbare Härte darstellen würde“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron.

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt gemäß § 195 BGB in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Pflichtteilsanspruch entstanden ist und der Pflichtteilsberechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder erlangen müsste.

Hinweis: Besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen einen Beschenkten, gilt eine andere Frist: Dieser Anspruch verjährt drei Jahre nach dem Erbfall, unabhängig davon, ob der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis vom Erbfall hatte.

Um die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs zu hemmen, sollte der Pflichtteilsberechtigte rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist entweder Klage bei Gericht erheben oder eine rechtsverbindliche Anerkennung des Pflichtteilsanspruchsdurch den Erben verlangen. Eine bloße Zahlungsaufforderung oder Bitte um Anerkennung reicht nicht aus“, rät Rechtsanwalt Cocron.

Kann der Pflichtteil gestundet werden?

Da der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall entsteht und sofort fällig wird, kann er für die Erben eine erhebliche Belastung darstellen, insbesondere wenn sie gezwungen sind, Sachwerte zu veräußern. In solchen Fällen kann eine Stundung des Pflichtteilsanspruchs beantragt werden.

Alle Infos zum Pflichtteil finden Sie auf unserer Themenseite
zur Seite „Pflichtteil im Erbrecht“

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • OLG Dresden stärkt Rechte von Coaching-Kund:innen – FernUSG gilt auch für Unternehmer

    Ein weiterer wichtiger Erfolg für Teilnehmende teurer Online-Coachings: Mit Urteil vom 30.04.2025 (Az. 12 U 1547/24) hat nun auch das OLG Dresden eindeutig festgestellt: Auch sogenannte Business-Coachings fallen unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), selbst wenn sie sich an Unternehmer:innen richten. Was war der Hintergrund? Ein selbstständiger Investmentmakler hatte zwei kostspielige Coaching-Programme mit dem Titel „Vertriebsgenie-Ausbildung“ gebucht…

    Weiterlesen
    08.06.2025
  • OLG Dresden stärkt Rechte von Coaching-Kund:innen – FernUSG gilt auch für Unternehmer

    Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Kund:innen teurer Online-Coachings deutlich gestärkt. Demnach gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) auch für Angebote, die sich explizit an Unternehmer:innen richten – ein wegweisender Schritt für mehr Verbraucherschutz im Coaching-Bereich. Was war der Fall? Ein selbstständiger Investmentmakler hatte zwei kostenintensive Coaching-Programme („Vertriebsgenie-Ausbildung“) gebucht – eines…

    Weiterlesen
    05.06.2025
  • Erfolg für Mandantin der Kanzlei Cocron: Wirex erstattet über 30.000 Euro in Kryptowährungen nach Klageeinreichung

    Die Rechtsanwaltskanzlei Cocron GmbH & Co. KG mit Standorten in Berlin und München hat für eine Mandantin erfolgreich die Rückzahlung von Kryptowährungen im Wert von mehr als 30.000 Euro durchgesetzt. Die Erstattung erfolgte durch den Anbieter Wirex, nachdem unsere Kanzlei gerichtliche Schritte eingeleitet hatte – ein Urteil war nicht mehr erforderlich. Der Fall: Konto blockiert –…

    Weiterlesen
    05.06.2025

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo