Warum gibt es vergessene Konten?
Im Laufe des Lebens entstehen oft Bankverbindungen bei verschiedenen Instituten – sei es durch Umzüge, Jobwechsel oder Sparvorhaben. Nicht immer werden diese Konten dokumentiert oder Angehörigen mitgeteilt. Solche Konten werden als nachrichtenlos bezeichnet.
Wie können Erben solche Vermögenswerte aufspüren?
Erben oder andere legitimierte Personen (z. B. Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker) können bei Bankenverbänden Nachforschungsanträge stellen. Erforderlich ist ein entsprechender Nachweis, etwa durch Vorlage des Erbscheins oder des Testaments samt gerichtlicher Eröffnungsniederschrift.
Welche Anlaufstellen sind zuständig?
– Sparkassen: nachforschung@dsgv.de
– Genossenschaftsbanken: www.bvr.de/Service/Kontonachforschung
– Privatbanken: nachforschung@bdb.de
Je nach Verband und Aufwand können für die Bearbeitung Gebühren erhoben werden.
Wie funktioniert die Suche nach Auslandsvermögen?
Bei einem Verdacht auf Vermögen im Ausland – etwa in der Schweiz – kann die jeweilige Zentrale Anlaufstelle kontaktiert werden, z. B. beim Ombudsmann der Banken. Beachtet werden muss: Nur aktive Konten sind auffindbar – aufgelöste Konten sind nicht mehr registriert.
Welche weiteren Vermögenswerte könnten bestehen?
Neben Bankkonten kommen auch Immobilien oder Lebensversicherungen in Betracht. Ein Blick ins Grundbuch oder eine Anfrage bei Versicherern kann weitere Anhaltspunkte liefern – vor allem bei vermögenden Nachlässen.
Welche Fristen gelten im Erbrecht?
Die gesetzliche Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis. Deshalb ist schnelles Handeln gefragt – auch um steuerliche oder haftungsrechtliche Nachteile zu vermeiden.