DSGVO-Verstoß beim Online-Glücksspielanbieter Merkur?

Was ist passiert?

Die Merkur Gruppe – bekannt durch Plattformen wie CrazyBuzzer, SlotMagie und MerkurBets – hat kürzlich über ein schwerwiegendes Datenleck informiert. Besonders brisant: Offenbar waren Kopien von Ausweisdokumenten und Kontodaten von Nutzerinnen und Nutzern öffentlich einsehbar.

Was bedeutet das für Sie als Betroffenen?

Wer eine schriftliche Mitteilung von der Merkur Gruppe über das Datenleck erhalten hat, ist unmittelbar betroffen. Die Veröffentlichung solcher sensiblen Informationen kann gravierende Folgen haben: Betrugsversuche, Identitätsdiebstahl und finanzieller Schaden sind reale Risiken.

Welche Rechte habe ich nach der DSGVO?

Gemäß Art. 82 DSGVO haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet oder unzureichend geschützt wurden. Der Anspruch kann bis zu 5.000 Euro betragen – abhängig vom Einzelfall.

Wie gehen Sie jetzt richtig vor?

  1. Sichern Sie das Informationsschreiben von Merkur.
  2. Überprüfen Sie, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen.
  3. Kontaktieren Sie eine spezialisierte Kanzlei, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Die Kanzlei Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG ist u.a. auf Datenschutz und Verbraucherschutz spezialisiert. Für Betroffene mit Rechtsschutzversicherung bietet die Kanzlei eine kostenfreie Prüfung möglicher Ansprüche gegen die Merkur Gruppe an. Die Erfolgschancen auf eine Entschädigung stehen gut.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

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