09.02.2025

Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung: Wichtige Unterschiede für Erben und Gläubiger

Tritt ein Erbfall ein, ist nicht immer sofort klar, wer erbt und wie der Nachlass verwaltet wird. Zwei Rechtsinstrumente spielen dabei eine zentrale Rolle: die Nachlasspflegschaft und die Nachlassverwaltung. Doch worin unterscheiden sie sich? Und was bedeuten sie für Erben, Gläubiger und andere Beteiligte?

Rechtsanwalt István Cocron bringt es auf den Punkt: “Die Nachlasspflegschaft dient der Sicherung des Nachlasses, während die Nachlassverwaltung vor allem der Haftungsbeschränkung des Erben dient”.

Nachlasspflegschaft: Wenn der Erbe (noch) unbekannt ist

Die Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet, wenn

            – der Erbe unbekannt ist

            – unklar ist, ob ein möglicher Erbe die Erbschaft annimmt.

Damit soll sichergestellt werden, dass der Nachlass nicht brach liegt oder verfällt. Der gerichtlich bestellte Nachlasspfleger verwaltet den Nachlass, zahlt die laufenden Kosten und sichert den Nachlass bis zur Klärung der Erbfolge.

Was bedeutet dies für Angehörige und Gläubiger?

            – Angehörige oder mögliche Erben können durch die Nachlasspflegschaft sicher sein, dass das Erbe nicht verloren geht.

            – Gläubiger des Erblassers haben einen Ansprechpartner, über den sie ihre Forderungen geltend machen können.

Nachlassverwaltung: Schutz vor Erblasserschulden

Nicht selten stehen Erben nach einem Todesfall vor der Frage: Lohnt es sich überhaupt, das Erbe anzutreten? Denn mit dem Erbe werden nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden übernommen.

Hier kommt die Nachlassverwaltung ins Spiel. Sie wird vom Erben oder einem Gläubiger beantragt, wenn

            – eine Überschuldung des Nachlasses droht,

            – der Erbe sich vor einer persönlichen Haftung für die Schulden des Erblassers schützen will.

Ein gerichtlich bestellter Nachlassverwalter übernimmt dann die Verwaltung des Nachlasses und zahlt – soweit der Nachlass reicht – die offenen Verbindlichkeiten. Der Erbe selbst haftet nur mit dem Nachlassvermögen, nicht aber mit seinem Privatvermögen.

“Die Verlassenschaftsabhandlung ist ein wirksames Mittel, um Erben vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken zu schützen” so Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener.

Was bedeutet das konkret?

            – Erben können sich vor unerwarteten Schulden schützen.

            – Gläubiger haben dennoch die Möglichkeit, aus dem Nachlass befriedigt zu werden.

Nachlasspflegschaft oder Nachlassverwaltung – was ist die richtige Maßnahme?

Die Wahl zwischen Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung hängt von der jeweiligen Situation ab:

Aspekt Nachlasspflegschaft Nachlassverwaltung

Wann kommt sie zur Anwendung?  

  • Wenn unklar ist, wer erbt oder ob die Erbschaft angenommen wird
  • Wenn der Nachlass überschuldet ist und der Erbe nicht mit seinem eigenen Vermögen haften will.

Wer stellt den Antrag?          

  • Das Nachlassgericht von Amts wegen
  • Der Erbe oder ein Gläubiger.

Wer verwaltet den Nachlass?          

  • Ein vom Gericht bestellter Nachlasspfleger
  • Ein vom Gericht bestellter Nachlassverwalter.

Was ist das Ziel?        

  • Sicherung des Nachlasses bis zur Klärung der Erbfolge.     
  • Beschränkung der Haftung des Erben auf den Nachlass.

Erweiterungsmöglichkeiten & weiterführende Themen

Dieser Beitrag könnte um folgende Themen erweitert werden:

            – Wann ist es sinnvoll, eine Erbschaft auszuschlagen?

            – Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren ab?

            – Welche Rechte und Pflichten hat ein Nachlassverwalter?

            -Tipps zur optimalen Nachlassplanung, um Streit und Schuldenprobleme zu vermeiden.

Fazit

Ob Nachlasspflegschaft oder Nachlassverwaltung – beide Maßnahmen dienen unterschiedlichen Zwecken und helfen, rechtliche und finanzielle Unsicherheiten im Erbfall zu klären. Wer sich frühzeitig informiert, kann seine Rechte als Erbe besser durchsetzen und finanzielle Risiken vermeiden.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • OLG Dresden stärkt Rechte von Coaching-Kund:innen – FernUSG gilt auch für Unternehmer

    Ein weiterer wichtiger Erfolg für Teilnehmende teurer Online-Coachings: Mit Urteil vom 30.04.2025 (Az. 12 U 1547/24) hat nun auch das OLG Dresden eindeutig festgestellt: Auch sogenannte Business-Coachings fallen unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), selbst wenn sie sich an Unternehmer:innen richten. Was war der Hintergrund? Ein selbstständiger Investmentmakler hatte zwei kostspielige Coaching-Programme mit dem Titel „Vertriebsgenie-Ausbildung“ gebucht…

    Weiterlesen
    08.06.2025
  • OLG Dresden stärkt Rechte von Coaching-Kund:innen – FernUSG gilt auch für Unternehmer

    Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Kund:innen teurer Online-Coachings deutlich gestärkt. Demnach gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) auch für Angebote, die sich explizit an Unternehmer:innen richten – ein wegweisender Schritt für mehr Verbraucherschutz im Coaching-Bereich. Was war der Fall? Ein selbstständiger Investmentmakler hatte zwei kostenintensive Coaching-Programme („Vertriebsgenie-Ausbildung“) gebucht – eines…

    Weiterlesen
    05.06.2025
  • Erfolg für Mandantin der Kanzlei Cocron: Wirex erstattet über 30.000 Euro in Kryptowährungen nach Klageeinreichung

    Die Rechtsanwaltskanzlei Cocron GmbH & Co. KG mit Standorten in Berlin und München hat für eine Mandantin erfolgreich die Rückzahlung von Kryptowährungen im Wert von mehr als 30.000 Euro durchgesetzt. Die Erstattung erfolgte durch den Anbieter Wirex, nachdem unsere Kanzlei gerichtliche Schritte eingeleitet hatte – ein Urteil war nicht mehr erforderlich. Der Fall: Konto blockiert –…

    Weiterlesen
    05.06.2025

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo