LG Mainz: Rückzahlungspflicht bei Online- Sportwetten wegen Verletzung des Einzahlungslimits

München, Berlin, den 06.03.2025. Das Landgericht Mainz hat in einem weiteren Urteil bekräftigt, dass Online-Sportwettenanbieter das gesetzliche monatliche Einzahlungslimit von € 1.000,00 einhalten müssen. Diese Entscheidung stellt einen weiteren Erfolg für Spieler dar, die bei Online-Sportwetten finanzielle Verluste erlitten haben.

Hohe Spielverluste durch gesetzeswidrige Praktiken

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger zwischen 2012 und 2021 erhebliche Summen bei einem maltesischen Wettanbieter eingesetzt. Besonders brisant: Bis Oktober 2020 operierte das Unternehmen ohne deutsche Lizenz im deutschen Markt. Nach Erhalt der Konzession missachtete der Anbieter weiterhin die gesetzliche Einzahlungsgrenze von 1.000 Euro monatlich und ermöglichte dem Spieler unbegrenzte Einzahlungen. Das Gericht ordnete nun die Rückerstattung aller Einsätze an, die aufgrund dieser Limitverletzungen getätigt wurden.

Rechtliche Grundlagen der Entscheidung

Das Landgericht Mainz gab dem Kläger vollumfänglich Recht und stützte sein Urteil auf zwei zentrale Rechtsverstöße:

  1. Fehlende Konzession bis 2020: Die Spielverträge waren nach § 134 BGB nichtig, da sie gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 verstießen. Dem Anbieter fehlte somit die rechtliche Basis, Spieleinsätze einzubehalten.
  2. Verletzung der Einzahlungsgrenzen nach 2020: Trotz erhaltener Lizenz ignorierte der Anbieter die Vorgaben des § 6c Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 zur monatlichen Einzahlungsgrenze von 1.000 Euro.

Lizenz allein garantiert keine Rechtmäßigkeit

„Eine Lizenz ist kein Freifahrtschein zur Missachtung von Verbraucherschutzvorschriften“, betont Rechtsanwalt István Cocron. „Auch lizenzierte Anbieter müssen zwingend alle gesetzlichen Auflagen erfüllen, insbesondere die Einzahlungslimits als wichtigen Schutz vor Überschuldung und Spielsucht.“

Chancen für betroffene Spieler

Das Urteil eröffnet vielen Spielern die Möglichkeit, erlittene Verluste zurückzufordern. Eine Rückerstattung kommt insbesondere in Betracht, wenn:

  • Der Wettanbieter zum Zeitpunkt der Verluste ohne deutsche Lizenz operierte
  • Monatliche Einzahlungen die 1.000-Euro-Grenze überschritten haben

„Spieler, die mehr als 1.000 Euro pro Monat eingezahlt haben, sollten ihre Rückforderungsansprüche gegen Online-Sportwettenanbieter dringend prüfen lassen“, rät Rechtsanwalt Cocron abschließend.

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