LG Berlin: Geld zurück beim Online-Poker

Pokern erfreut sich großer Beliebtheit. Obwohl es dem Spieler die Möglichkeit eröffnet, durch taktische Kniffe das Beste aus seinen Karten herauszuholen, zählt Poker zu den Glücksspielen. Das gilt auch für Online-Poker. Das bedeutet auch, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können, wenn die Veranstalter der Pokerspiele im Internet nicht über die erforderliche in Deutschland gültige Lizenz verfügen. Diesen Rückzahlungsanspruch hat auch das Landgericht Berlin bestätigt. Es entschied mit Urteil vom 11.10.2023, dass ein Spieler, der über die Webseite pokerstars.de an Pokerspielen im Internet teilgenommen hat, Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste hat – rund 14.300 Euro.

Veranstalter von Online-Glücksspielen, zu denen auch Online-Poker zählt, können in Deutschland erst seit dem 1. Juli 2021 eine Lizenz für ihr Angebot beantragen. Davor waren Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten.

Dieses Verbot kannte der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall vor dem LG Berlin nicht. Er nahm zwischen 2018 und Juni 2021 über die deutschsprachige Webseite von pokerstars an Pokerspielen im Internet teil und verlor dabei unterm Strich rund 14.300 Euro. 

Da Online-Glücksspiele im streitgegenständlichen Zeitraum in Deutschland verboten waren und die beklagte Veranstalterin nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, entschied das LG Berlin, dass der klagende Spieler Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste habe. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Daher seien die geschlossenen Verträge nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste, so das LG Berlin.

Ob Online-Poker oder andere Glückssiele im Internet – ohne Lizenz sind sie in Deutschland verboten. „Für die Spieler bedeutet das, dass sie ihre Verluste zurückfordern können. Neben dem LG Berlin haben schon zahlreiche weitere Gerichte diesen Rückzahlungsanspruch bestätigt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

Weitere News

  • Pflichtteil trotz Ausschlagung? – Wann bleibt der Pflichtteilsanspruch trotz Erbausschlagung bestehen

    Wer ein Erbe ausschlägt, verliert grundsätzlich seine Stellung als Erbe. In bestimmten Konstellationen bleibt jedoch ein Anspruch auf den Pflichtteil erhalten – insbesondere dann, wenn der Erbe durch ein Testament benachteiligt oder enterbt wurde. 🔹 1. Der Grundsatz Ein Pflichtteilsrecht bleibt nur dann bestehen, wenn eine beschränkte oder beschwerte Erbschaft ausgeschlagen wird.Das gilt beispielsweise, wenn…

    Weiterlesen
    27.10.2025
  • BGH äußert sich zu EuGH-Vorlage im Verfahren um Online-Sportwetten

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 31. Juli 2025 (Az. I ZR 90/23) seine Stellungnahme zum Vorabentscheidungsersuchen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-530/24) veröffentlicht. Im Fokus steht die Frage, ob Spieler ihre Verluste aus Online-Sportwetten zurückverlangen können – und ob das frühere deutsche Konzessionssystem mit dem Unionsrecht vereinbar war. Hintergrund des Verfahrens Ein Kläger fordert von einem…

    Weiterlesen
    18.10.2025
  • Rechtsanwalt Cocron erzielt weiteres Urteil zu Limitverstößen bei Online-Sportwetten

    Das Landgericht Ellwangen hat einem Spieler über 110.000 Euro zugesprochen (Urteil vom 01.10.2025). Die Rechtsanwälte Cocron GmbH & Co. KG konnten vor dem Landgericht Ellwangen (Jagst) erneut ein bedeutendes Urteil erreichen: Ein geschädigter Spieler erhält mehr als 110.000 Euro aus illegalen Sportwetten zurück. Hintergrund des Falls: Der Kläger hatte über Jahre hinweg bei einem bekannten…

    Weiterlesen
    18.10.2025

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo
Wirtschafts Woche Logo
Handelsblatt Logo
Frankfurter Allgemeine Logo
BernerZeitungBZ Logo
Zeit Online Logo