Bitcoin, Ethereum, Ripple und andere digitale Währungen sind längst fester Bestandteil vieler Anlageportfolios. Doch was passiert mit diesen digitalen Vermögenswerten, wenn der Besitzer verstirbt? Anders als bei klassischen Bankkonten oder Wertpapierdepots stellen Kryptowährungen Erben vor ganz eigene Herausforderungen. Die Kanzlei Cocron zeigt, worauf Erblasser und Erben bei Krypto-Vermögen besonders achten sollten.
Krypto-Erbe: Häufig unentdeckt und schwer zugänglich
Viele Kryptowährungen bleiben nach dem Tod unentdeckt, weil es keine physischen Hinweise wie Kontoauszüge gibt. Stattdessen existieren nur Zugangsdaten in Form von Private Keys, Seed Phrases oder digitalen Wallets auf USB-Sticks und Notizzetteln. Wenn diese Schlüssel nicht bekannt sind, bleibt das Krypto-Vermögen für immer verloren – selbst Experten stoßen dann an ihre Grenzen.
Rechtsanwalt István Cocron warnt:
„Wer Kryptowährungen besitzt, sollte rechtzeitig Regelungen treffen. Andernfalls droht den Erben der Verlust des gesamten digitalen Nachlasses.“
Maßnahmen für Erblasser – So sichern Sie Ihr Krypto-Vermögen
Wer sicherstellen möchte, dass seine Kryptowährungen im Erbfall zugänglich sind, sollte folgende Punkte beachten:
- Vermögensübersicht erstellen: Welche Kryptowährungen sind vorhanden? Auf welchen Plattformen liegen sie? Gibt es Hardware- oder Software-Wallets?
- Zugangsdaten dokumentieren: Private Keys oder Seed Phrases sollten sicher, aber zugänglich aufbewahrt werden – zum Beispiel in einem Bankschließfach oder bei einer Vertrauensperson.
- Testament anpassen: Der Zugriff auf Wallets sollte geregelt, aber der Schlüssel nicht direkt im Testament genannt werden.
- Vertrauenspersonen benennen: Fachanwälte oder Notare können mit der sicheren Verwahrung der Zugangsdaten beauftragt werden.
Was Erben tun können
Erben, die Kryptowährungen im Nachlass vermuten, sollten technische Geräte (Smartphones, Computer), USB-Sticks und Notizen sorgfältig prüfen. Hinweise auf Plattformen wie Binance, Coinbase oder Bitpanda können wichtige Anhaltspunkte liefern.
Gibt es ein Konto bei einer Kryptobörse, kann der Zugang oft mit einem Erbschein beantragt werden – auch ohne die Zugangsdaten. Liegt das Krypto-Vermögen auf einer Hardware-Wallet, können spezialisierte IT-Forensiker oder Anwälte wie Rechtsanwalt Cocron helfen, einen rechtssicheren Zugang herzustellen.
Steuerliche Risiken und Geldwäsche-Verdacht
Erben sollten Coins nicht vorschnell auf eigene Wallets übertragen, da Kryptobörsen bei verdächtigen IP-Adressen oder ungewöhnlichen Aktivitäten Konten sperren können. Auch Banken und Finanzämter verlangen häufig Nachweise über die Herkunft der Mittel.
Fehlt eine klare Dokumentation, können aufwendige Blockchain-Analysen notwendig werden, um Transaktionen nachzuvollziehen und Geldwäsche-Vorwürfen zu entkräften.
Erbschaftsteuer auf Kryptowährungen
Kryptowährungen gelten als steuerpflichtiger Bestandteil des Nachlasses. Für die Bewertung wird in der Regel der durchschnittliche Marktwert am Todestag herangezogen – unabhängig von späteren Kursveränderungen.
Problematisch wird es, wenn der Erbe Steuern zahlen muss, aber keinen Zugriff auf das Vermögen hat. In solchen Fällen kann beim Finanzamt ein Antrag auf Stundung oder Erlass gestellt werden.
Zusätzlich gilt: Werden geerbte Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach Erhalt verkauft, unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer. Der Erbe tritt hier steuerlich in die Position des Verstorbenen ein. Wer die Haltefristen missachtet, riskiert Steuerforderungen.
Fazit: Vorsorge schützt digitales Erbe
Kryptowährungen im Nachlass bringen erhebliche rechtliche, technische und steuerliche Herausforderungen mit sich. Ohne entsprechende Vorkehrungen droht der Totalverlust des digitalen Vermögens. Wer sich und seine Angehörigen absichern möchte, sollte frühzeitig mit einem erfahrenen Rechtsanwalt wie István Cocron geeignete Maßnahmen treffen – damit das digitale Erbe nicht in der Blockchain verloren geht.