Mehr Transparenz beim Online-Glücksspiel: Gericht in Amsterdam verpflichtet Anbieter zur Offenlegung von Verlustdaten nach DSGVO
Mit Urteil vom 4. Juli 2025 (Az. C/13/769802 / KG ZA 25-394) hat die Rechtbank Amsterdam eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Europäische Anbieter von Online-Glücksspielen sind demnach verpflichtet, Spielern auf Anfrage umfassende Informationen zu deren Verlusten bereitzustellen – gestützt auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Worum ging es konkret?
Ein Spieler hatte über einen längeren Zeitraum beim in Malta ansässigen Glücksspielanbieter Risepoint Limited (ehemals Teil der Kindred Group und Betreiber von Unibet) gespielt, als das Unternehmen noch keine gültige Lizenz für den niederländischen Markt besaß. Nach erheblichen Verlusten forderte der Spieler gemäß Art. 15 DSGVO Einsicht in seine Transaktionsdaten, um seinen tatsächlichen Nettoverlust zu beziffern und mögliche Rückforderungen zu prüfen.
Anbieter verweigert Herausgabe – Gericht schreitet ein
Trotz mehrfacher Aufforderungen verweigerte Risepoint die vollständige Herausgabe der angeforderten Daten. Zur Begründung berief sich das Unternehmen auf angeblich geltende Datenschutzbestimmungen in Malta.
Das Gericht in Amsterdam wies diese Argumentation jedoch zurück.
Die Transaktionen stellten personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO dar, da sie Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten, die Kontobewegungen und das Einsatzverhalten erlauben. Dem Spieler stehe deshalb ein durchsetzbares Auskunftsrecht zu, auch wenn er die Daten zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (z. B. wegen ungültiger Spielverträge) benötige.
Ein Urteil mit europaweiter Relevanz – auch für Deutschland?
Diese Entscheidung hat Signalwirkung für viele Betroffene in ganz Europa – insbesondere für Spieler, die bei nicht lizenzierten Anbietern Geld verloren haben. Auch deutsche Gerichte haben bereits Rückforderungsansprüche gegen solche Anbieter anerkannt. Oft scheiterte die Durchsetzung jedoch an einem praktischen Hindernis: dem fehlenden Überblick über Einzahlungen, Einsätze und Verluste.
Das Urteil aus Amsterdam schafft Klarheit:
Spieler haben ein Recht auf umfassende Auskunft. Anbieter sind demnach verpflichtet, vollständige, maschinenlesbare und verständlich aufbereitete Transaktionsdaten bereitzustellen.
Datenauskunft nach DSGVO als Schlüssel zur Rückforderung
Gemäß Art. 15 DSGVO haben Betroffene das Recht, Auskunft über die von einem Anbieter gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Für Spieler bedeutet das konkret:
- Sie können detailliert nachvollziehen, wann und wie viel sie eingezahlt haben.
- welche Einsätze sie getätigt und welche Verluste sie erlitten haben.
- und welche Auszahlungen erfolgt sind.
Diese Informationen sind die Grundlage für eine rechtliche Bewertung und eventuelle Rückforderungen.
Klare Botschaft an die Anbieter:
Klare Botschaft an die Anbieter: Keine Schlupflöcher mehr!
Die Entscheidung verdeutlicht, dass sich Online-Casinos nicht mehr auf nationale Besonderheiten oder Formalitäten berufen können, um Auskunftsansprüche zu umgehen. Die DSGVO gilt grenzüberschreitend und schützt somit auch Verbraucher, die auf illegalen Plattformen gespielt haben.
Die Kanzlei Cocron steht Betroffenen bundesweit zur Seite.
- Durchsetzung von DSGVO-Auskunftsansprüchen
- Ermittlung und rechtliche Prüfung möglicher Rückforderungsansprüche
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Glücksspielanbietern und Zahlungsdienstleistern.