16/05/2025

Kryptowährungen im Erbfall – Was ist zu beachten?

Bitcoin, Ethereum, Ripple und andere digitale Währungen sind längst fester Bestandteil vieler Anlageportfolios. Doch was passiert mit diesen digitalen Vermögenswerten, wenn der Besitzer verstirbt? Anders als bei klassischen Bankkonten oder Wertpapierdepots stellen Kryptowährungen Erben vor ganz eigene Herausforderungen. Die Kanzlei Cocron zeigt, worauf Erblasser und Erben bei Krypto-Vermögen besonders achten sollten.

Krypto-Erbe: Häufig unentdeckt und schwer zugänglich

Viele Kryptowährungen bleiben nach dem Tod unentdeckt, weil es keine physischen Hinweise wie Kontoauszüge gibt. Stattdessen existieren nur Zugangsdaten in Form von Private Keys, Seed Phrases oder digitalen Wallets auf USB-Sticks und Notizzetteln. Wenn diese Schlüssel nicht bekannt sind, bleibt das Krypto-Vermögen für immer verloren – selbst Experten stoßen dann an ihre Grenzen.

Rechtsanwalt István Cocron warnt:
„Wer Kryptowährungen besitzt, sollte rechtzeitig Regelungen treffen. Andernfalls droht den Erben der Verlust des gesamten digitalen Nachlasses.“

Maßnahmen für Erblasser – So sichern Sie Ihr Krypto-Vermögen

Wer sicherstellen möchte, dass seine Kryptowährungen im Erbfall zugänglich sind, sollte folgende Punkte beachten:

  • Vermögensübersicht erstellen: Welche Kryptowährungen sind vorhanden? Auf welchen Plattformen liegen sie? Gibt es Hardware- oder Software-Wallets?
  • Zugangsdaten dokumentieren: Private Keys oder Seed Phrases sollten sicher, aber zugänglich aufbewahrt werden – zum Beispiel in einem Bankschließfach oder bei einer Vertrauensperson.
  • Testament anpassen: Der Zugriff auf Wallets sollte geregelt, aber der Schlüssel nicht direkt im Testament genannt werden.
  • Vertrauenspersonen benennen: Fachanwälte oder Notare können mit der sicheren Verwahrung der Zugangsdaten beauftragt werden.

Was Erben tun können

Erben, die Kryptowährungen im Nachlass vermuten, sollten technische Geräte (Smartphones, Computer), USB-Sticks und Notizen sorgfältig prüfen. Hinweise auf Plattformen wie Binance, Coinbase oder Bitpanda können wichtige Anhaltspunkte liefern.

Gibt es ein Konto bei einer Kryptobörse, kann der Zugang oft mit einem Erbschein beantragt werden – auch ohne die Zugangsdaten. Liegt das Krypto-Vermögen auf einer Hardware-Wallet, können spezialisierte IT-Forensiker oder Anwälte wie Rechtsanwalt Cocron helfen, einen rechtssicheren Zugang herzustellen.

Steuerliche Risiken und Geldwäsche-Verdacht

Erben sollten Coins nicht vorschnell auf eigene Wallets übertragen, da Kryptobörsen bei verdächtigen IP-Adressen oder ungewöhnlichen Aktivitäten Konten sperren können. Auch Banken und Finanzämter verlangen häufig Nachweise über die Herkunft der Mittel.

Fehlt eine klare Dokumentation, können aufwendige Blockchain-Analysen notwendig werden, um Transaktionen nachzuvollziehen und Geldwäsche-Vorwürfen zu entkräften.

Erbschaftsteuer auf Kryptowährungen

Kryptowährungen gelten als steuerpflichtiger Bestandteil des Nachlasses. Für die Bewertung wird in der Regel der durchschnittliche Marktwert am Todestag herangezogen – unabhängig von späteren Kursveränderungen.

Problematisch wird es, wenn der Erbe Steuern zahlen muss, aber keinen Zugriff auf das Vermögen hat. In solchen Fällen kann beim Finanzamt ein Antrag auf Stundung oder Erlass gestellt werden.

Zusätzlich gilt: Werden geerbte Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach Erhalt verkauft, unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer. Der Erbe tritt hier steuerlich in die Position des Verstorbenen ein. Wer die Haltefristen missachtet, riskiert Steuerforderungen.

Fazit: Vorsorge schützt digitales Erbe

Kryptowährungen im Nachlass bringen erhebliche rechtliche, technische und steuerliche Herausforderungen mit sich. Ohne entsprechende Vorkehrungen droht der Totalverlust des digitalen Vermögens. Wer sich und seine Angehörigen absichern möchte, sollte frühzeitig mit einem erfahrenen Rechtsanwalt wie István Cocron geeignete Maßnahmen treffen – damit das digitale Erbe nicht in der Blockchain verloren geht.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden nur zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage verwendet.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • Darf ein Patient seinen Arzt als Erben einsetzen?

    Ein langjähriges Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient kann über das rein Medizinische hinauswachsen. Dankbarkeit, persönliche Nähe und das Bedürfnis nach Gegenseitigkeit können dazu führen, dass ein Patient seinen Arzt in seinem Testament oder in einem Erbvertrag bedenken möchte. Doch stellt sich hier die Frage: Verstößt ein solcher Erbvertrag gegen das Berufsrecht oder gegen die guten…

    Weiterlesen
    16/04/2026
  • Online-Casino: OLG Brandenburg – Spieler erhält Rückzahlung trotz Mitverschuldenseinwand des Anbieters

    Sie haben über Jahre hinweg bei einem Online-Casino ohne deutsche Lizenz gespielt und möchten Ihre Verluste zurückfordern? Anbieter reagieren in solchen Fällen häufig mit einem scheinbar schlüssigen Argument: „Sie haben selbst gegen das Glücksspielrecht verstoßen. Nach § 817 Absatz 2 BGB besteht daher kein Rückforderungsanspruch.“ Dieses Argument greift jedoch nicht. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in…

    Weiterlesen
    16/04/2026
  • EuGH-Urteil stärkt Spielerrechte: Online-Casino-Verluste jetzt rückforderbar (C-440/23)

    EuGH-Urteil stärkt Spielerrechte: Verluste aus Online-Casinos können zurückgefordert werden, wenn Anbieter ohne deutsche Lizenz tätig waren. Hier erfahren Sie alles zum Urteil und den Chancen, die sich nun für Spieler ergeben.

    Weiterlesen
    16/04/2026

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo
Wirtschafts Woche Logo
Handelsblatt Logo
Frankfurter Allgemeine Logo
BernerZeitungBZ Logo
Zeit Online Logo