09.07.2025

Schadensersatz gegen die SCHUFA – Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern

Was ist die SCHUFA und warum ist ihr Score so entscheidend?

Die Rolle des SCHUFA-Scores für Verbraucher

Die SCHUFA ist für viele ein zentraler Begriff, wenn es um Kreditwürdigkeit geht. Der sogenannte SCHUFA-Score – ein Wert zwischen 0 und 100 – gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Banken, Vermieter oder Mobilfunkanbieter nutzen diesen Score regelmäßig, um über Vertragsabschlüsse zu entscheiden.

Wie Unternehmen anhand des Scores Verträge bewerten

Ein hoher Score bringt Vorteile wie günstige Kredite, Mietverträge oder Ratenkäufe. Ein niedriger Score kann all das hingegen verhindern – oftmals durch vollautomatische Verfahren ohne menschliche Prüfung. Genau hier liegt laut einem aktuellen Urteil das Problem.

Gericht in Bremen spricht Schadensersatz zu – DSGVO-Verstoß festgestellt.

Der Bremer Fall im Detail

Ein Mann aus Bremen erhielt aufgrund seines schlechten SCHUFA-Scores weder eine Wohnung noch eine Versicherung. Das Landgericht Bremen sprach ihm € 1.000,00 Schadensersatz zu, da die Ablehnung allein auf einer automatisierten Entscheidung beruhte, was laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unzulässig ist.

Automatisierte Entscheidungen: Die DSGVO zieht klare Grenzen.

Die DSGVO schützt Personen vor vollautomatisierten Entscheidungen, wenn diese erhebliche Auswirkungen haben. Laut Artikel 22 ist es nicht erlaubt, Entscheidungen ausschließlich durch Algorithmen treffen zu lassen, ohne sie durch Menschen prüfen zu lassen.

EuGH bestätigt: Automatisierte Score-Nutzung verstößt gegen DSGVO

Artikel 22 DSGVO – Schutzmechanismus gegen maschinelle Entscheidungen

Im Dezember 2023 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass weder Kredite noch Mietverträge allein auf einem automatisch berechneten Score basieren dürfen. Der Betroffene hat ein Anrecht auf eine menschliche Beurteilung – ein Grundsatz, den die SCHUFA häufig ignoriert hat.

Folgen für Verbraucher und Unternehmen

Diese Rechtsprechung stärkt die Position von Verbrauchern. Künftig müssen Unternehmen ihre Entscheidungen transparenter gestalten und nachvollziehbar erklären. Der SCHUFA-Score darf dabei nicht mehr das alleinige Kriterium sein.

Weitere Urteile zeigen: Ein neuer Trend entsteht.

Gerichte in Bayreuth und Bamberg folgen dem Beispiel.

Auch andere deutsche Gerichte schließen sich an. So sprach das Landgericht Bayreuth sogar € 3.000,00 Schadensersatz zu, das Landgericht Bamberg €1.000,00. Der gemeinsame Tenor lautet: Entscheidungen ohne persönliche Prüfung verstoßen gegen geltendes Datenschutzrecht.

Was Betroffene jetzt wissen sollten – Rechtslage & Praxis

Diese Urteile verdeutlichen: Wer wegen eines negativen Scores benachteiligt wurde, hat Rechte – auch auf dem Klageweg. Doch der Erfolg hängt oft davon ab, dass der Score als allein ausschlaggebend nachgewiesen werden kann.

DSGVO-Rechte im Überblick: Was Verbrauchern zusteht:

Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Verbraucher dürfen erfahren, wie ihr Score zustande kam. Welche Daten wurden verwendet und wie wurden sie gewichtet?

Recht auf manuelle Einzelfallprüfung

Wird ein Vertrag abgelehnt, kann eine persönliche Überprüfung verlangt werden, da rein automatische Ablehnungen unzulässig sind.

Recht auf Datenlöschung (Art. 17 DSGVO)

Wurden gespeicherte Daten unrechtmäßig verarbeitet, haben Betroffene ein Anrecht auf Löschung.

Schadensersatz bei Datenschutzverstößen

Verbraucher können bei einem DSGVO-Verstoß eine Entschädigung fordern, deren Höhe vom Einzelfall abhängt.

Kanzlei Cocron – bundesweite Unterstützung bei SCHUFA-Problemen

Fachwissen im Datenschutz- und Verbraucherrecht

Die Kanzlei Cocron zählt zu den führenden Anlaufstellen für Betroffene von SCHUFA-Einträgen. Rechtsanwalt Cocron berät Menschen, die durch automatisierte Entscheidungen benachteiligt wurden, deutschlandweit.

So unterstützt die Kanzlei bei Klagen gegen die SCHUFA.

Egal, ob außergerichtlich oder gerichtlich: Die Kanzlei hilft bei der Geltendmachung von Auskunfts- und Löschrechten sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Im Mittelpunkt stehen individuelle Beratung und strategisches Vorgehen.

Chancen und Hürden einer Klage gegen die SCHUFA

Erfolgsaussichten realistisch beurteilen

Auch wenn es positive Urteile gibt, bleiben viele Klagen erfolglos. Häufig fehlt der klare Beweis, dass der Score die einzige Entscheidungsgrundlage war.

Warum manche Klagen scheitern

Gerichte erwarten eindeutige Nachweise. Gerade bei Banken spielen oft mehrere Faktoren wie Einkommen oder Beschäftigungsstatus eine Rolle, was die Beweisführung erschwert.

Der neue SCHUFA-Score – echte Verbesserung oder nur Fassade?

Was hat sich geändert – und was nicht?

  • Die SCHUFA hat ihre Scoring-Methoden überarbeitet. Diese sollen jetzt transparenter und nachvollziehbarer sein. Ob damit jedoch die Vorgaben der DSGVO erfüllt werden, bleibt fraglich.
  • Risiken bleiben bestehen.

Solange Unternehmen den neuen Score als alleinige Entscheidungsgrundlage verwenden, bestehen rechtliche Bedenken fort. Verbraucher sollten wachsam und informiert bleiben.

Häufige Fragen (FAQ):

1. Kann ich meinen SCHUFA-Score kostenlos abfragen?

Ja, einmal im Jahr haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.

2. Was tun bei Vertragsablehnung wegen des Scores?

Verlangen Sie eine individuelle Prüfung und berufen Sie sich dabei auf Art. 22 DSGVO.

3. Wie kann ich Daten bei der SCHUFA löschen lassen?

Wenn die Verarbeitung rechtswidrig war, können Sie gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung fordern.

4. Gibt es Fristen für eine Klage gegen die SCHUFA?

Ja, Schadenersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren.

5. Lohnt sich eine Klage finanziell?

Das hängt vom konkreten Fall ab. Gerichte sprachen bisher Beträge zwischen 1.000 und 3.000 Euro zu.

Fazit: Rechte nutzen, Möglichkeiten prüfen, Experten befragen.

Das Urteil aus Bremen ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz. Die DSGVO bietet Schutz vor ungerechten, automatisierten Entscheidungen – auch bei der SCHUFA. Betroffene sollten ihre Rechte kennen und bei Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

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