Hintergrund: Lizenzvergabe nur bei Zuverlässigkeit
Am 28. März 2025 (Az. 4 MB 4/25) stellte das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein klar: Anbieter von Online-Glücksspielen, die wiederholt gegen zentrale Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) verstoßen, haben keinen Anspruch auf eine Lizenz.
Im konkreten Fall wurde der Antrag einer maltesischen Betreiberin abgelehnt, da sie in der Vergangenheit gegen grundlegende Schutzvorgaben – etwa das monatliche Einzahlungslimit (§ 6c GlüStV), das Verbot von Autoplay-Funktionen sowie zeitliche und finanzielle Begrenzungen beim Automatenspiel – verstoßen hatte. Das Gericht stufte sie deshalb als unzuverlässig ein.
Was bedeutet das für Spieler:innen?
Zahlreiche Nutzer berichten, trotz aktiver OASIS-Sperren weiterspielen oder gesetzlich vorgegebene Limits überschreiten zu können. In Einzelfällen existieren sogar Urteile gegen Anbieter – dennoch wurden diesen später durch die GGL Lizenzen erteilt. Die Umsetzung dieser Urteile bleibt oft aus.
Warum wird nicht härter durchgegriffen?
Obwohl Beschwerden über Regelverstöße bei der Aufsicht eingehen, etwa wegen der Umgehung von Sperren oder ignorierter Gerichtsurteile, bleibt eine klare Reaktion häufig aus.
Können Betroffene selbst handeln?
Es ist rechtlich möglich, dass geschädigte Spieler gegen die Aufsichtsbehörde klagen, um den Entzug einer bestehenden Lizenz zu erreichen – etwa:
- mittels Verpflichtungsklage zur Durchsetzung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen,
- durch Klagen auf Widerruf oder Rücknahme (§ 49 VwVfG) wegen Unzuverlässigkeit,
- oder in Verbindung mit Amtshaftung, wenn durch das Behördenversäumnis weiterer Schaden entsteht.
Mehr als ein Einzelfall
Das OVG verdeutlichte: Wer trotz Untersagung weitermacht, Schutzregeln ignoriert und hohe Verluste der Spieler akzeptiert, darf keine Lizenz behalten. Gerade Anbieter, die vor dem 1. Juli 2021 unrechtmäßig tätig waren, müssten nun besonders kritisch betrachtet werden.
Optionen für Geschädigte
- Klagen auf Lizenzentzug bei fortgesetzten Pflichtverletzungen,
- zivilrechtliche Rückforderungen auf Basis von § 823 BGB und GlüStV als Schutzgesetz.
Fazit
Das Urteil des OVG zeigt: Rechtsverstöße dürfen nicht folgenlos bleiben. Wo Behörden nicht eingreifen, könnten Spieler:innen selbst aktiv werden – mit rechtlichen Mitteln gegen Lizenzen, die trotz klarer Verstöße vergeben wurden.