OLG Brandenburg – Online-Casino muss Verlust vollständig erstatten

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 16. Oktober 2023 entschieden, dass eine Veranstalterin von Online-Glücksspielen einem Spieler seinen Verlust vollständig ersetzen muss. Der Spieler kann aufatmen, er hatte rund 60.000 Euro im Online-Casino verzockt.

Den Verlust hatte er zwischen 2017 und 2019 aufgetürmt, als er über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Automatenspielen im Internet teilgenommen hatte. In Deutschland galt aber bis zum 1. Juli 2021 ein grundsätzliches Verbot für Online-Glücksspiele. Da die beklagte Anbieterin der Glücksspiele gegen dieser Verbot verstoßen hat, klagte der Spieler auf Rückzahlung seiner Verluste.

Die Klage hatte schon in erster Instanz am Landgericht Potsdam Erfolg. Die Berufung der Beklagten wies das OLG Brandenburg zurück. Zur Begründung führte es aus, dass bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland Online-Glücksspiele gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten waren. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte mit ihrem Angebot verstoßen. Da die abgeschlossenen Verträge daher nichtig seien, habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze und müsse dem Spieler seinen Verlust zurückzahlen.

Das OLG Brandenburg sah auch keine Veranlassung, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des EuGH in einem anhängigen, vergleichbaren Verfahren auszusetzen. Das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielvertrag diene Zielen des Gemeinwohls wie dem Schutz vor Spielsucht oder ruinösem Verhalten. Daher verstoße das Verbot nicht gegen Unionsrecht, machte das OLG deutlich.

„Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen zurückzuholen. Das gilt auch für Verluste, die nach dem 1. Juli 2021 angefallen sind. Das Verbot von Online-Glücksspielen wurde dann zwar etwas gelockert und Glücksspielanbieter konnten auch in Deutschland eine Lizenz beantragen. Ohne eine solche Genehmigung bleiben Online-Glücksspiele aber verboten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

Weitere News

  • Urteil zu Online Sportwetten: Schufa-G Abfrage reicht bei Limiterhöhungen nicht zur Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit aus

    München, Berlin, den 21.03.2025. Das Landgericht Lüneburg hat entschieden, dass die Schufa-G Abfrage nicht geeignet ist, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Spielers festzustellen. Eine Schuldenfreiheit gibt keine Aussage darüber, ob die überprüfte Person wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzt. So können auch Personen mit geringem Einkommen Schuldenfreiheit vorweisen, obwohl sie nicht wirtschaftlich leistungsfähig sind. Eine alleinige Schufa-Abfrage erfüllt die…

    Weiterlesen
    25.03.2025
  • FAQ Online-Glücksspiele: Handlungsmöglichkeiten bei fehlender DSGVO-Auskunft

    Was ist eine DSGVO-Auskunft und warum ist sie für Online-Spieler wichtig? Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) gibt Ihnen das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat. Bei Online-Glücksspielen umfasst dies auch Informationen über Ihre Spielaktivitäten, Einsätze, Gewinne und Verluste. Diese Auskunft ist wichtig, um die Höhe Ihrer Spielverluste nachzuweisen. Wie fordere ich…

    Weiterlesen
    25.03.2025
  • Wirex-Affäre zieht weitere Kreise – Investoren kontaktieren die BaFiN

    München, Berlin, 21.03.2024 – In Deutschland häufen sich die Beschwerden gegen den Kryptowährungs-Dienstleister Wirex. Eine wachsende Zahl von Investoren berichtet, dass ihre auf der Plattform hinterlegten digitalen Währungen nicht ausgezahlt werden können. Mehrere betroffene Anleger haben inzwischen rechtliche Maßnahmen ergriffen und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert. Wirex tätig ohne deutsche Kryptoverwahrerlaubnis Besonders problematisch erscheint:…

    Weiterlesen
    25.03.2025

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo