21.12.2025

Neue Perspektiven für geschädigte Online-Coaching-Kunden: Verbraucherzentrale klagt gegen CopeCart

Viele sogenannte Coachees – also Kundinnen und Kunden von Online-Coachings – kennen diese Situation: Beim Kauf entsteht der Eindruck, dass das Widerrufsrecht unmittelbar erlischt, sobald man im Bestellprozess ein Häkchen setzt. Genau hier setzt nun eine Verbandsklage gegen die CopeCart GmbH an, die Betroffenen neuen Rückenwind verschaffen kann. (Verbraucherzentrale.de)

Worum geht es in dem Verfahren?


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage eingereicht (Az. 5 UKl 4/25), über die das Kammergericht entscheidet. Anlass ist ein sogenannter Beauftragungsfall durch eine österreichische Behörde im Rahmen der CPC-Verordnung zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von Verbraucherrechten. (Verbraucherzentrale.de)

Welche Vorwürfe stehen im Raum?


Konkret beanstandet wird eine Formulierung im Bestellablauf auf copecart.com. Dort werden Verbraucher darüber informiert, dass ihr Widerrufsrecht angeblich erlischt, sobald sie dem sofortigen Beginn der Leistung zustimmen. Diese Darstellung soll nach dem Willen der Kläger künftig nicht mehr verwendet werden.

Warum ist das für Betroffene relevant?


Eine Unterlassungsklage führt zwar nicht direkt zu einer Rückzahlung an einzelne Kundinnen oder Kunden. Sie kann jedoch zentrale Vertriebsmethoden angreifen. Sind Hinweise zum Widerruf oder zur Bestellung rechtswidrig gestaltet, stärkt das häufig die rechtliche Position von Betroffenen bei Rückforderungs- oder Abwehransprüchen.

Weiterer Rückenwind aus der Rechtsprechung:


In einem zusätzlichen Verfahren hat das Landgericht Berlin II CopeCart bereits untersagt, Verbraucher irreführend über das Widerrufsrecht zu informieren und sie im Bestellprozess zu aggressiven Zusatzkäufen zu bewegen (Urteil vom 11.02.2025, Az. 15 O 287/24; Berufung anhängig). (Verbraucherzentrale Bundesverband)

Was Betroffene jetzt tun können

  • Unterlagen sichern: Bestellseiten, Checkbox-Texte, E-Mails, Zahlungsnachweise und Leistungsbeschreibungen
  • Widerruf oder Rückforderung prüfen lassen: Maßgeblich sind Vertragsinhalt, Ablauf und Kommunikation
  • Fristen beachten: Je nach Anspruch gelten unterschiedliche Verjährungsfristen

Die Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG (München/Berlin) prüft für betroffene Coachees mögliche Ansprüche gegen Anbieter und/oder Zahlungsdienstleister und unterstützt bei einer strategisch sinnvollen Durchsetzung.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

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