17.06.2025

Mit DSGVO-Auskunft zu mehr Rechten: So stärken Sie Ihre Rückforderungsansprüche gegen Online-Glücksspielanbieter

Viele Nutzer, die bei Online-Casinos finanzielle Verluste erlitten haben, wissen oft nicht: Es gibt juristische Wege, um verlorene Einsätze zurückzufordern – besonders dann, wenn Anbieter illegal agierten oder gesetzliche Schutzmaßnahmen wie Limits für Einzahlungen missachtet wurden.

Ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Rückerstattung ist der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO. Betroffene Spieler können damit eine vollständige Übersicht über die von Anbietern gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen – inklusive Spielhistorien und Zahlungsübersichten. Diese Daten bilden oft die Grundlage für eine erfolgreiche Rückforderungsklage.

Die Kanzlei Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG unterstützt bundesweit Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung solcher Ansprüche – professionell, effizient und mit fundierter Erfahrung im Glücksspielrecht.

Warum der DSGVO-Auskunftsanspruch entscheidend ist

Wer rechtlich gegen einen Glücksspielanbieter vorgehen möchte, braucht genaue Informationen darüber, wann, wie viel und wie häufig gespielt wurde. Diese Informationen liegen jedoch meist ausschließlich beim Anbieter. Ohne diese Daten ist eine gerichtliche Geltendmachung – etwa bei Zahlungen via E-Wallets oder Guthabenkarten – oft nicht möglich.

Mit Art. 15 DSGVO erhalten Betroffene ein wirksames Mittel, um genau an diese relevanten Informationen zu kommen.

Herausforderung: Anbieter verweigern oft die Auskunft

In der Praxis zeigt sich: Viele Anbieter – vor allem mit Sitz in Malta, Curaçao oder Zypern – verweigern Auskünfte oder ignorieren Anfragen vollständig. Das erschwert oder verhindert eine rechtlich fundierte Rückforderung, da die Verlustsummen ohne detaillierte Transaktionsnachweise kaum zu beziffern sind. Die Kanzlei Cocron hat jedoch in zahlreichen Fällen erfolgreich die Herausgabe der Daten gerichtlich erzwungen.

Was beinhaltet die Auskunft konkret?

Art. 15 DSGVO gewährt unter anderem Einsicht in:

  • Alle gespeicherten personenbezogenen Informationen
  • Aufstellungen zu Einzahlungen, Gewinnen und Verlusten
  • Daten zum Nutzungsverhalten und zu Spielzeiten
  • Informationen über Bonusprogramme, VIP-Status und individuell zugeschnittene Angebote

Diese Angaben sind entscheidend, um Verluste gerichtsfest nachzuweisen.

Gerichtsurteile stärken die Rechte der Spieler

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unmissverständlich festgestellt: Eine Auskunft kann auch ohne Angabe eines Verwendungszwecks verlangt werden – die Vorbereitung einer Klage ist ein legitimer Grund.

Zudem gilt: Selbst wenn der Spieler eigene Kontoauszüge besitzt, bleibt der Anbieter weiterhin auskunftspflichtig.

Beispiel aus der Praxis: Rückforderung trotz Prepaid-Zahlungen

Ein Mandant der Kanzlei Cocron hatte mehrere tausend Euro auf einer nicht genehmigten Glücksspielseite verloren – alle Zahlungen erfolgten über Prepaid-Karten. Ohne Bankbelege war eine Rückverfolgung nicht möglich.

Nach erfolgloser Anfrage auf Grundlage der DSGVO klagte die Kanzlei auf Herausgabe der Daten – mit Erfolg. Auf Basis der erhaltenen Informationen wurde eine Rückforderung eingeleitet.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine DSGVO-Auskunft einfordern, wenn ich Klage erheben will?
Ja. Der EuGH hat klargestellt, dass die Auskunft auch zur Klagevorbereitung genutzt werden darf.

Was tun, wenn der Anbieter nicht reagiert?
Die Kanzlei Cocron setzt die Auskunftsansprüche nötigenfalls auch gerichtlich durch – ein Schweigen des Anbieters ist rechtswidrig.

Welche Informationen erhalte ich?
Sie bekommen Spielverläufe, Zahlungslisten, Bonusdaten und Informationen zu individuellen Anreizsystemen.

Welche Kosten entstehen?
Die erste rechtliche Einschätzung durch die Kanzlei ist kostenlos und unverbindlich. Eine Prozessfinanzierung ist in vielen Fällen möglich.

Fazit: DSGVO-Auskunft als Hebel zur Rückforderung

Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist ein wirkungsvolles Mittel, um verlorene Einsätze von nicht lizenzierten oder rechtswidrig agierenden Glücksspielanbietern zurückzuholen. Auch wenn manche Anbieter versuchen, sich ihrer Pflicht zu entziehen – mit juristischer Unterstützung lassen sich die notwendigen Daten häufig erfolgreich durchsetzen.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

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