25.06.2025

Kryptowerte sind längst kein Randthema mehr.

Digitale Vermögenswerte wie Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen haben sich in der Finanzwelt etabliert. Immer mehr Menschen investieren bewusst in diese Anlageklasse. Entsprechend wächst auch das Interesse an der Frage, wie sich Kryptowerte im Erbfall sinnvoll weitergeben lassen. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann unnötige Konflikte und Verluste vermeiden.

1. Kryptowährungen gehören zum Nachlass.

Aus rechtlicher Sicht zählen digitale Assets zum vererbbaren Vermögen. Sie sind Teil des Nachlasses und unterliegen denselben gesetzlichen Bestimmungen wie klassische Anlageformen, zum Beispiel Sparkonten oder Aktien.

Das heißt konkret: Erben haben Anspruch auf Herausgabe der Kryptowerte, sofern sie durch Erbfolge oder Testament dazu berechtigt sind.

Die eigentliche Herausforderung liegt im Zugang.

2. Die eigentliche Herausforderung liegt im Zugang

Während die rechtliche Einordnung meist klar ist, bereitet die praktische Umsetzung oft Schwierigkeiten. Kryptowerte werden in Wallets verwaltet, die nur mit Zugangsdaten wie Private Keys oder Seed Phrases erreichbar sind.

Ohne Zugang ist kein Zugriff möglich.

Sind diese Daten nicht vorhanden oder nicht auffindbar, gehen die Kryptowährungen de facto verloren. Daher ist es essenziell, dass Erblasser:

  • ihre Kryptobestände klar dokumentieren und
  • die Speicherorte der Zugangsinformationen sicher hinterlegen und
  • festlegen, wer im Todesfall darauf zugreifen darf.

Nachlassregelung erfordert mehr als ein Standard-Testament

3. Eine Nachlassregelung erfordert mehr als ein Standard-Testament.

Ein gewöhnliches Testament greift bei digitalen Vermögenswerten oft zu kurz. Ergänzend sollten konkrete Anweisungen zur Verwaltung und Weitergabe von Kryptowerten formuliert werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • detaillierte Beschreibung der Assets (z. B. Wallets, Exchanges),
  • sichere Speicherung oder Übergabe der Zugangsdaten und
  • Schutz vor Missbrauch durch Verschlüsselung und
  • eindeutige Bestimmung der Erben unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.

4. Erbschaftsteuer gilt auch für Kryptowährungen.

Wie andere Vermögenswerte unterliegen auch digitale Assets der Erbschaftsteuer, sofern sie Teil des Nachlasses sind. Maßgeblich ist der Marktwert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Aufgrund der hohen Volatilität kann es hier zu Streitfragen kommen. Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist empfehlenswert, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

5. Frühzeitige Planung schützt das digitale Erbe

Wer Kryptowährungen besitzt, sollte sich frühzeitig Gedanken über die Nachlassregelung machen. Eine durchdachte Vorsorge – idealerweise mit Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Erb- und Steuerrecht – stellt sicher, dass digitale Werte nicht verloren gehen, sondern in der Familie bleiben.

Die Kanzlei Cocron GmbH & Co. KG berät bundesweit zur Nachfolgeplanung bei Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten.

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