In Deutschland gilt die Schulpflicht. Doch nicht für alle Kinder ist die Schule der richtige Ort, um zu lernen. Wenn sie den Schulbesuch verweigern, ist das kein Zeichen von Faulheit, sondern häufig sind massive Probleme der Grund. Die Kinder wollen zwar lernen, doch weder staatliche noch private Schulen können ihnen das richtige Umfeld bieten. Es gibt alternative Konzepte wie Homeschooling oder Unschooling. Allerdings steht hier die Schulpflicht im Weg. „Daher muss nach Wegen gesucht werden, den Kindern ein alternatives Lernen oder Freilernen zu ermöglichen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.
Schulvermeidung oder Schulverweigerung zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten. Eine Reihe von Gründen wie Krankheit, Mobbing oder seelische Probleme können ursächlich dafür sein. Daher wird oft nach Wegen gesucht, den Schulverweigerern eine neue Chance zu geben, damit sie die Schule wieder besuchen und ihren Schulabschluss machen. Doch mit diesem Ansatz ist längst nicht allen Schulverweigerern geholfen. Sie benötigen einen anderen Weg abseits staatlicher und privater Schulen als Freilerner.
Dabei gehen die Ansichten auseinander, was genau unter Freilernen zu verstehen ist. Ein Teil vertritt die Auffassung, dass überwiegend die Eltern an die Stelle der Schulen treten und die Kinder zu Hause unterrichten. Andere verfolgen einen radikaleren Ansatz, in dem die Lehrinhalte vollkommen freigegeben sind. In der Praxis pendelt sich Freilernen häufig zwischen diesen Polen ein. Wichtig ist, dass das Ziel verfolgt wird, den Kindern ein hohes Maß an Bildung zu vermitteln.
Anders als in vielen anderen europäischen Ländern besteht in Deutschland aber keine Bildungspflicht, sondern eine Schulpflicht. Während bei der Bildungspflicht der Erwerb von Wissen verpflichtend ist, Art und Form aber nicht vorgeschrieben sind, verhält es sich in Deutschland anders. Hier haben die Schulen den Bildungsauftrag und der Schulbesuch ist vorgeschrieben. In einigen Bundesländern kann der Verstoß gegen die Schulpflicht sogar eine Straftat sein.
Auswandern, um den Kindern in anderen Staaten freies Lernen zu ermöglichen, ist nur in seltenen Fällen eine gute Lösung. Stattdessen sollte versucht werden, dass betroffene Kinder in Deutschland freilernen können. „Das erfordert oft nervenaufreibende Absprachen und Diskussionen mit den Jugendämtern und Familiengerichten. Doch das kann sich lohnen, denn das Kindeswohl sollte am Ende immer Priorität haben“, so Rechtsanwalt Cocron.
Gespräche mit Jugendämtern und / oder Familiengerichten sollten immer gut vorbereitet sein. Neben aller Emotionalität gehört auch eine fachkundige juristische Begleitung dazu. „Trotz der bestehenden Schulpflicht gibt es rechtliche Argumente, gegen einen Anwesenheitszwang in der Schule, um freies Lernen zu ermöglichen“, so Rechtsanwalt Cocron. In Ausnahmefällen kann auch eine Befreiung von der Schulpflicht möglich sein. Das wird in den einzelnen Bundesländern jedoch unterschiedlich geregelt.
Die Begleitung durch einen Rechtsanwalt empfiehlt sich auch, wenn der Schulbesuch behördlich angeordnet und mit einem Zwangsgeld verbunden wird oder Bußgelder verhängt werden, weil das Kind den Schulbesuch verweigert.
Rechtsanwalt Cocron steht Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen zur Schulpflicht gerne zur Verfügung.
Mehr Informationen: https://ra-cocron.de/