21.03.2025

Erbschaftsteuer: Wie Sie Ihre Steuerlast reduzieren können

Ja Die Erbschaftsteuer kann schnell zu einer hohen finanziellen Belastung werden. Doch wer die Freibeträge und gesetzlichen Regelungen kennt, kann die Steuerlast deutlich senken. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Erbschaftsteuer berechnet wird und welche Strategien zur Steuerersparnis zur Verfügung stehen.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von drei wesentlichen Faktoren ab:
1. Der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe.
2. Der Höhe des Nachlasses.

Beispiel: Eine Tochter erbt von ihrem Vater € 500.000,00. Damit bleiben aufgrund des ihr zustehenden Freibetrags € 400.000,00 der Erbschaft steuerfrei. Für die verbleibenden € 100.000,00 fällt eine Erbschaftsteuer von 11 % an – also € 11.000,00.

Erbschaftsteuer auf Immobilien


Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerfrei vererbt werde, wenn u.a. folgende Voraussetzungen vorliegen:

• Der Erbe (Ehepartner oder Kind) bewohnt die Immobilie für mindestens 10 Jahre.
• Die Wohnfläche der Immobilie beträgt nicht mehr als 200 qm – dies gilt nur für Kinder.

Steuerersparnis durch Schenkungen


Schenkungen zu Lebzeiten sind eine der effektivsten Strategien zur Reduzierung der Erbschaftsteuer. Die Freibeträge gelten auch für Schenkungen – und können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Durch rechtzeitige Vermögensübertragungen lassen sich erhebliche Steuervorteile erzielen.

Strategische Planung ist entscheidend
Eine strategische Planung der Erbfolge und die Nutzung der gesetzlichen Freibeträge ermöglichen es, die Erbschaftsteuerlast deutlich zu reduzieren. Die frühzeitige Gestaltung des Nachlasses ist daher von großer Bedeutung.

Rechtsanwalt Cocron berät Sie kompetent
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Planung Ihrer Erbschaft und der optimalen Nutzung von Freibeträgen. Rechtsanwalt István Cocron und sein Team stehen Ihnen mit umfassender Erfahrung zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin auf www.ra-cocron.de.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • Kryptowährungen und Geldwäscheverdacht – Wenn legale Transaktionen zu strafrechtlichen Problemen führen

    Digitale Währungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. sind längst kein Nischenthema mehr, sondern Teil des globalen Finanzmarkts. Dennoch geraten auch vollkommen legale Krypto-Investoren zunehmend ins Fadenkreuz von Ermittlungsbehörden. Durch den Einsatz automatisierter Auswertungssysteme – oft als „dumme Algorithmen“ (DAIs) bezeichnet – besteht derzeit ein erhöhtes Risiko, allein wegen gewöhnlicher Kauf- und Verkaufstransaktionen in Geldwäscheverfahren verwickelt…

    Weiterlesen
    26.03.2025
  • Verstecktes Erbe: Wie Sie nach unbekannten Konten und Vermögenswerten suchen

    Warum gibt es vergessene Konten? Im Laufe des Lebens entstehen oft Bankverbindungen bei verschiedenen Instituten – sei es durch Umzüge, Jobwechsel oder Sparvorhaben. Nicht immer werden diese Konten dokumentiert oder Angehörigen mitgeteilt. Solche Konten werden als nachrichtenlos bezeichnet. Wie können Erben solche Vermögenswerte aufspüren? Erben oder andere legitimierte Personen (z. B. Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker) können bei…

    Weiterlesen
    26.03.2025
  • DSGVO-Verstoß beim Online-Glücksspielanbieter Merkur?

    Was ist passiert? Die Merkur Gruppe – bekannt durch Plattformen wie CrazyBuzzer, SlotMagie und MerkurBets – hat kürzlich über ein schwerwiegendes Datenleck informiert. Besonders brisant: Offenbar waren Kopien von Ausweisdokumenten und Kontodaten von Nutzerinnen und Nutzern öffentlich einsehbar. Was bedeutet das für Sie als Betroffenen? Wer eine schriftliche Mitteilung von der Merkur Gruppe über das…

    Weiterlesen
    26.03.2025

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo