18.10.2025

Erbschaft mit Risiko: Wann es klüger ist, das Erbe auszuschlagen

Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG – Kanzlei für Erbrecht in Berlin und München

Nicht jede Erbschaft bedeutet einen Gewinn. Wer erbt, tritt nicht nur in die Vermögenswerte des Verstorbenen ein, sondern übernimmt ebenso seine Schulden und Verpflichtungen. In vielen Situationen kann es daher ratsam sein, das Erbe auszuschlagen, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Wenn das Erbe zur Schuldenfalle wird

Viele Erben rechnen zunächst mit positiven Vermögenswerten wie Immobilien, Schmuck oder einem Sparkonto. Doch häufig zeigt sich nachträglich, dass der Nachlass Schulden enthält – etwa laufende Kredite, offene Rechnungen oder andere Verpflichtungen. In diesen Fällen haften Erben mit ihrem eigenen Vermögen, wenn sie das Erbe annehmen. Besteht der Verdacht einer Überschuldung oder sind die finanziellen Verhältnisse unklar, sollte über eine Ausschlagung nachgedacht werden.

Nachlass prüfen: Sorgfalt und Schnelligkeit sind entscheidend

Vor einer Entscheidung ist eine gründliche Bestandsaufnahme wichtig. Erben sollten:

  • Bankunterlagen und Kontoauszüge durchsehen,
  • Kredit- und Versicherungsverträge prüfen,
  • vorhandene Immobilien und Wertgegenstände bewerten.

Ebenso sind laufende Verträge und mögliche offene Rechnungen zu kontrollieren. Auch private Unterlagen, Briefe oder E-Mails können Hinweise auf Verbindlichkeiten geben. Wichtig: Keine vorschnellen Entscheidungen, aber auch keine unnötige Verzögerung.

Nur sechs Wochen Zeit zur Ausschlagung

Die Frist beträgt grundsätzlich sechs Wochen, beginnend ab Kenntnis des Erbfalls. Befindet sich der Erbe im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Wer innerhalb dieser Zeit keine Erklärung abgibt, gilt automatisch als Erbe – mit allen Rechten und Pflichten. Eine stillschweigende Annahme liegt beispielsweise vor, wenn Nachlassgegenstände verkauft oder Konten genutzt werden.

Vorgehen bei der Ausschlagung

Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar erklärt werden – entweder am Wohnsitz des Erben oder des Verstorbenen.

  • Gebühren beim Gericht: etwa 30 €.
  • Beim Notar: ab ca. 40 €, abhängig vom Nachlasswert.

Eine eigenständige E-Mail oder ein formloser Brief sind rechtlich unwirksam; die Erklärung muss unterschrieben und beglaubigt sein.

Alternative: Haftungsbeschränkung

Manchmal ist es sinnvoll, das Erbe zunächst anzunehmen, die Haftung jedoch auf den Nachlass zu begrenzen – etwa durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz. So bleibt das private Vermögen geschützt.

Fazit

Ein Erbe ist nicht zwangsläufig ein Vorteil. Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig anwaltliche Unterstützung suchen, um Fristen einzuhalten und die wirtschaftlich beste Lösung zu finden. Eine unüberlegte Annahme kann teuer werden – eine rechtzeitige Ausschlagung hingegen vor Schulden bewahren.

Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG – Kanzlei für Erbrecht und Zivilrecht in Berlin und München
Beratung zu Erbausschlagung, Nachlasshaftung und Pflichtteilsansprüchen.

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