Der digitale Nachlass bleibt nach wie vor oft unzureichend geregelt. Während die Anmeldung auf einer Plattform in der Regel einfach ist, gestaltet sich das Löschen der Konten im Todesfall häufig deutlich komplizierter. Viel zu oft bleiben Mitgliedschaften, Abonnements oder Online-Accounts eines Verstorbenen aktiv, und Gebühren, Beiträge oder Lizenzkosten fallen weiterhin an – Kosten, für die letztlich die Angehörigen haften könnten.
In manchen Fällen liegen sogar Vermögenswerte oder Guthaben auf Online-Konten, von denen die Erben nichts wissen. Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Inhalte und Daten, die eine Person hinterlässt. Dazu zählen E-Mails, Social-Media-Profile, Bank- und Shopping-Accounts sowie digitale Besitztümer wie E-Books, Musikdateien, Kryptowährungen oder NFTs.
Bestattungsdienste bieten hier häufig Unterstützung an, indem sie Angehörige in der Verwaltung des digitalen Nachlasses beraten und begleiten. „Neben der finanziellen Belastung, die durch Abonnements oder Mitgliedschaften entstehen kann, gibt es oft auch emotional wertvolle Inhalte in Social-Media-Konten, die besonderen Schutz und eine behutsame Handhabung benötigen“ so Rechtsanwalt István Cocron.
Abhängig von den Wünschen des Verstorbenen sowie gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben erhalten Hinterbliebene oder Erbberechtigte Zugang zu den digitalen Konten. Die Kosten für eine erste Nachlass-Ermittlung liegen bei etwa 100 Euro, während zusätzliche Gebühren je nach Aufwand anfallen können. Sowohl laufende Kosten als auch mögliche Einnahmen der digitalen Konten gehören zum Erbe.
Die Abwicklung des digitalen Nachlasses erfolgt durch die Identifizierung aller digitalen Daten, Konten und Online-Vermögenswerte einer Person. Dieser Prozess startet mit dem Nachweis des Todes, in der Regel durch Vorlage einer Sterbeurkunde. Oftmals sind dafür spezialisierte Dienstleister zuständig. Im Anschluss folgt die Bestandsaufnahme aller digitalen Vermögenswerte. Hier werden sämtliche Konten und online gespeicherte Daten des Verstorbenen ausfindig gemacht. Dazu werden unterschiedliche Techniken angewendet, wie Befragungen von Angehörigen, Durchsicht persönlicher Dokumente sowie automatisierte Suchverfahren.
„Sobald die digitalen Güter ermittelt sind, müssen diese gesichert werden. Dies kann bedeuten, Passwörter zu ändern oder Daten auf geschützte Speichermedien zu übertragen, um unautorisierten Zugriff zu verhindern und gleichzeitig den Erben Zugang zu ermöglichen. Schließlich müssen rechtliche Aspekte zur Vererbung digitaler Daten und geltende Datenschutzgesetze berücksichtigt werden“ erklärt Rechtsanwalt István Cocron. Im letzten Schritt wird der digitale Nachlass an die Erben übergeben, die entscheiden, ob und wie Verträge gekündigt, Daten gelöscht oder fortgeführt werden sollen, gemäß den Wünschen des Verstorbenen.