70.000 Euro bei Online-Glücksspielen verloren – Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung

Verstoßen die Anbieter von Online-Glücksspielen gegen das Glücksspielverbot in Deutschland oder das monatliche Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro, können die Spieler die Rückzahlung ihrer Verluste fordern. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Das Gericht hat entschieden, dass die beklagten Veranstalter von Online-Casinospielen bzw. Online-Sportwetten einem Spieler seinen Verlust in Höhe von insgesamt ca. 70.000 Euro erstatten müssen.

Erst seit dem 1. Juli 2021 können Veranstalter von Online-Glücksspielen eine Lizenz für ihr Angebot in Deutschland erhalten, bei Online-Sportwetten war dies ggf. schon etwas früher möglich. Ohne Lizenz sind Online-Glücksspiele in Deutschland verboten. „Die Veranstalter müssen sich aber,auch wenn sie im Besitz einer Konzession sind, an die Regeln halten. Dazu gehört u.a. die Einhaltung des monatlichen Einzahlungslimits in Höhe von 1.000 Euro. Bei Lizenzverstößen oder Limitverstößen können die Spieler die Rückzahlung ihrer Verluste fordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron. Auch das LG Stuttgart hat diesen Rückzahlungsanspruch mit Urteil vom 30. August 2024 bestätigt.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger über die gemeinsame deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Zwischen 2014 und 2020 verlor er bei Online-Casinospielen insgesamt rund 21.700 Euro. Eine in Deutschland gültige Lizenz für das Veranstalten von Glücksspielen hatte die Beklagte in diesem Zeitraum nicht. Von Oktober 2020 bis Dezember 2022 versuchte der Kläger sein Glück über dieselbe Webseite bei Online-Sportwetten. Hier türmten sich seine Verluste auf rund 48.600 Euro auf. In diesem Zeitraum verfügte die Beklagte bereits über die erforderliche Lizenz.

Der Spieler forderte die Rückzahlung seiner Verluste und das LG Stuttgart gab seiner Klage statt. 

Da die beklagte Anbieterin der Online-Casinospiele im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte, habe sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die abgeschlossenen Verträge mit dem Spieler seien daher nichtig, so dass der Spieler Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von rund 21.700 Euro habe, führte das LG Stuttgart aus. Es sei nicht erkennbar, dass dem Kläger das Glücksspielverbot bekannt war und die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil dargelegt, zumal sie selbst die Legalität ihres Angebots behaupte.

Etwas differenzierter gestaltete sich der Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der Online-Sportwetten, da die Beklagte hier über die erforderliche Konzession verfügt. Dadurch seien die mit dem Kläger geschlossenen Verträge im Grundsatz auch wirksam. Allerdings müssten auch bei Vorliegen einer Genehmigung zwingend einige Vorgaben erfüllt werden. Dazu gehöre u.a. die Festlegung eines monatlichen Einzahlungslimits, das anbieterübergreifend 1.000 Euro im Monat nicht überschreiten darf. Ist dieses Limit erschöpft, müsse eine weitere Teilnahme des Spielers gemäß § 6c Abs. 6 S. 6 GlüStV a.F. verhindert werden, so das LG Stuttgart. Bei dieser Norm handele es sich um ein Schutzgesetz, das u.a. Wettsucht verhindern solle. Durch die Festsetzung eines Höchstlimits von 1.000 Euro pro Monat sollten gerade extreme Verluste und die negativen Folgen für den Spieler, seine Angehörigen und Gläubiger begrenzt werden.

Gegen diese Norm habe die Beklagte verstoßen, denn sie habe es zugelassen, dass der Kläger von Oktober 2020 bis Dezember 2022 jeweils ersichtlich höhere Einsätze als 1.000 Euro monatlich tätigen konnte. Durch den Verstoß  gegen das Einzahlungslimit sei dem Kläger ein Schaden in Höhe von rund 48.600 Euro entstanden, den die Beklagte ersetzen müsse, entschied das LG Stuttgart.

Liegt keine Lizenz vor, sind Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern. Dieser Rückzahlungsanspruch besteht auch, wenn die Veranstalter zwar eine Genehmigung erhalten, sich aber nicht an die Vorgaben wie die Einhaltung eines Einzahlungslimits gehalten haben“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen auf unserer Themenseite „Online Casino & Online Sportwetten: Geld aus Glücksspiel zurückfordern

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