07.08.2025

Vertrag über Online-Steuercoaching für nichtig erklärt – Rückerstattung möglich!

OLG Düsseldorf: Keine Zulassung, kein Anspruch – Rückzahlung durchsetzbar!

Mit Beschluss vom 29. Juli 2025 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass ein kostenintensives Online-Steuercoaching gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verstößt und deshalb unwirksam ist. Die Entscheidung stärkt die Position von Verbraucher:innen, die solche Programme gebucht haben, und sendet ein klares Signal an die gesamte Coaching-Branche.

Der Fall: Unerlaubter Fernunterricht

Ein Teilnehmer des „Next-Level-Coachings“ sollte insgesamt rund 12.000 € bezahlen – inklusive Inkasso- und Mahngebühren. Er verweigerte die Zahlung und verwies auf das FernUSG. Das Gericht gab ihm Recht: Das Coaching bestand nahezu ausschließlich aus digitalen Inhalten wie Videos, Webinaren, Lernmaterialien sowie einem Abschlusszertifikat – Merkmale eines zulassungspflichtigen Fernunterrichts.

Da der Anbieter keine behördliche Erlaubnis nach dem FernUSG vorweisen konnte, erklärte das OLG den Vertrag für nichtig. Somit entfällt jegliche Zahlungspflicht – auch Mahn- und Inkassokosten sind nicht zu leisten.

Was heißt das für Verbraucher:innen?

Wer in den letzten Jahren teure Online-Coachings – etwa im Bereich Finanzen, Steuern oder Gründung – abgeschlossen hat, sollte prüfen (lassen), ob es sich um genehmigungspflichtigen Fernunterricht ohne Erlaubnis handelt. Laut aktueller Rechtsprechung sind solche Verträge nichtig.

Das heißt konkret:
✅ Keine Zahlungsverpflichtung
✅ Bereits gezahlte Beträge sind zurückforderbar
🚫 Keine Pflicht zur Erstattung von Inkassogebühren

Wann besteht ein Rückzahlungsanspruch?

Ob ein Anspruch auf Rückzahlung besteht, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind zum Beispiel:

  • Digitale Wissensvermittlung
  • Keine physische Anwesenheit erforderlich
  • Interaktive Elemente oder Abschlusskontrollen (z. B. Zertifikate)
  • Keine Zulassung gemäß FernUSG

Wer sich hier wiedererkennt, sollte anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Fazit:


Das Urteil zeigt: Coaching-Anbieter müssen gesetzliche Anforderungen erfüllen. Betroffene Verbraucher:innen können sich wehren und unter Umständen bereits geleistete Zahlungen zurückholen.

Die Cocron Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG mit Kanzleien in Berlin und München bietet eine erste rechtliche Einschätzung an. Weitere Infos finden Sie auf www.ra-cocron.de.

Verbrauchertipp:


Lassen Sie kostenintensive Online-Coachingverträge rechtlich prüfen – vor allem bei umfangreicher Wissensvermittlung oder fehlender Genehmigung.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • Erbe ausschlagen und Pflichtteil verlangen – Wann lohnt sich das?

    Inhaltsverzeichnis 1. Was bedeutet es, eine Erbschaft auszuschlagen? Wer eine Erbschaft erhält – sei es durch gesetzliche Erbfolge oder ein Testament – kann sie entweder annehmen oder formell ausschlagen. Mit der Ausschlagung verliert man den Status als Erbe und wird nicht Teil der Erbengemeinschaft. Man verzichtet somit auf alle Rechte, aber auch auf Pflichten wie…

    Weiterlesen
    03.08.2025
  • Online-Casinos: OVG Schleswig-Holstein bestätigt Lizenzverweigerung wegen Verstößen – Kommt nun die Klagewelle gegen bestehende Genehmigungen?

    Hintergrund: Lizenzvergabe nur bei Zuverlässigkeit Am 28. März 2025 (Az. 4 MB 4/25) stellte das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein klar: Anbieter von Online-Glücksspielen, die wiederholt gegen zentrale Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) verstoßen, haben keinen Anspruch auf eine Lizenz. Im konkreten Fall wurde der Antrag einer maltesischen Betreiberin abgelehnt, da sie in der Vergangenheit gegen grundlegende…

    Weiterlesen
    30.07.2025
  • OLG München: Rückzahlungspflicht bei überhöhter Vergütung für Testamentsvollstrecker

    Hintergrund der Entscheidung Am 7. April 2025 hat das Oberlandesgericht München (Az. 33 U 241/22) entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker eine überhöhte Vergütung in Höhe von über 117.000 € inklusive Zinsen an den Nachlass zurückzahlen muss. Das Berufungsverfahren blieb erfolglos. Einzelheiten zum Urteil Ausgangslage: Der Testamentsvollstrecker hatte zunächst eine ordnungsgemäße Vergütung verlangt, später jedoch zusätzlich rund…

    Weiterlesen
    28.07.2025

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo