Unerlaubte Belastungen von Kreditkarten entwickeln sich zu einem immer gravierenderen Problem im Finanzsektor, von dem vor allem Kunden von Banken wie der DKB, Targo Bank und auch Sparkassen betroffen sind. Die Wege, auf denen Betrüger an die sensiblen Kreditkartendaten der Kunden gelangen, sind vielfältig und oft schwer nachvollziehbar. Besonders häufig werden die Daten durch den Besuch gefälschter Websites entwendet, auf denen Kunden in gutem Glauben ihre Zahlungsinformationen für angebliche Käufe hinterlegen. Eine gängige Betrugsmasche ist hierbei der sogenannte „Sicher-Bezahlen-Betrug“ auf Plattformen wie eBay, bei dem Kunden getäuscht werden, ihre Daten preiszugeben.
In vielen Fällen verweigern die betroffenen Banken Rückerstattungen, auch wenn die Kunden einen Anspruchdarauf haben. Dabei argumentieren die Banken oft, dass die Zahlungen vom Kunden autorisiert wurden oder eine grobe Fahrlässigkeit seinerseits vorgelegen habe. Tatsächlich jedoch gibt es keinen generellen Beweis für eine Autorisierung durch den Kunden; die Bank muss in jedem einzelnen Fall konkret nachweisen, dass der Kunde entweder die Zahlung autorisiert hat oder die Nutzungsbedingungen grob fahrlässig verletzt wurden.
Die Beweislast für eine solche Behauptung liegt dabei eindeutig bei der Bank, und ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist immer abhängig vom jeweiligen Fall und wird durch die individuellen Umstände sowie die Sichtweise des zuständigen Gerichts entschieden. „Hierbei kommt es häufig auf Details an, die sorgfältig untersucht und dokumentiert werden müssen, um den Kunden gerecht zu werden“ so Rechtsanwalt István Cocron.
Mit erfahrenen Beratern im Bereich des Bankrechts bietet unsere Kanzlei umfassende Unterstützung für Bankkunden, die von Kreditkartenmissbrauch betroffen sind und ihre Ansprüche auf Rückerstattung geltend machen möchten. Durch fundierte Beratung und, wenn notwendig, durch das Einleiten von Klageverfahren setzt sich die Kanzlei Cocorn dafür ein, dass die Ansprüche unserer Mandanten gegenüber den Banken durchgesetzt werden. “Sollten Sie ebenfalls Opfer von unberechtigten Kreditkartenbelastungen geworden sein, lade ich Sie herzlich ein, einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. In diesem Gespräch informiere ich Sie ausführlich über Ihre Erfolgsaussichten und das mögliche weitere Vorgehen, um Ihre Ansprüche konsequent und erfolgreich durchzusetzen” so Rechtsanwalt Cocron.