Mit uns gelingt die Unternehmensnachfolge

Ein Unternehmen zu vererben gehört zu den anspruchs­vollsten Auf­gaben der Vermögens- und Nachlass­planung. Unter­nehmer tragen nicht nur Ver­ant­wortung für ihr privates Ver­mögen, sondern auch für Mitarbeitende, Geschäfts­partner und den lang­fristigen Fort­bestand ihres Unter­nehmens. Wer sein Unter­nehmen vererben möchte, steht vor komplexen rechtlichen, steuerlichen und organisa­torischen Fragen.

Hinzu kommt, dass digitale Vermögens­werte wie Krypto­währungen, Wallets oder Blockchain-basierte Anlagen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Ohne klare Regelungen drohen erhebliche Risiken, von steuerlichen Nachteilen bis hin zum vollständigen Verlust dieser Werte. Eine frühzeitige und profes­sionelle Planung ist daher unerlässlich, um das eigene Unter­nehmen und digitale Vermögens­werte erfolgreich zu vererben.

Ein leerer Bürostuhl an einem Tisch. Auf dem Tisch liegt ein halb geöffneter Laptop

Unsere Leistungspakete

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Unternehmer-Erbrecht Basic

Für Gründer, Coaches, Online-Businesses, Selbstständige

Unser Angebot für Sie:
  • Testament + Notfallplan
  • Vollmachten
  • klare Regelungen für digitale Konten, Wallets & Zugänge
  • Pflichtteilsstrategien
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Unternehmer-Erbrecht Pro

Für GmbH/UG-Gesellschafter, digitale Agenturen, Start-ups

Unser Angebot für Sie:
  • Übergang der Gesellschaftsanteile
  • Nachfolgeregelung
  • GmbH/UG-check bei Todesfall
  • Asset-Protection-Strategie
  • Krypto- & Token-Assets im Nachlass
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Unternehmer-Erbrecht Premium

Für vermögende Unternehmerfamilien

Unser Angebot für Sie:
  • Holding- oder Stiftungsstruktur
  • Integrierter digitaler Nachlass
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Unternehmen vererben – warum eine frühzeitige Planung entscheidend ist

Das eigene Unternehmen zu vererben ist kein einmaliger Akt, sondern ein strategischer Prozess. Fehlen klare Regelungen, greift im Todesfall die gesetz­liche Erbfolge, die selten den tatsächlichen unter­nehmer­ischen Vor­stellungen entspricht. Die Folge können Handlungs­unfähigkeit des Unter­nehmens, Streit unter den Erben oder wirt­schaft­liche Einbußen sein. Eine früh­zeitige Nach­folge­planung schafft daher klare Strukturen, sorgt für Rechts­sicher­heit und ermöglicht es, steuer­liche Belastungen zu minimieren.

Portrait Istvan Cocron
Istvan Cocron: Anwalt für Erbrecht
„Eine erfolgreiche Unter­nehmens­nachfolge entsteht durch Erfahrung, klare Prozesse und enge Zusam­menarbeit. Mein Anspruch ist es, Nach­folge­regel­ungen rechts­sicher, verständlich und passgenau umzusetzen, damit Unter­nehmen und Vermögen lang­fristig geschützt bleiben.“

Welche Unternehmens­formen lassen sich vererben?

Die rechtlichen Rahmen­bedingungen unterscheiden sich je nach Unternehmens­form erheblich. Eine passgenaue Gestaltung ist daher unerlässlich.

Einzelunternehmen

Beim Einzel­unternehmen ist der Unter­nehmer rechtlich untrennbar mit dem Betrieb verbunden. Stirbt der Inhaber, geht das Unter­nehmen grundsätzlich auf die Erben über. Ohne klare Regel­ungen kann dies zu Un­sicher­heiten bei laufenden Verträgen, Bank­verbindungen oder Geschäfts­beziehungen führen. Durch ein gezielt gestaltetes Unter­nehmer­test­ament lässt sich festlegen, wer das Unternehmen fortführt und wie der Übergang erfolgt.

GmbH

Bei der GmbH werden nicht das Unter­nehmen selbst, sondern die Gesel­lschafts­anteile vererbt. Entscheidend ist der Inhalt des Gesel­lschafts­vertrags. Nachfolge­klauseln, Zustimmungs­erfordernisse oder Abfindungs­regelungen beeinflussen maßgeblich, ob und wie Erben Gesellschafter werden. Wer eine GmbH vererben möchte, sollte Testament und Gesel­lschafts­vertrag zwingend aufeinander abstimmen.

Personengesellschaften (KG, OHG)

Bei Personen­gesel­lschaften ist die Nachfolge besonders sensibel. Oft regeln Fortsetzungs- oder Nach­folge­klauseln, ob die Gesellschaft mit den Erben fortgeführt wird oder ob diese ausscheiden und eine Abfindung erhalten. Fehlende oder unklare Regel­ungen führen häufig zu Konflikten zwischen Mit­gesel­lschaftern und Erben. Eine rechts­sichere Gestaltung schützt somit alle Beteiligten.

Kein Nachfolger vorhanden – muss ich mich dennoch um die Vererbung meines Unter­nehmens kümmern?

Auch wenn kein familiärer oder interner Nachfolger vorhanden ist, sollten Unter­nehmer die Vererbung ihres Unter­nehmens keinesfalls dem Zufall überlassen.

Gerade in den Fällen, in denen kein Nachfolger vorhanden ist, ist eine klare Regelung besonders wichtig. Ohne test­ament­arische Anordnungen greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig weder zur Unter­nehmens­struktur noch zu den wirt­schaft­lichen Erfordernissen des Betriebs passt. Die Folge können Unsicher­heit, Handlungs­unfähigkeit oder sogar die ungeplante Zerschlagung des Unter­nehmens sein.

Fehlt ein direkter Nachfolger, bestehen dennoch verschiedene Gestaltungs­möglichkeiten. Denkbar ist etwa die Übertragung des Unter­nehmens auf lang­jährige Mitarbeiter, eine Führungs­ebene oder eine Stiftung. Ebenso kann angeordnet werden, dass das Unternehmen im Erbfall durch einen Testaments­vollstrecker veräußert wird, um den Unter­nehmens­wert zu sichern und geordnet zu übertragen. Voraussetzung hierfür sind jedoch klare, rechts­sichere Vorgaben im Testament.

Digitale Vermögenswerte vererben – ein oft unterschätzter Faktor

Digitale Vermögenswerte haben sich längst zu einem festen Bestandteil unter­nehmerischer und privater Vermögen entwickelt. Dennoch werden sie bei der Nachfolge­planung häufig übersehen. Wer digitale Vermögens­werte vererben möchte, steht vor besonderen Heraus­forderungen, da diese Werte nicht körperlich existieren und meist nicht über klassische Nachlass­verzeichnisse auffindbar sind. Ohne klare Regelungen besteht das erhebliche Risiko, dass Erben keinen Zugriff erhalten und Vermögenswerte dauerhaft verloren gehen.

Nahaufnahme mehrere goldener Münzen, die jeweils das Symbol verschiedener Kryptowährungen, wie Bitcoin, aufgedruckt haben

Im unter­nehmerischen Kontext können digitale Vermögens­werte eine zentrale Rolle spielen. Sie sind oft eng mit Geschäfts­modellen, Investitions­strategien oder der lang­fristigen Vermögens­sicherung verbunden. Anders als bei Bank­guthaben oder Immobilien gibt es jedoch keine zentrale Stelle, die den Zugriff im Erbfall automatisch ermöglicht. Entscheidend ist allein, ob die notwendigen Infor­mationen vorhanden und zugänglich sind.

Typische digitale Vermögens­werte, die im Rahmen der Nachfolge berücksichtigt werden sollten, sind unter anderem:

  • Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum
  • Wallets mit Private Keys oder Seed-Phrases
  • Blockchain-basierte Investments und Token
  • Digitale Beteiligungen und tokenisierte Vermögenswerte
  • Online-Zugänge zu Handels­plattformen und Börsen

Wallets, Token-Assets, Krypto-Anlagen – digitales Vermögen rechtzeitig berücksichtigen

Krypto-Anlagen werden ausschließlich über Wallets verwaltet, deren Zugriff an krypto­grafische Schlüssel gebunden ist. Gehen diese verloren oder sind sie nicht korrekt dokumentiert, ist ein Zugriff auch für recht­mäßige Erben unmöglich. Eine rechts­sichere Gestaltung erfordert daher klare Anweisungen, wie und wo Zugriffs­rechte hinterlegt sind, ohne Sicherheits­risiken zu schaffen.

Portrait Istvan Cocron
Istvan Cocron: Anwalt für Erbrecht
„Digitale Vermögens­werte sind rechtlich und technisch deutlich komplexer als klassische Vermögens­werte. Ich unter­stütze Unter­nehmer detailgenau bei der Gestaltung, damit Zugriffs­rechte gesichert sind und keine Werte durch fehlende Regelungen verloren gehen.“

Ein Auszug unserer Leistungen im Erbrecht für Unternehmer

Ein Unternehmertestament ist das zentrale Instrument, um ein Unter­nehmen gezielt und rechts­sicher zu vererben. Es unterscheidet sich deutlich von einem klassischen Testament, da es die besonderen Anforderungen unter­nehmerischer Vermögens­werte berücksichtigt.

Unternehmer müssen regeln, wer das Unternehmen oder die Gesellschafts­anteile erhält, wer es fortführt und wie andere Erben abgefunden werden. Ohne ein Unternehmer­testament drohen Handlungs­unfähigkeit, Zerschlagung oder familiäre Konflikte.

Das Unternehmer­testament sorgt für klare Zuständigkeiten, schützt den Unter­nehmens­wert und stellt sicher, dass die Nachfolge den unter­nehmerischen Vor­stellungen entspricht.

Vollmachten sind für Unternehmer essenziell, da sie nicht nur den Todes­fall, sondern auch Krankheit oder plötzliche Handlungs­unfähigkeit absichern. Ohne wirksame Vollmacht kann niemand rechts­verbindlich für das Unternehmen handeln, was zu Stillstand und wirt­schaft­lichen Schäden führt.

Im Kontext der Unter­nehmens­nachfolge sichern Vollmachten den Übergang bis zur endgültigen Erbregelung ab. Sie ermöglichen es, laufende Geschäfte fortzuführen, Verträge zu schließen oder Bank­geschäfte zu erledigen. Damit sind Voll­machten ein unverzicht­barer Baustein, um das Unternehmen bis zur endgültigen Nachfolge stabil zu halten.

Die Nachlass­planung geht weit über die Erstellung eines Testaments hinaus. Sie betrachtet das gesamte Vermögen strukturiert und mit Blick auf die Unter­nehmens­nachfolge.

Unter­nehmer müssen entscheiden, wie Unter­nehmens­werte, Beteiligungen und private Vermögens­bestand­teile sinnvoll aufeinander ab­gestimmt werden. Eine durch­dachte Nachlass­planung verhindert ungewollte Zer­schlagungen, reduziert steuer­liche Belastungen und schafft klare Verhältnisse für Erben.

Pflicht­teils­ansprüche stellen eines der größten Risiken bei der Unter­nehmens­nachfolge dar. Sie können dazu führen, dass Erben finanzielle Ansprüche geltend machen, die das Unter­nehmen wirtschaftlich belasten oder sogar existenziell gefährden.

Unternehmer müssen sich frühzeitig mit diesem Thema befassen, um Handlungs­spielräume zu nutzen. Durch rechtlich zulässige Gestaltungen lassen sich Pflicht­teils­ansprüche steuern oder abmildern.

Ohne Planung kann die Erbschaft­steuer zu erheb­lichen finanziellen Belastungen für die Erben führen. Zwar sieht das Gesetz steuer­liche Begünstigungen für Betriebs­vermögen vor, diese sind jedoch an klare Voraus­setzungen geknüpft. Eine strategische Planung ermöglicht es, Frei­beträge aus­zuschöpfen und Steuer­lasten zu minimieren.

Die Unternehmens­bewertung bildet die Grundlage für die Berechnung der Erbschaft­steuer sowie für Ausgleichs­ansprüche zwischen Erben. Eine realistische und nach­voll­ziehbare Bewertung schafft Transparenz und verhindert Streitigkeiten.

Wichtig: Unter­schiedliche Bewertungs­methoden können zu stark abweichenden Ergebnissen führen können. Gerne beraten wir Sie hierzu umfassend.

Der Übergang von Gesellschafts­anteilen ist rechtlich anspruchs­voll und muss exakt mit bestehenden Gesellschafts­verträgen abgestimmt werden.

Unternehmer müssen klären, ob Erben Gesellschafter werden dürfen, ob Zustimmungs­pflichten bestehen oder ob Abfindungs­regelungen greifen. Fehler in diesem Bereich können dazu führen, dass gewünschte Nachfolger ausgeschlossen werden oder unerwünschte Personen Einfluss erhalten.

Die Nachfolge­regelung beantwortet die zentrale Frage, wer das Unternehmen künftig führt. Dabei geht es nicht nur um Eigentum, sondern auch um Verant­wortung und unter­nehmerische Kompetenz.

Unternehmer müssen entscheiden, ob Familien­angehörige, Mit­gesellschafter oder externe Nachfolger die Leitung übernehmen. Eine klare Nach­folge­regelung ist entscheidend, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern.

Schenkungen sind ein wirkungs­volles Instrument der vorweg­genom­menen Erbfolge. Unternehmer können Vermögens­werte oder Gesellschafts­anteile bereits zu Lebzeiten übertragen und sich dennoch Einfluss sichern. Dadurch lassen sich steuer­liche Frei­beträge mehrfach nutzen und die spätere Erbmasse reduzieren.

Warum ein Anwalt für die Unternehmensnachfolge unverzichtbar ist

Die Unternehmens­nachfolge erfordert fundierte Erfahrungen im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Auch ein tiefes Verständnis komplexer Vermögens­strukturen ist Voraus­setzung. Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass Ihr Unter­nehmen rechtssicher vererbt wird und wirt­schaftliche sowie steuer­liche Risiken minimiert werden. Besonders bei digitalen Vermögens­werten ist fachliche Expertise entscheidend, um dauerhafte Verluste zu vermeiden.

Als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht erarbeiten wir für Sie und Ihr Unternehmen individuelle Lösungen und sorgen damit für lang­fristige Planungs­sicherheit – damit sowohl Ihr Unter­nehmen als auch Ihre Erben geschützt sind.

Ihre Vorteile mit uns auf einen Blick

  • kompetente Fach-Expertise im Erbrecht
  • über 20 Jahre Erfahrung in der rechtlichen Beratung
  • Betreuung von mehr als 10.000 Mandanten
  • Experten für Krypto­währungen und digitale Vermögens­werte
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FAQs

Verstirbt ein Unternehmer ohne Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt unter­nehmerische Strukturen nicht. Häufig entstehen Erben­gemein­schaften, die handlungs­unfähig sind. Das kann zu Streit, Ver­zögerungen im Geschäfts­betrieb und im schlimmsten Fall zur wirtschaftlichen Gefährdung des Unternehmens führen.

Krypto-Anlagen können nur vererbt werden, wenn der Zugriff technisch und rechtlich geregelt ist. Erforderlich sind klare Anweisungen zur Verwahrung von Private Keys oder Seed-Phrases sowie eine rechts­sichere Einbindung in Testament oder Nachlass­planung, um Vermögens­verluste zu vermeiden.

Im Erbfall erhalten nur diejenigen Zugriff auf Wallets, die über die notwendigen Zugangs­daten verfügen. Ohne doku­ment­ierte Regel­ungen können selbst berecht­igte Erben nicht auf die Ver­mögens­werte zugreifen. Eine struk­tur­ierte Vorsorge ist daher zwingend erforderlich.

Grundsätzlich können mehrere Erben ein Unternehmen gemeinsam übernehmen. Ohne klare vertragliche Regelungen entsteht jedoch eine Erben­gemeinschaft, die Entscheidungen nur einstimmig treffen kann. Dies führt häufig zu Konflikten und blockiert den laufenden Geschäfts­betrieb erheblich.

Unternehmen unterliegen besonderen erb­schaft­steuer­lichen Regelungen. Zwar bestehen Begünstigungen für Betriebs­vermögen, diese greifen jedoch nur bei Einhaltung bestimmter Voraus­setzungen. Ohne Planung kann eine hohe Steuerlast entstehen, welche die Liquidität stört und den Fortbestand des Unter­nehmens gefährdet.

Ein Unter­nehmer­testament berücksichtigt die Besonder­heiten unter­nehmerischer Vermögens­werte. Es regelt gezielt die Nachfolge, den Übergang von Gesell­schafts­anteilen und den Ausgleich anderer Erben.

Pflichtteils­ansprüche können das Unternehmen finanziell stark belasten. Durch frühzeitige und rechtlich zulässige Gestaltungen, etwa im Rahmen der Nachlass­planung oder durch Schenk­ungen, lassen sich Risiken minimieren und Konflikte zwischen Erben vermeiden.

Der Gesellschafts­vertrag kann maßgeblich bestimmen, ob und wie Erben Gesell­schafter werden. Nachfolge­klauseln, Zustimmungs­pflichten oder Abfindungs­regelungen haben direkte Aus­wirkungen auf die Unter­nehmens­nachfolge und müssen mit testament­arischen Regel­ungen abgestimmt sein.

Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen eine schritt­weise Vermögens­über­tragung und können steuer­liche Vorteile bieten. Gleichzeitig lassen sich Nach­folger frühzeitig einbinden.

Mit der Nach­folge­planung sollte so früh wie möglich begonnen werden. Je früher Unter­nehmer handeln, desto größer ist der Gestaltungs­spielraum.

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István Cocron

Rechtsanwalt und Partner