Mit uns gelingt die Unternehmensnachfolge
Ein Unternehmen zu vererben gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Vermögens- und Nachlassplanung. Unternehmer tragen nicht nur Verantwortung für ihr privates Vermögen, sondern auch für Mitarbeitende, Geschäftspartner und den langfristigen Fortbestand ihres Unternehmens. Wer sein Unternehmen vererben möchte, steht vor komplexen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Fragen.
Hinzu kommt, dass digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen, Wallets oder Blockchain-basierte Anlagen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Ohne klare Regelungen drohen erhebliche Risiken, von steuerlichen Nachteilen bis hin zum vollständigen Verlust dieser Werte. Eine frühzeitige und professionelle Planung ist daher unerlässlich, um das eigene Unternehmen und digitale Vermögenswerte erfolgreich zu vererben.

Unsere Leistungspakete
Unternehmer-Erbrecht Basic
Für Gründer, Coaches, Online-Businesses, Selbstständige
- Testament + Notfallplan
- Vollmachten
- klare Regelungen für digitale Konten, Wallets & Zugänge
- Pflichtteilsstrategien
Unternehmer-Erbrecht Pro
Für GmbH/UG-Gesellschafter, digitale Agenturen, Start-ups
- Übergang der Gesellschaftsanteile
- Nachfolgeregelung
- GmbH/UG-check bei Todesfall
- Asset-Protection-Strategie
- Krypto- & Token-Assets im Nachlass
Unternehmer-Erbrecht Premium
Für vermögende Unternehmerfamilien
- Holding- oder Stiftungsstruktur
- Integrierter digitaler Nachlass
- Absicherung internationaler Assets
- steueroptimierte Erbfolge (in Kooperation mit Steuerberatern)
Unternehmen vererben – warum eine frühzeitige Planung entscheidend ist
Das eigene Unternehmen zu vererben ist kein einmaliger Akt, sondern ein strategischer Prozess. Fehlen klare Regelungen, greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge, die selten den tatsächlichen unternehmerischen Vorstellungen entspricht. Die Folge können Handlungsunfähigkeit des Unternehmens, Streit unter den Erben oder wirtschaftliche Einbußen sein. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung schafft daher klare Strukturen, sorgt für Rechtssicherheit und ermöglicht es, steuerliche Belastungen zu minimieren.

Welche Unternehmensformen lassen sich vererben?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Unternehmensform erheblich. Eine passgenaue Gestaltung ist daher unerlässlich.
Einzelunternehmen
Beim Einzelunternehmen ist der Unternehmer rechtlich untrennbar mit dem Betrieb verbunden. Stirbt der Inhaber, geht das Unternehmen grundsätzlich auf die Erben über. Ohne klare Regelungen kann dies zu Unsicherheiten bei laufenden Verträgen, Bankverbindungen oder Geschäftsbeziehungen führen. Durch ein gezielt gestaltetes Unternehmertestament lässt sich festlegen, wer das Unternehmen fortführt und wie der Übergang erfolgt.
GmbH
Bei der GmbH werden nicht das Unternehmen selbst, sondern die Gesellschaftsanteile vererbt. Entscheidend ist der Inhalt des Gesellschaftsvertrags. Nachfolgeklauseln, Zustimmungserfordernisse oder Abfindungsregelungen beeinflussen maßgeblich, ob und wie Erben Gesellschafter werden. Wer eine GmbH vererben möchte, sollte Testament und Gesellschaftsvertrag zwingend aufeinander abstimmen.
Personengesellschaften (KG, OHG)
Bei Personengesellschaften ist die Nachfolge besonders sensibel. Oft regeln Fortsetzungs- oder Nachfolgeklauseln, ob die Gesellschaft mit den Erben fortgeführt wird oder ob diese ausscheiden und eine Abfindung erhalten. Fehlende oder unklare Regelungen führen häufig zu Konflikten zwischen Mitgesellschaftern und Erben. Eine rechtssichere Gestaltung schützt somit alle Beteiligten.
Kein Nachfolger vorhanden – muss ich mich dennoch um die Vererbung meines Unternehmens kümmern?
Auch wenn kein familiärer oder interner Nachfolger vorhanden ist, sollten Unternehmer die Vererbung ihres Unternehmens keinesfalls dem Zufall überlassen.
Gerade in den Fällen, in denen kein Nachfolger vorhanden ist, ist eine klare Regelung besonders wichtig. Ohne testamentarische Anordnungen greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig weder zur Unternehmensstruktur noch zu den wirtschaftlichen Erfordernissen des Betriebs passt. Die Folge können Unsicherheit, Handlungsunfähigkeit oder sogar die ungeplante Zerschlagung des Unternehmens sein.
Fehlt ein direkter Nachfolger, bestehen dennoch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Denkbar ist etwa die Übertragung des Unternehmens auf langjährige Mitarbeiter, eine Führungsebene oder eine Stiftung. Ebenso kann angeordnet werden, dass das Unternehmen im Erbfall durch einen Testamentsvollstrecker veräußert wird, um den Unternehmenswert zu sichern und geordnet zu übertragen. Voraussetzung hierfür sind jedoch klare, rechtssichere Vorgaben im Testament.
Digitale Vermögenswerte vererben – ein oft unterschätzter Faktor
Digitale Vermögenswerte haben sich längst zu einem festen Bestandteil unternehmerischer und privater Vermögen entwickelt. Dennoch werden sie bei der Nachfolgeplanung häufig übersehen. Wer digitale Vermögenswerte vererben möchte, steht vor besonderen Herausforderungen, da diese Werte nicht körperlich existieren und meist nicht über klassische Nachlassverzeichnisse auffindbar sind. Ohne klare Regelungen besteht das erhebliche Risiko, dass Erben keinen Zugriff erhalten und Vermögenswerte dauerhaft verloren gehen.

Im unternehmerischen Kontext können digitale Vermögenswerte eine zentrale Rolle spielen. Sie sind oft eng mit Geschäftsmodellen, Investitionsstrategien oder der langfristigen Vermögenssicherung verbunden. Anders als bei Bankguthaben oder Immobilien gibt es jedoch keine zentrale Stelle, die den Zugriff im Erbfall automatisch ermöglicht. Entscheidend ist allein, ob die notwendigen Informationen vorhanden und zugänglich sind.
Typische digitale Vermögenswerte, die im Rahmen der Nachfolge berücksichtigt werden sollten, sind unter anderem:
Wallets, Token-Assets, Krypto-Anlagen – digitales Vermögen rechtzeitig berücksichtigen
Krypto-Anlagen werden ausschließlich über Wallets verwaltet, deren Zugriff an kryptografische Schlüssel gebunden ist. Gehen diese verloren oder sind sie nicht korrekt dokumentiert, ist ein Zugriff auch für rechtmäßige Erben unmöglich. Eine rechtssichere Gestaltung erfordert daher klare Anweisungen, wie und wo Zugriffsrechte hinterlegt sind, ohne Sicherheitsrisiken zu schaffen.

Ein Auszug unserer Leistungen im Erbrecht für Unternehmer
Ein Unternehmertestament ist das zentrale Instrument, um ein Unternehmen gezielt und rechtssicher zu vererben. Es unterscheidet sich deutlich von einem klassischen Testament, da es die besonderen Anforderungen unternehmerischer Vermögenswerte berücksichtigt.
Unternehmer müssen regeln, wer das Unternehmen oder die Gesellschaftsanteile erhält, wer es fortführt und wie andere Erben abgefunden werden. Ohne ein Unternehmertestament drohen Handlungsunfähigkeit, Zerschlagung oder familiäre Konflikte.
Das Unternehmertestament sorgt für klare Zuständigkeiten, schützt den Unternehmenswert und stellt sicher, dass die Nachfolge den unternehmerischen Vorstellungen entspricht.
Vollmachten sind für Unternehmer essenziell, da sie nicht nur den Todesfall, sondern auch Krankheit oder plötzliche Handlungsunfähigkeit absichern. Ohne wirksame Vollmacht kann niemand rechtsverbindlich für das Unternehmen handeln, was zu Stillstand und wirtschaftlichen Schäden führt.
Im Kontext der Unternehmensnachfolge sichern Vollmachten den Übergang bis zur endgültigen Erbregelung ab. Sie ermöglichen es, laufende Geschäfte fortzuführen, Verträge zu schließen oder Bankgeschäfte zu erledigen. Damit sind Vollmachten ein unverzichtbarer Baustein, um das Unternehmen bis zur endgültigen Nachfolge stabil zu halten.
Die Nachlassplanung geht weit über die Erstellung eines Testaments hinaus. Sie betrachtet das gesamte Vermögen strukturiert und mit Blick auf die Unternehmensnachfolge.
Unternehmer müssen entscheiden, wie Unternehmenswerte, Beteiligungen und private Vermögensbestandteile sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Eine durchdachte Nachlassplanung verhindert ungewollte Zerschlagungen, reduziert steuerliche Belastungen und schafft klare Verhältnisse für Erben.
Pflichtteilsansprüche stellen eines der größten Risiken bei der Unternehmensnachfolge dar. Sie können dazu führen, dass Erben finanzielle Ansprüche geltend machen, die das Unternehmen wirtschaftlich belasten oder sogar existenziell gefährden.
Unternehmer müssen sich frühzeitig mit diesem Thema befassen, um Handlungsspielräume zu nutzen. Durch rechtlich zulässige Gestaltungen lassen sich Pflichtteilsansprüche steuern oder abmildern.
Ohne Planung kann die Erbschaftsteuer zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Erben führen. Zwar sieht das Gesetz steuerliche Begünstigungen für Betriebsvermögen vor, diese sind jedoch an klare Voraussetzungen geknüpft. Eine strategische Planung ermöglicht es, Freibeträge auszuschöpfen und Steuerlasten zu minimieren.
Die Unternehmensbewertung bildet die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer sowie für Ausgleichsansprüche zwischen Erben. Eine realistische und nachvollziehbare Bewertung schafft Transparenz und verhindert Streitigkeiten.
Wichtig: Unterschiedliche Bewertungsmethoden können zu stark abweichenden Ergebnissen führen können. Gerne beraten wir Sie hierzu umfassend.
Der Übergang von Gesellschaftsanteilen ist rechtlich anspruchsvoll und muss exakt mit bestehenden Gesellschaftsverträgen abgestimmt werden.
Unternehmer müssen klären, ob Erben Gesellschafter werden dürfen, ob Zustimmungspflichten bestehen oder ob Abfindungsregelungen greifen. Fehler in diesem Bereich können dazu führen, dass gewünschte Nachfolger ausgeschlossen werden oder unerwünschte Personen Einfluss erhalten.
Die Nachfolgeregelung beantwortet die zentrale Frage, wer das Unternehmen künftig führt. Dabei geht es nicht nur um Eigentum, sondern auch um Verantwortung und unternehmerische Kompetenz.
Unternehmer müssen entscheiden, ob Familienangehörige, Mitgesellschafter oder externe Nachfolger die Leitung übernehmen. Eine klare Nachfolgeregelung ist entscheidend, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern.
Schenkungen sind ein wirkungsvolles Instrument der vorweggenommenen Erbfolge. Unternehmer können Vermögenswerte oder Gesellschaftsanteile bereits zu Lebzeiten übertragen und sich dennoch Einfluss sichern. Dadurch lassen sich steuerliche Freibeträge mehrfach nutzen und die spätere Erbmasse reduzieren.
Warum ein Anwalt für die Unternehmensnachfolge unverzichtbar ist
Die Unternehmensnachfolge erfordert fundierte Erfahrungen im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Auch ein tiefes Verständnis komplexer Vermögensstrukturen ist Voraussetzung. Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen rechtssicher vererbt wird und wirtschaftliche sowie steuerliche Risiken minimiert werden. Besonders bei digitalen Vermögenswerten ist fachliche Expertise entscheidend, um dauerhafte Verluste zu vermeiden.
Als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht erarbeiten wir für Sie und Ihr Unternehmen individuelle Lösungen und sorgen damit für langfristige Planungssicherheit – damit sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihre Erben geschützt sind.
Ihre Vorteile mit uns auf einen Blick
FAQs
Verstirbt ein Unternehmer ohne Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt unternehmerische Strukturen nicht. Häufig entstehen Erbengemeinschaften, die handlungsunfähig sind. Das kann zu Streit, Verzögerungen im Geschäftsbetrieb und im schlimmsten Fall zur wirtschaftlichen Gefährdung des Unternehmens führen.
Krypto-Anlagen können nur vererbt werden, wenn der Zugriff technisch und rechtlich geregelt ist. Erforderlich sind klare Anweisungen zur Verwahrung von Private Keys oder Seed-Phrases sowie eine rechtssichere Einbindung in Testament oder Nachlassplanung, um Vermögensverluste zu vermeiden.
Im Erbfall erhalten nur diejenigen Zugriff auf Wallets, die über die notwendigen Zugangsdaten verfügen. Ohne dokumentierte Regelungen können selbst berechtigte Erben nicht auf die Vermögenswerte zugreifen. Eine strukturierte Vorsorge ist daher zwingend erforderlich.
Grundsätzlich können mehrere Erben ein Unternehmen gemeinsam übernehmen. Ohne klare vertragliche Regelungen entsteht jedoch eine Erbengemeinschaft, die Entscheidungen nur einstimmig treffen kann. Dies führt häufig zu Konflikten und blockiert den laufenden Geschäftsbetrieb erheblich.
Unternehmen unterliegen besonderen erbschaftsteuerlichen Regelungen. Zwar bestehen Begünstigungen für Betriebsvermögen, diese greifen jedoch nur bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen. Ohne Planung kann eine hohe Steuerlast entstehen, welche die Liquidität stört und den Fortbestand des Unternehmens gefährdet.
Ein Unternehmertestament berücksichtigt die Besonderheiten unternehmerischer Vermögenswerte. Es regelt gezielt die Nachfolge, den Übergang von Gesellschaftsanteilen und den Ausgleich anderer Erben.
Pflichtteilsansprüche können das Unternehmen finanziell stark belasten. Durch frühzeitige und rechtlich zulässige Gestaltungen, etwa im Rahmen der Nachlassplanung oder durch Schenkungen, lassen sich Risiken minimieren und Konflikte zwischen Erben vermeiden.
Der Gesellschaftsvertrag kann maßgeblich bestimmen, ob und wie Erben Gesellschafter werden. Nachfolgeklauseln, Zustimmungspflichten oder Abfindungsregelungen haben direkte Auswirkungen auf die Unternehmensnachfolge und müssen mit testamentarischen Regelungen abgestimmt sein.
Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen eine schrittweise Vermögensübertragung und können steuerliche Vorteile bieten. Gleichzeitig lassen sich Nachfolger frühzeitig einbinden.
Mit der Nachfolgeplanung sollte so früh wie möglich begonnen werden. Je früher Unternehmer handeln, desto größer ist der Gestaltungsspielraum.
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