Zum Erbe gehören nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden. Wer erbt, sollte sich frühzeitig informieren, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
Wenn jemand stirbt, verschwinden die Schulden nicht automatisch, sondern werden Teil des Nachlasses und können auf die Erben übergehen. Eine Erbschaft kann also nicht nur Vermögen wie Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck umfassen, sondern auch Verbindlichkeiten.
Übergang der Schulden auf Erben
Grundsätzlich gehen Vermögen und Schulden im Zuge der Universalsukzession auf die Erben über. Das bedeutet, die Erben übernehmen nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Verstorbenen. Zu den typischen Schulden, die vererbt werden können, zählen:
•Offene Rechnungen und Mietverbindlichkeiten
•Steuerschulden
•Kreditschulden
•Schadenersatzforderungen
Haben Ehepartner beispielsweise ein gemeinsames Testament verfasst, wie das “Berliner Testament”, wird oft der überlebende Partner Alleinerbe – und damit auch für eventuelle Schulden verantwortlich. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, bei der Ehepartner und Kinder gemeinsam erben und somit auch gemeinsam für Schulden haften.
Möglichkeiten für Erben
Erbschaft annehmen
Nehmen Sie die Erbschaft an, haften Sie für die Schulden mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Bei mehreren Erben haftet die Erbengemeinschaft gemeinsam.
Erbschaft ausschlagen
Sie können die Erbschaft ausschlagen, wenn der Nachlass überschuldet ist. Allerdings gilt dies für den gesamten Nachlass, auch für ideelle Werte wie Erinnerungsstücke. Eine Ausschlagung ist nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls möglich. „Nach Ablauf dieser Frist ist eine Ablehnung nicht mehr möglich, insbesondere wenn die Erbschaft durch Ihr Verhalten als angenommen gilt, z. B. durch Kontozugriffe“ erklärt Rechtsanwalt István Cocron.
Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz
Wenn die Frist zur Ausschlagung nicht ausreicht, um den Nachlass zu prüfen, können Sie die Nachlassverwaltung beantragen. Ein Nachlassverwalter klärt dann den Umfang von Vermögen und Schulden und sorgt dafür, dass die Schulden nur aus dem Nachlass beglichen werden. Bleiben Schulden übrig, haften die Erben nicht weiter. Sollte der Nachlass nicht zur Begleichung der Schulden ausreichen, kann ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet werden, das auf den Nachlass beschränkt bleibt.
Vorsorge für geerbte Schulden
Um Erben vor unerwünschten Schulden zu schützen, empfiehlt es sich, rechtzeitig ein Testament zu erstellen und die Erbfolge zu klären. Sind hohe Schulden vorhanden, kann mit potenziellen Erben ein Erbverzicht vereinbart werden.
„Erben sollten ihre Rechte und Pflichten kennen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen, um die für sie beste Entscheidung zu treffen“ so Rechtsanwalt Cocron.