Ein Beitrag der Kanzlei Cocron [www.ra-cocron.de]
In einer Notsituation noch schnell ein Testament aufsetzen – ist das überhaupt rechtssicher möglich?
Die Antwort lautet: Ja, unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Wenig bekannt, aber rechtlich möglich ist das sogenannte Drei-Zeugen-Testament, auch Nottestament genannt. Dabei handelt es sich um eine mündliche Erklärung des letzten Willens – allerdings ist diese Form nur in eng begrenzten Ausnahmesituationen zulässig.
In diesem Beitrag erläutern wir, wann ein Drei-Zeugen-Testament wirksam ist, welche formalen Hürden es gibt und warum man auf diese unsichere Variante besser verzichten sollte.
Grundsätzlich gilt: Testamente müssen schriftlich oder notariell errichtet werden
Nach deutschem Erbrecht muss ein Testament in der Regel entweder eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell beurkundet werden. Diese Formvorschriften sind streng – und das aus gutem Grund: Sie dienen der Rechtssicherheit und der Vermeidung von Missverständnissen.
Aber wie so oft im Recht gilt auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme. In echten Notfällen – etwa bei akuter Lebensgefahr – erlaubt das Gesetz, ein Testament auch mündlich vor drei Zeugen zu erklären.
Was genau ist ein Drei-Zeugen-Testament?
Das Drei-Zeugen-Testament ist eine besondere Ausnahmeform für Situationen, in denen der Erblasser nicht mehr schreiben kann und kein Notar erreichbar ist.
Dabei erklärt die betroffene Person ihren letzten Willen mündlich gegenüber drei gleichzeitig anwesenden volljährigen Zeugen. Diese müssen den Willen unverzüglich dokumentieren, zum Beispiel durch eine gemeinsame Niederschrift.
Wichtig: Ein solches Testament ist nur in absoluten Ausnahmesituationen zulässig – etwa wenn jemand unerwartet schwer erkrankt und mit dem baldigen Tod konkret zu rechnen ist.
Strenge Voraussetzungen – nur wenn alle erfüllt sind, ist das Testament gültig
Damit ein Drei-Zeugen-Testament rechtsgültig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: – Konkrete Lebensgefahr: Es muss eine akute, unmittelbare Lebensgefahrbestehen – bloße Krankheit oder Schwäche reichen nicht aus.
– Die Erklärung ist nur zulässig, wenn objektiv keine andere Möglichkeit besteht, ein formgerechtes Testament zu errichten.
– Drei neutrale Zeugen: Die Zeugen müssen volljährig, gleichzeitig anwesend und neutral sein – sie dürfen nicht als Erben oder Begünstigte im Testament erscheinen.
– Unverzügliche Erklärung: Das Testament muss unmittelbar nach der Entscheidung erklärt werden – ein längerer Aufschub macht die Gültigkeit zweifelhaft.
Beispiel aus der Rechtsprechung: Als das Nottestament scheiterte
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Frau im Krankenhaus vor drei Zeugen ihren letzten Willen geäußert hatte (Az. 5 W 4/25).
Zwar lehnte die Frau lebensverlängernde Maßnahmen ab – das Gericht sah aber keine akute Sterbesituation. Zudem hätte am Wohnort der Verstorbenen ein Notar hinzugezogen werden können.
Die Folge: Das Drei-Zeugen-Testament war unwirksam, mit gravierenden Folgen für die Verteilung des Erbes.
Das Drei-Zeugen-Testament ist und bleibt eine juristische Notlösung mit hohem Risiko. Die Gerichte prüfen solche Fälle sehr streng und schon kleine Formfehler können zur Unwirksamkeit führen.
Rechtsanwalt István Cocron: „Im Ernstfall kann es entscheidend sein, ob der letzte Wille formell richtig niedergelegt wurde. Ein Nottestament ist eine riskante Ausnahme – wir raten dringend dazu, rechtzeitig vorsorglich ein gültiges Testament zu errichten.“
So sorgen Sie sicher vor – unsere Empfehlungen:
– Erstellen Sie frühzeitig ein handschriftliches oder notarielles Testament
Hinterlegen Sie wichtige Dokumente sicher, z.B. beim Amtsgericht oder Notar. beim Amtsgericht oder Notar sicher
– Besprechen Sie Ihren Nachlass offen mit Ihren Angehörigen
– Lassen Sie sich rechtlich beraten, damit Ihr letzter Wille auch durchsetzbar ist
Kanzlei Cocron – Ihr Ansprechpartner für Erbrecht & digitalen Nachlass
Ob Testament, Vorsorgevollmacht oder rechtssichere Nachlassplanung: Die Kanzlei Cocron begleitet Sie kompetent bei allen Fragen rund ums Erben.
Auch bei Themen wie dem digitalen Nachlass – etwa Online-Konten, Social Media oder Cloud-Daten – sind wir erfahrene Ansprechpartner. Denn: Auch digitale Werte wollen geregelt sein – für Sie und Ihre Erben.
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Tipp zum Schluss: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr aktuelles Testament rechtlich Bestand hat, holen Sie sich rechtzeitig fachkundigen Rat ein. Denn ein „fast gültiges“ Testament ist im Ernstfall fast gar keines.