In der juristischen Praxis zeigt sich oft, dass durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers zahlreiche Konflikte unter Erben hätten vermieden werden können. Ein Erblasser kann durch die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers im Testament den Ablauf der Erbfolge präzise steuern und Streitigkeiten vorbeugen.
Ob die Vorteile oder Nachteile der Testamentsvollstreckung im konkreten Fall überwiegen, hängt von der jeweiligen Situation ab und sollte daher gut abgewogen werden. Die grundsätzlichen Vor- und Nachteile lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
1. Vorteile der Testamentsvollstreckung
Ein wesentlicher Vorteil ist die Möglichkeit, den eigenen Willen auch über den Tod hinaus durchzusetzen. So kann der Erblasser beispielsweise die Teilung des Erbes für bis zu 30 Jahre aufschieben und dabei die Aufsicht einem Testamentsvollstrecker überlassen. Zudem sichert die Testamentsvollstreckung die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen, sodass Begünstigte nicht vom guten Willen der Erben abhängen oder juristisch gegen diese vorgehen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Innerhalb einer Erbengemeinschaft, die aufgelöst werden muss, ermöglicht ein neutraler Testamentsvollstrecker eine geordnete Erbauseinandersetzung, die er selbstständig durchführt, ohne dass die Erben beteiligt sind. „Auch wenn also mehrere Erben existieren oder sich einige im Ausland aufhalten, vereinfacht die Testamentsvollstreckung die Nachlassverwaltung erheblich“ erläutert Rechtsanwalt István Cocron.
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann den Nachlass zudem vor geschäftlich unerfahrenen oder gar unzuverlässigen Erben schützen. In solchen Fällen verwaltet der Testamentsvollstrecker das Erbe und gegebenenfalls auch die daraus resultierenden Erträge anstelle der Erben. Besonders bei Unternehmensnachfolgen ist dies hilfreich, wenn der vorgesehene Nachfolger zunächst noch eine Übergangszeit, etwa zur Beendigung einer Ausbildung, benötigt.
Durch einen Testamentsvollstrecker können zudem gerichtliche Eingriffe, etwa durch das Vormundschaftsgericht bei minderjährigen Erben, sowie langwierige Genehmigungsverfahren bei bestimmten Nachlassverfügungen vermieden werden. Ein Testamentsvollstrecker schützt unter Umständen auch vor Gläubigern, indem er den Zugriff auf das Erbe einschränkt.
2. Nachteile der Testamentsvollstreckung
Allerdings hat die Testamentsvollstreckung auch ihre Schattenseiten. Ein Honoraranspruch des Testamentsvollstreckers ist üblich und kann zwischen 1 % und 3 % des Reinnachlasses betragen. Ist die Testamentsvollstreckung auf lange Sicht angelegt, kann die Machtfülle des Testamentsvollstreckers für Erben zudem eine spürbare Einschränkung darstellen.
Da der Testamentsvollstrecker den Nachlass eigenverantwortlich verwaltet und dabei sogar neue Verbindlichkeiten eingehen kann, sind die Erben hinsichtlich der Verwaltung und Verfügung über den Nachlass stark eingeschränkt. Erben erhalten lediglich ein Nachlassverzeichnis gemäß sowie eine jährliche Rechnungslegung. Sie haben zwar einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung, doch ist dieser Begriff rechtlich schwammig und schwer nachzuweisen, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Verwaltung bestehen.
Ferner steht der Testamentsvollstrecker weitgehend frei von gerichtlicher Kontrolle; Erben sind bei schlechter Verwaltung auf Schadenersatzforderungen angewiesen und können nur im Rahmen des Zivilrechts gegen den Testamentsvollstrecker vorgehen. Unter Umständen ist eine Dauervollstreckung für Erben so nachteilig, dass es ratsam sein kann, die Erbschaft auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil zu beanspruchen.
Zudem tritt das Amt des Testamentsvollstreckers erst mit dessen Annahme in Kraft. „Bis zur Annahme können Wochen oder Monate ohne verfügbare Person vergehen, da die Erben in dieser Zeit nicht handeln dürfen. Dies lässt sich allerdings durch eine Vollmacht umgehen“ so Rechtsanwalt Cocron.