Ein Leibgeding beschreibt die Verpflichtung zur Erbringung lebenslanger Naturalleistungen, die zur leiblichen und persönlichen Versorgung einer Person beitragen sollen. Besonders in landwirtschaftlichen Übergabeverträgen spielt das Leibgeding eine Rolle, wobei der Übernehmer die vereinbarten Verpflichtungen übernimmt und dafür eine entsprechende Gegenleistung erhält.
Die wichtigsten Punkte zum Leibgeding:
- – Leibgedinge fallen unter das sogenannte Altenteilsrecht.
- – Sie beinhalten Naturalleistungen als Gegenleistung für die Übertragung eines Wirtschaftsguts.
- – Diese Rechte sind strikt persönlich und können nicht übertragen werden.
- – Zur Sicherstellung kann ein Leibgeding ins Grundbuch eingetragen werden.
- – Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht kann bei der Gestaltung eines Leibgedings umfassend beraten und unterstützen.
Was versteht man unter Leibgedinge?
Leibgedinge sind Teil des Altenteilsrechts und umfassen Rechte auf Sachleistungen und Nutzungen, die dinglich gesichert sind. Dabei handelt es sich oft um Sachleistungen wie die Bereitstellung von Wohnraum, Verpflegung oder Pflegeleistungen. „Ein Leibgeding ist ein persönliches Recht, das nicht auf andere übertragen werden kann und durch Eintrag im Grundbuch festgehalten wird“ erklärt Rechtsanwalt István Cocron.
Spezielle Arten von Leibgedingen
Zu den besonderen Formen des Leibgedings gehören das sogenannte Ausgedinge und das Witwengut. Unter Ausgedinge versteht man besondere Vorkehrungen zur Altersabsicherung, die den bisherigen Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebs bei der Übergabe an die nächste Generation absichern sollen. Das Witwengut, ursprünglich eine Vorsorgeleistung für verwitwete Frauen, wird heute in Teilen Österreichs und Südtirols als Begriff für einen Pfarrhof verwendet.
Der Zweck von Leibgedingen
Leibgedinge dienen vor allem dazu, die Versorgung einer Person sicherzustellen, die ihren landwirtschaftlichen Hof bereits zu Lebzeiten an die Nachfolger überträgt. Die im Vertrag festgehaltenen Leistungen sichern den Übergebenden ab und garantieren ihm Schutz und Versorgung durch den Übernehmenden.
Wie können Leibgedinge ausgestaltet werden?
Leibgedinge erfordern eine vertragliche Regelung oder können als testamentarische Verfügung festgelegt werden. Sie können vielfältig gestaltet sein: Neben klassischen Reallasten wie einem Anspruch auf Versorgung in Form von Nahrung lassen sich auch Rentenzahlungen in Form eines regelmäßigen Geldbetrags, Dienstbarkeiten wie ein Wohnrecht oder Pflegeverpflichtungen sowie ein Nießbrauch vereinbaren.
Was umfasst der Inhalt von Leibgedingen?
„Der genaue Inhalt eines Leibgedings ist gesetzlich nicht festgelegt und daher flexibel gestaltbar“ so Rechtsanwalt Cocron. Zu den möglichen Gegenleistungen zählen beispielsweise regelmäßige Verpflegung, Pflege, das Bereitstellen von Wohnraum oder die Nutzung bestimmter Gebäudebereiche.
Welche Regelungen gelten für Leibgedingverträge?
Landesrechtliche Vorschriften regeln, welche Bestimmungen bei Leibgedingverträgen eingehalten werden müssen. Als Fachanwalt für Erbrecht und Experte für Testamentsgestaltung in München stehe ich Ihnen bei Fragen zur Vertragserstellung oder bei der Gestaltung eines Leibgedingvertrags gern beratend zur Seite.