11.02.2025

Teilungsversteigerung: Großes und kleines Antragsrecht verständlich erklärt 

Gehört ein Grundstück mehreren Eigentümern – etwa nach einer Erbschaft oder im Rahmen einer Gütergemeinschaft – kann es zu Konflikten über die Nutzung oder Verwertung kommen. In solchen Fällen bietet das Gesetz mit der Teilungsversteigerung eine Möglichkeit, die Gemeinschaft an dem Grundstück aufzulösen. Allerdings gibt es hier zwei verschiedene Wege: die große und die kleine Teilungsversteigerung. 

Das große Antragsrecht kann eine endgültige Lösung für alle Beteiligten bedeuten, während das kleine Antragsrecht nur eine Teillösung bietet“ erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Doch was genau verbirgt sich dahinter? 

Das große und das kleine Antragsrecht in der Teilungsversteigerung

Kleines Antragsrecht: Die gezielte Aufhebung einer Teilerbengemeinschaft

Bestehen an einem Grundstück mehrere „verschachtelte“ Gemeinschaften, so kann ein Miterbe oder Miteigentümer mit dem kleinen Antrag die Aufhebung nur einer dieser Gemeinschaften verlangen. 

Beispiel:

– Ein Ehepaar ist Miteigentümer eines Hauses. Nach dem Tod des Ehemannes entsteht eine Erbengemeinschaft mit der Ehefrau und den Kindern. 

– Gleichzeitig besteht zwischen der Ehefrau und der Erbengemeinschaft eine Bruchteilsgemeinschaft. 

– Ein Miterbe kann mit dem kleinen Antrag nur die Erbengemeinschaft an der geerbten Haushälfte auflösen, während die Bruchteilsgemeinschaft bestehen bleibt. 

Das bedeutet: Die Immobilie bleibt gemeinschaftliches Eigentum, aber die Eigentumsverhältnisse werden teilweise entflochten. 

Großes Antragsrecht: Die vollständige Aufhebung aller Gemeinschaften

Möchte jemand nicht nur eine Teilerbengemeinschaft, sondern alle an der Liegenschaft bestehenden Gemeinschaften auflösen, kann er den großen Antrag stellen. 

Beispiel:

– Ein Haus gehört ursprünglich einem Ehepaar. Nach dem Tod des Ehemannes besteht sowohl eine Erbengemeinschaft unter den Kindern als auch eine Bruchteilsgemeinschaft zwischen der überlebenden Ehefrau und der Erbengemeinschaft. 

– Mit dem großen Antrag wird das Gesamteigentum an der Immobilie durch Teilungsversteigerung aufgelöst. 

Ergebnis: Die Immobilie wird versteigert, der Erlös unter den Beteiligten aufgeteilt und die Gemeinschaft aufgehoben. 

Die Teilungsversteigerung ist oft die pragmatischste Lösung, wenn sich Miteigentümer oder Miterben nicht einigen können“ so Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener.

Wann ist welcher Antrag sinnvoll?

AspektKleines AntragsrechtGroßes Antragsrecht
ZielAuflösung einer einzelnen TeilgemeinschaftAuflösung aller Gemeinschaften am Grundstück
FolgeImmobilie bleibt bestehen, nur Eigentumsverhältnisse ändern sichImmobilie wird verkauft, Erlös wird verteilt
Wann sinnvoll?Wenn Miteigentümer noch eine Lösung ohne Versteigerung anstrebenWenn Streitigkeiten die Nutzung oder den Verkauf blockieren

Fazit 

Ob großes oder kleines Antragsrecht – beide Optionen sind Werkzeuge, um komplexe Eigentumsverhältnisse zu entwirren. Während das kleine Antragsrecht eine selektive Lösung bietet, führt das große Antragsrecht zur endgültigen Auflösung aller Gemeinschaften. Wer sich frühzeitig rechtlich beraten lässt, kann vermeiden, dass ein langwieriger Streit eskaliert und die Immobilie unter Wert versteigert wird.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • Nichtabnahmeentschädigung bei Darlehen: Schadensersatz möglich – das sollten Betroffene wissen.

    BGH-Urteil schafft Klarheit: Darlehensnehmer erhalten mehr Schutz Mit seinem Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. I ZR 122/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Informationspflichten von Darlehensvermittlern deutlich verschärft. Wer auf Anraten eines Vermittlers frühzeitig einen Immobilienkreditvertrag unterschreibt und später eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung zahlen muss, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Entscheidung betrifft…

    Weiterlesen
    09.07.2025
  • Schadensersatz gegen die SCHUFA – Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern

    Was ist die SCHUFA und warum ist ihr Score so entscheidend? Die Rolle des SCHUFA-Scores für Verbraucher Die SCHUFA ist für viele ein zentraler Begriff, wenn es um Kreditwürdigkeit geht. Der sogenannte SCHUFA-Score – ein Wert zwischen 0 und 100 – gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Banken, Vermieter…

    Weiterlesen
    09.07.2025
  • Mehr Transparenz beim Online-Glücksspiel: Gericht in Amsterdam verpflichtet Anbieter zur Offenlegung von Verlustdaten nach DSGVO

    Mehr Transparenz beim Online-Glücksspiel: Gericht in Amsterdam verpflichtet Anbieter zur Offenlegung von Verlustdaten nach DSGVO Mit Urteil vom 4. Juli 2025 (Az. C/13/769802 / KG ZA 25-394) hat die Rechtbank Amsterdam eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Europäische Anbieter von Online-Glücksspielen sind demnach verpflichtet, Spielern auf Anfrage umfassende Informationen zu deren Verlusten bereitzustellen – gestützt auf die…

    Weiterlesen
    05.07.2025

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo