Stiftungen bieten heute eine zeitgemäße Möglichkeit, durch privates Vermögen gesellschaftliche Veränderungen voranzutreiben. Für die Stifterin oder den Stifter liegt der besondere Anreiz darin, eine Organisation nach ihren eigenen Vorstellungen und Werten zu gestalten, um einen ihnen wichtigen Zweck zu unterstützen. Die Beweggründe zur Gründung einer Stiftung sind vielfältig. Oft ist es der Wunsch, etwas zum Positiven zu bewegen, der Gesellschaft etwas zurückzugeben oder aufgrund persönlicher Erfahrungen mit einer Krankheit oder sozialen Herausforderung aktiv zu werden.
Warum eine Stiftung ins Leben rufen?
Was motiviert Menschen, eine Stiftung zu gründen? Häufig fühlen sie eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und möchten ihr etwas zurückgeben. Ebenso haben viele den Wunsch, eine Veränderung anzustoßen. Persönliche Interessen stehen dabei meist im Hintergrund. „Die Wahl der Stiftungsform fällt oft auf eine Stiftung, da so das Vermögen langfristig für gemeinnützige Zwecke erhalten bleibt. Viele möchten mit ihrer Stiftung ein bleibendes Vermächtnis schaffen, das über ihre eigene Lebenszeit hinauswirkt“ erläutert Rechtsanwalt István Cocron.
In Deutschland hat sich die Anzahl der Stiftungen in den letzten Jahren stark erhöht. Welche Erfahrungen machen Menschen nach der Gründung ihrer Stiftung? Welche Form nimmt ihr Engagement heute an? Und was planen sie für die Zukunft ihrer Stiftung? Rund 700 Stifterinnen und Stifter haben in einer repräsentativen Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Rahmen der Studie „Stifterinnen und Stifter in Deutschland“ dazu Auskunft gegeben.
Wer sind die Stifterinnen und Stifter?
90 Prozent der Stiftenden gründen ihre Stiftung noch zu Lebzeiten. Die meisten von ihnen sind über 45 Jahre alt, in der Regel gut gebildet, wohlhabend und oft männlich.
Welche Arten von Stiftungen gibt es?
Wenn der Entschluss gefasst ist, privates Vermögen in eine Stiftung einzubringen, eröffnet das deutsche Zivilrecht verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Der Begriff Stiftung umfasst unterschiedliche Rechtsformen und Modelle. Zu den häufigsten gehören die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und die Treuhandstiftung. Weitere Formen können auch die Stiftungs-GmbH oder ein Stiftungsverein sein.
Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts wird durch die Stiftungsaufsichtsbehörde anerkannt, wozu der Stifter ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung aufsetzt. Im Stiftungsgeschäft erklärt der Stifter seinen Willen, ein Vermögen einzubringen, während die Satzung den Stiftungszweck und die Struktur (z.B. Anzahl der Organe) festlegt.
Mindestvermögen der Stiftung
Nach Einreichung bei der Aufsichtsbehörde wird geprüft, ob die Stiftung langfristig Bestand haben kann. Besonders wichtig ist dabei die Höhe des eingebrachten Vermögens. Obwohl es keine gesetzliche Mindesthöhe gibt, wird ein Vermögen von 100.000 Euro in der Regel als ausreichend angesehen.
Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Nach Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde erhält der Stifter eine Stiftungsurkunde. Für steuerliche Vorteile muss die Stiftung zudem vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden, was für etwa 95 % der Stiftungen in Deutschland zutrifft. Dies gilt jedoch nicht für privatnützige Stiftungen wie Familienstiftungen, die Angehörige finanziell unterstützen und daher keine Gemeinnützigkeit erhalten können.
Um die Gemeinnützigkeit zu erlangen, werden Stiftungsgeschäft, Satzung und Stiftungsurkunde dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt. Zur Vermeidung späterer Probleme empfiehlt es sich, die Mustersatzung der Finanzverwaltung zu nutzen und die Satzung frühzeitig abzustimmen.
Zuwendungsbestätigung für Spenden
Sobald das Finanzamt der Stiftung die Gemeinnützigkeit bestätigt hat, ist sie von der Körperschaftsteuer befreit und kann Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellen. Erst dann sollte der Stifter das Vermögen als Stiftungskapital einzahlen, um den Betrag steuerlich absetzen zu können.
Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige oder fiduziarische Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag mit einem Treuhänder oder per Testament errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder, der es separat von seinem eigenen Vermögen gemäß der Stiftungsziele verwaltet.
Vorteile einer Treuhandstiftung
Anders als eine rechtsfähige Stiftung hat eine Treuhandstiftung keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann schon mit weniger als 50.000 Euro gegründet werden. „Diese Form ist ideal, wenn das Stiftungsvermögen langfristig einem Zweck zugutekommen soll, ohne dass eine umfangreiche Verwaltungsstruktur nötig ist“ so Rechtsanwalt Cocron.
Wer kann Treuhänder sein?
Ein Treuhänder kann jede natürliche oder juristische Person sein. Die Gründung erfolgt meist durch einen Schenkungsvertrag, der dem Treuhänder die Verwaltung des übertragenen Vermögens nach den Stiftungszielen auferlegt. Normalerweise erfordert der Vertrag eine notarielle Beurkundung, jedoch wird der Vertrag auch ohne diese wirksam, sobald das Vermögen übergeben wurde.
Eine Beteiligung der Stiftungsaufsicht ist nicht notwendig. Damit die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt wird und Spendenbescheinigungen ausstellen darf, muss sie die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkennen lassen. Nach Übertragung des Vermögens und der Bestätigung durch das Finanzamt kann der Stifter seine Zuwendungen steuerlich absetzen.